Was ist eine "Wartezeit" bei der Scheidung im Islam?
Sure Die Trennung - 65:1
Wenn ihr euch von den Frauen scheidet, beachtet die Wartezeit, die ihr genau berechnen sollt!
Ist das eine "zeitverzögerte" Scheidung? Wer wartet auf was?
2 Antworten
Das Koran Kapitel 65 beschreibt das Scheidungsverfahren, das volle 3 Monate dauert. Und innerhalb dieser 3 Monate müssen Mann und Frau unter einem Dach zusammen sein, damit sie die Entscheidung noch einmal überdenken können.
so sonderbar finde ich es nicht. es ist sogar gut, weil eine scheidung was „großes“ ist, und mann und frau sich es nochmal überlegen können. streit gehört zum leben, daher sollte das ehepaar nochmal schauen, ob sich das nach 3 monaten erledigt hat, oder ob das wirklich vorbei zu sein scheint
sich das nach 3 monaten erledigt hat
... wenn man nach einer Scheidung schon 3 Monate lang mit eine(r)m) andere(n/r) rummachen darf ...
Schau hier (S. 887):
65:1 - Dies sind klare Worte zu einer sehr tragischen und komplizierten Lage im Familienleben. Es geht nämlich um die Scheidung. Die Ansprache an den Propheten deutet daraufhin, dass die folgenden Regeln besonders wichtig sind, und dass die Gemeinschaft aufpassen muss, dass sie auch wirklich eingehalten werden. "Von allen erlaubten Dingen ist die Ehescheidung das, was Allāh (t) am meisten verabscheut". Dies sagt ein arabisches Sprichwort und nicht unser Prophet, wie manche irrtümlicherweise für einen Ḥadīṯ halten. Allgemeine Regelungen bezüglich der Ehescheidung finden wir in 2:185, 222, 228-232, 236-237, 241; 4:35). Die Wartezeit beträgt, nachdem die Scheidung ausgesprochen wurde seitens des Ehemannes wie in Sura 2 festgelegt drei Menstruationen bzw. drei Kalendermonate oder bis zur Entbindung. Während dieser Zeit soll die Frau in der ehelichen Wohnung bleiben, es sei denn, dass sie eine offensichtliche Schändlichkeit begeht. Dazu gehören auch die Kosten für die Miete sowie für den Lebensunterhalt für sie und die Kinder. (vgl. ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek; ferner 4:15).
drei Menstruationen bzw. drei Kalendermonate oder bis zur Entbindung
Ach, jetzt verstehe ich das mit den Menstruationen und, wenn eine Frau noch keine Menstruation hatte.
65:4 Die gleiche Wartezeit gilt für Frauen, die noch keine Menstruation haben.
Das wird später erklärt (S. 887-888):
Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisst, dass) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allāh fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen. (65:4) Das ist Allāhs Befehl, den Er euch herabgesandt hat. Und wer Allāh fürchtet - Er wird seine Übel von ihm nehmen und ihm einen würdigen Lohn geben. (65:5)
65:4-5 - Normalerweise beträgt die Wartezeit drei Monatregeln nach der Trennung der Ehepartner. Wenn es jedoch keine Menstruation gibt oder Zweifel darüber besteht, dann drei volle Kalendermonate. Innerhalb dieses Zeitraums wird es klar sein, ob eine Schwangerschaft vorliegt. Und wenn dies der Fall ist, dann dauert die Wartezeit bis nach der Geburt des Kindes. (vgl. dazu 2:228; ferner die ausführlichen Bestimmungen über die Scheidung im Titel: "Die Scheidung nach islamischem Recht", Islamische Bibliothek).
Das paßt nicht.
Es werden drei Fälle unterschieden.
- mit Menstruation
- ohne Menstruation
- Schwanger
Die drei Fälle werden unterschieden.
... und sich "unsittlich" verhalten. Sonderbar.