Was ist ein Spielausschuss Mitglied im Fußballverein?

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Der Spielausschuss organisiert den Spielbetrieb für eine Mannschaft oder eine Abteilung. Er kümmert sich um Spielerpässe, Sportmaterial, Spielbericht, Erste Hilfe Spielverlegungen usw.

Dazu gehört eine enge Zusammenarbeit mit dem Trainer, aber auch dem Vorstand. Der Spielausschuss sollte auch Ansprechpartner für die Spieler bei organisatorischen Fragen sein.

Letztlich liegt es aber immer am jeweiligen Verein, wie die Aufgaben genau definiert sind. Es kommt auch auf die Größe des Vereins an, wobei er bei einem kleinen Verein eher "Mädchen für Alles" ist, während in größeren Vereinen bestimmte Teilaufgaben sicher von Anderen übernommen werden.

Vereinsämter und die Aufgaben der Amtsinhaber sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie werden statt dessen in der Satzung des jeweiligen Vereines geregelt.
Deshalb kann hier auch niemand etwas Genaues darüber sagen, welche Aufgaben ein Spielausschuss-Mitgliedes in deinem Verein hat. Lies die Satzung deines Vereines und/oder informiere dich bei anderen Mitgliedern des Spielausschusses oder beim Vereinsvorstand.


vereinsmayer  11.12.2014, 09:22

Besser die Mitglieder des Spielausschusses fragen; so etwas wird wohl kaum ein Verein in seine Satzung schreiben.

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JotEs  11.12.2014, 10:39
@vereinsmayer
so etwas wird wohl kaum ein Verein in seine Satzung schreiben.

Nun, wenn ein Organ namens Spielausschuss existieren soll, dann muss es als solches in der Satzung erwähnt werden. Es muss auch ersichtlich sein, wie dieses Organ zusammengesetzt ist und auf welche Weise seine Mitglieder zu bestellen sind. Soll der Spielausschuss zudem irgendwelche Aufgaben, Rechte und/oder Pflichten haben, dann müssen auch diese in der Satzung klar formuliert werden.

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PeterSchu  16.12.2014, 01:11
@JotEs

"Soll der Spielausschuss zudem irgendwelche Aufgaben, Rechte und/oder Pflichten haben, dann müssen auch diese in der Satzung klar formuliert werden."

Wo steht das? Ich sehe das nicht so. Der Spielausschuss ist keine Funktion, die den Verein laut BGB vertritt und genau definiert sein muss. Er muss nichtmal im Vorstand sein. Es gibt im Verein oft auch die "Funktion" des Kuchenthekenverkaufs. Auch dieses "Organ" und seine Aufgaben müssen ja nicht in der Satzung enthalten sein.

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