Was ist der Unterschied zwischen Notfallsanitäter und Rettungssanitäter?

3 Antworten

Notfallsanitäter ist die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst. Es handelt sich um eine dreijährige Lehre inklusive Ausbildungsvergütung, bestehend aus schulischen und praktischen Teilen. Letztere werden in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und natürlich auf Rettungswachen abgeleistet. Erstere finden in entsprechenden Rettungsschulen statt und beinhalten soziale, technische und natürlich medizinische Inhalte. Die Ausbildung befähigt den Notfallsanitäter, selbständig Maßnahmen zu ergreifen, um kritisch kranke Patienten  zu stabilisieren und zu betreuen, auf den Transport vorzubereiten und einer geeigneten weiterbehandelnden Einrichtung (also z.B. ein passendes Krankenhaus) zuzuführen. Aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland war es lange Zeit so, dass Rettungsdienstmitarbeiter selbst keine invasiven Maßnahmen durchführen durften, also so etwas wie Zugänge legen oder Notfallmedikamente spritzen. Weil das nicht so recht zu halten war, führte man die sog. "Notkompetenz" ein, eine Sammlung von Maßnahmen, die die damaligen Rettungsassistenten bei Lebensgefahr schon mal durchführen durften, auch wenn der Notarzt noch nicht da war. Er musste jedoch auf dem Weg sein. Diesen Arztvorbehalt aufzuweichen war eines der Ziele bei der Einführung des Notfallsanitäters. Die Idee dahinter war, den NotSan so gut zu schulen, dass er in der Lage sein sollte, eine Reihe von Notfallmaßnahmen selbständig und im Zweifelsfall auch ohne Notarzt durchzuführen. Die Notkompetenz sollte einer Regelkompetenz weichen. Leider ist die Umsetzung der Kompetenzen eines Notfallsanitäters immer noch nicht einheitlich geregelt, es kann passieren, dass er in Landkreis a) alle möglichen Maßnahmen selber ergreifen darf, in Landkreis b) direkt daneben aber immer noch die wesentlich stärker eingeschränkten Möglichkeiten der Notkompetenz von früher gelten. Theoretisch sollte der NotSan vieles selbst dürfen und ansonsten natürlich in der Lage sein, dem Notarzt auf hohem Niveau zu assistieren, wenn einer da ist.

Rettungssanitäter ist eine Ausbildung, die man in 540 Stunden, also etwa drei Monaten, absolvieren kann. Auch sie besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil, alles eben nur wesentlich kürzer. Die Rolle des Rettungssanitäters ist einzig die Assistenz. Die Ausbildung bereitet ihn nicht dazu vor, slebständig Diagnosen zu treffen und invasive Maßnahmen durchzuführen. Aktuell sieht es so aus, dass die Rettungssanitäter im Wesenlichen die Einsatzfahrzeuge fahren sowie dem Notfallsanitäter (falls vorhanden auch dem Notarzt) am Einsatzort assistieren. Dabei können sie weder eine Regel- noch eine Notkompetenz in Anspruch nehmen. Oft werden Rettungssanitäter außerdem im qualifizierten Krankentransport eingesetzt, wo sie zwar gewisse Kenntnisse für patientengerechte Transporttechniken und Kommunikation benötigen, jedoch nicht in die Verlegenheit kommen, medizinische Maßnahmen durchzuführen.

Wenn ich es mal ganz plump zusammenfasse ist der Notfallsanitäter der Boss vom Rettungssanitäter, der Notarzt wäre in der medizinischen Hierarchie der Boss vom Notfallsanitäter.


