Was kann ich für Leistungen nach Trennung mit Kind beantragen?

3 Antworten

Einer von euch beiden zahlt dem anderen Unterhalt weil sie/er nicht Vollzeit arbeiten gehen, und gleichzeitig das Kind betreuen kann.

Sowie Unterhalt für das Kind.

Oder das Kind wohnt 50/50 bei beiden Elternteilen, dann könnt Ihr vielleicht beide Vollzeit arbeiten, und es gibt in der Regel keine Unterhaltszahlungen.

Da müsst Ihr eine Einigung finden.

wenn du ausziehen möchtst, ist erstmal zu klären ob er einverstanden ist das du das kind mitnimmst. darfst du es beim auszug mit nehmen bekommst du vom vater unterhalt für das kind.

wenn du eine eigene wohnung möchtest, musst du erstmal eventuell bürgergeld beantragen und dann gehst du wieder vollzeit arbeiten um finanziell selbständig zu werden. reicht dein einkommen nicht kannst du statt bürgergeld auch gucken ob du mit kinderzuschlag und wohngeld besser rum kommst.

Unterhalt für das gemeinsame Kind

Je nach Einkommen könntest du aufstocken mit Bürgergeld oder Wohngeld