Was ist ein Böschungsrecht der Stadt?

1 Antwort

Das ergibt sich aus dem BauGesetzbuch:

§ 9 BauGB - Inhalt des Bebauungsplans - dejure.org

und zwar Absatz 1 Nr. 26 (Straßenkörper) und Absatz 6 (Überschwemmungsschutz), in eurem Fall ist es also Abs. 1, 26.

Der aktuelle Status ist damit zugunsten der Gemeinde bzw. des Grundstückseigentümers (kann bei Bundesstraße z.B. auch der Bund sein) abgesichert.

Würde sich nun an der Straße etwas ändern (z.B. eine Verbreiterung), dann könnte sich die vorhandene Stützmauer - soweit dies noch im Bebauungsplan (oder Flächennutzungsplan) möglich ist - innerhalb der festgelegten Grenzen verschieben oder sich die Stützmauer auch in eine bepflanzte Böschung verändern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung