Was ist mit Gott im Grundgesetz gemeint?
Ich habe mal gehört das mit Gott was anderes gemeint ist wie das Volk.
Man unterscheidet den invactio dei‚ Anrufung Gottes‘, und der nominatio dei ‚Nennung Gottes‘,.
Aber Gott bedeutet doch nicht Volk.
3 Antworten
Auf Gott wird im Grundgesetz nur an einer Stelle Bezug genommen, und das ist in der Präambel, eine Art Vorwort. Und auch hier wird er nur genannt.
Ich sehe den Zusammenhang zwischen dem Wiki-Artikel und deinen Aussagen nicht.
Woher ich das weiß:Recherche
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Religion
- invocatio Dei‚ Anrufung Gottes‘ Das heißt, man betet oder man schwört, also Gott in der 2. Person "Du".
- nominatio Dei ‚Nennung Gottes‘,. Das heißt, man spricht in der 3. Person über Gott "Er". „Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen".
Logischerweise sind die Menschen das Volk. Und die Verantwortung vor Gott ist im Gewissen jedes einzelnen Menschen.
Ganz sicher nicht.
Es gibt durchaus Menschen deren Gewissen sich nicht auf eine semitische Märchenfigur bezieht.