Was ist ein Schwippschwager?
8 Antworten
Ein Schwippschwager ist der Bruder des Ehepartners des eigenen Bruders oder der eigenen Schwester.
Oder aber der Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners.
Es wird vermutet, dass es sich bei 'Schwippschwager' um eine Verkürzung aus dem Wort: 'Geschwisterschwager' handelt.
Vielleicht soll auch der Anlaut von Schwager in dem Wort 'Schwipp' wiederholt werden.
(Quelle: Nordseezeitung)
Schwippschwager aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche Schwippschwager oder Schwippschwägerin ist die Bezeichnung für eine bestimmte Art von Beziehungen zwischen den Angehörigen von Ehe- bzw. Lebenspartnern. Schwippschwägerschaft ist eine sogenannte entfernte Schwägerschaft.
Speziell ist hiermit die Beziehung zwischen einem Geschwisterteil des einen Ehe- oder Lebenspartners zu einem Geschwisterteil des anderen Ehe- oder Lebenspartners gemeint.
Damit ist ein Schwippschwager entweder
der Bruder des Ehepartners des eigenen Bruders oder der eigenen Schwester der Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners und folglich eine Schwippschwägerin entweder
die Schwester des Ehepartners des eigenen Bruders oder der eigenen Schwester die Ehefrau des Bruders des eigenen Ehepartners
Beispiele [Bearbeiten] Geschwister von Schwager/Schwägerin: Anton heiratet Claudia. Einerseits sind Anton und Bernd, andererseits Claudia und Claudio Geschwister. Claudia ist Bernds Schwägerin (Brudergattin). Dann sind Bernd und Claudio Schwippschwäger.
Gatte von Schwager/Schwägerin (süddt. Geschwey): Der Begriff wird aber auch auf das Verhältnis angewandt, das zwischen dem Ehe- oder Lebenspartner des einen Geschwisters und dem Ehe- oder Lebenspartner des anderen Geschwisters besteht: Dora heiratet Bernd. Und auch Anton, der Bruder von Bernd, ist verheiratet, nämlich mit Claudia. Bernd ist Claudias Schwager (Gattenbruder). Dann sind Claudia und Dora Schwippschwägerinnen.
Der Grad der Schwägerschaft hängt also ab von der Nähe der Beziehung zwischen Bruder oder Schwester des einen Partners und der Familie des anderen Partners:
geht es um die Beziehung zu dem anderen Partner selbst, nennt man es Schwägerschaft geht es um die Beziehung zu dessen Geschwistern, nennt man es Schwippschwägerschaft. Allgemein wird der Begriff des Schwippschwagers auch auf andere entfernte Schwagerschaftsverhältnisse ausgedehnt, z. B. auf Geschwister, Onkel und Tanten des Schwiegerkindes, auf Onkel und Tanten des Gatten (Schwiegeronkel/-tante), ja sogar auf die Eltern des Schwiegerkindes, also die Schwiegereltern des eigenen Kindes (terminologisch korrekt eigentlich die „Gegenschwiegereltern
Schwippschwager oder Schwippschwägerin ist die Bezeichnung für eine bestimmte Art von Beziehungen zwischen den Angehörigen von Ehe- bzw. Lebenspartnern. Schwippschwägerschaft ist eine sogenannte entfernte Schwägerschaft.
Speziell ist hiermit die Beziehung zwischen einem Geschwisterteil des einen Ehe- oder Lebenspartners zu einem Geschwisterteil des anderen Ehe- oder Lebenspartners gemeint.
Damit ist ein Schwippschwager entweder
der Bruder des Ehepartners des eigenen Bruders oder der eigenen Schwester der Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners und folglich eine Schwippschwägerin entweder
die Schwester des Ehepartners des eigenen Bruders oder der eigenen Schwester die Ehefrau des Bruders des eigenen Ehepartners
nachzulesen bei:wikipedia
der lebensgefährte von deiner schwester. wenn sie verheiratet wären, wäre er dein schwager. das schwipp meint - eben nicht wirklich verschwägert, aber in der gleichen Position.
darum hatte ich meine eigene aussage schon um 14.12 Uhr entsprechend geändert. Kein Grund mich anzuschreien, oder?
Wiki meint dazu: Geschwister von Schwager/Schwägerin: Anton heiratet Claudia. Einerseits sind Anton und Bernd, andererseits Claudia und Claudio Geschwister. Claudia ist Bernds Schwägerin (Brudergattin). Dann sind Bernd und Claudio Schwippschwäger.
Gatte von Schwager/Schwägerin (süddt. Geschwey): Der Begriff wird aber auch auf das Verhältnis angewandt, das zwischen dem Ehe- oder Lebenspartner des einen Geschwisters und dem Ehe- oder Lebenspartner des anderen Geschwisters besteht: Dora heiratet Bernd. Und auch Anton, der Bruder von Bernd, ist verheiratet, nämlich mit Claudia. Bernd ist Claudias Schwager (Gattenbruder). Dann sind Claudia und Dora Schwippschwägerinnen.
Der Grad der Schwägerschaft hängt also ab von der Nähe der Beziehung zwischen Bruder oder Schwester des einen Partners und der Familie des anderen Partners:
geht es um die Beziehung zu dem anderen Partner selbst, nennt man es Schwägerschaft geht es um die Beziehung zu dessen Geschwistern, nennt man es Schwippschwägerschaft. Allgemein wird der Begriff des Schwippschwagers auch auf andere entfernte Schwagerschaftsverhältnisse ausgedehnt, z. B. auf Geschwister, Onkel und Tanten des Schwiegerkindes, auf Onkel und Tanten des Gatten (Schwiegeronkel/-tante), ja sogar auf die Eltern des Schwiegerkindes, also die Schwiegereltern des eigenen Kindes (terminologisch korrekt eigentlich die „Gegenschwiegereltern“).
ok, nach dem Zitat aus Wiki schränke ich meine Antwort ein: Im Ruhrgebiet ist Schwippschwager die gängige Bezeichnung für die von mir dargestellte Konstellation. Ein Rechtsbegriff ist das wohl nicht und wird woanders sicherlich auch anders verwendet.
Ganz glaub ich stimmt das so nicht. Vielmehr ist Schwippschwager z.B. der Mann von der Schwester Deiner Frau.
laut wikipedia ist das aber was anderes! http://de.wikipedia.org/wiki/Schwippschwager
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwippschwager
amiria71
Falsch!