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Ein Schwippschwager ist der Bruder des Ehepartners des eigenen Bruders oder der eigenen Schwester.
Oder aber der Ehemann der Schwester des eigenen Ehepartners.
Es wird vermutet, dass es sich bei 'Schwippschwager' um eine Verkürzung aus dem Wort: 'Geschwisterschwager' handelt.
Vielleicht soll auch der Anlaut von Schwager in dem Wort 'Schwipp' wiederholt werden.
(Quelle: Nordseezeitung)