Rollerfreake  23.01.2017, 18:55

Das stimmt so nicht ganz, Rechtsgrundlage der Notkompetenz ist der allgemeine rechtfertigende Notstand (Paragraph 34 Strafgesetzbuch) und davon können theoretisch auch sehr wohl Rettungssanitäter Gebrauch machen, wenn sie die beabsichtige Maßnahme sicher beherrschen. Ich lerne gerade selber Rettungssanitäter und bei mir dürfen Rettungssanitäter bei schwerem Volumenmangelschock Zugänge legen und Infusionslösungen verabreichen, bei Status Epilepticus Midazolam intranasal verabreichen um den Krampfanfall zu durchbrechen (da sehen sogar die aktuellen Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Neuroglogie eine intranasale Applikation von Midazolam durch Rettungssanitäter und sogar durch Laien!) vor und bei hypoglykämischem Schock die Applikation von Glucose 40%. Außerdem sind Rettungssanitäter sehr wohl in der Lage eine Verdachtsdiagnose zu stellen, wie sollten sie auch sonst eine sachgerechte überbrückende notfallmedizinische Erstversorgung durchführen können wenn es zu einem Notfallereignis kommt und gerade kein Notarzt, Notfallsanitäter oder Rettungsassistent zur Verfügung steht, z.B. im Krankentransport oder wenn ein KTW mit Rettungssanitäter zu einem Notfalleinsatz alarmiert wird, weil bereits alle Rettungswagen im Einsatz sind. Der Rettungsassistent kann theoretisch weit mehr invasive Maßnahmen durchführen, als es die Notkompetenz- Empfehlung der Bundesärztekammer vorsieht, denn es ist eine Empfehlung und kein Gesetz, im rechtfertigenden Notstand darf man alles was man kann, den der rechtfertigende Notstand schreibt keine bestimmten Maßnahmen vor die man darf und die man nicht darf. 

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Der Unterschied liegt in der Ausbildung.

Der Notfallsanitäter wurde am 01.01.2014 durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) eingeführt und hat damit den Rettungsassistenten als bis dahin höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst abgelöst, der Rettungsassistent hatte eine zweijährige Ausbildung (2800 Stunden) durchlaufen, die durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) von 1989 geregelt war. Der Notfallsanitäter muss eine dreijährige Ausbildung (4600 Stunden) durchlaufen und ist bei lebensgefährlichen Zuständen oder wenn schwerere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind auch dazu befugt, bis zum Eintreffen des Notarztes oder dem Beginn einer weiteren ärztlichen Versorgung auch während der Ausbildung erlernte und sicher beherrschte invasive medizinische (ärztliche) Maßnahmen in Eigenverantwortung durchzuführen (Paragraph 4c Notfallsanitätergesetz), so z.B. bestimmte Notfallmedikamente zu verabreichen und die Atemwege mittels entotrachealer Intubation (einführen eines Beatmungsschlauches in die Luftröhre) zu sichern und einen sicheren Beatmungsweg zu schaffen. Im Rettungsassistentengesetz gab es eine solche Grundlage nicht, demnach konnten sich Rettungsassistenten die bis zum Eintreffen des Notarztes invasive Maßnahmen ergreifen mussten, dabei nur auf den allgemeinen rechtfertigenden Notstand (Paragraph 34 Strafgesetzbuch) berufen und hatten das Risiko die Kündigung zu bekommen. 

Der Notfallsanitäter kommt in der Notfallrettung als verantwortlicher Transportführer von Rettungswagen und als Fahrer/Assistent des Notarztes auf Notarzteinsatzfahrzeugen und sonstigen arztbesetzten Rettungsmitteln zum Einsatz, auch ein Einsatz auf dem Rettungshubschrauber ist mit einer Zusatzqualifikation möglich. Rettungsassistenten haben noch bis zum 31.12.2020 die Möglichkeit, die Qualifikation Notfallsanitäter über eine Fortbildung und staatliche Ergänzungsprüfung zu erlangen.

Über die Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht seit 1977 ein Abkommen zwischen Bund und Ländern über die Mindestausbildung von Rettungssanitätern, dennoch ist die Ausbildung in manchen Bundesländern zusätzlich durch ein Landesgesetz geregelt. Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst insgesamt mindestens 520 Stunden und besteht aus mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang (theoretischer Lehrgang, in dem zugleich Notfallsituationen praktisch trainiert werden) und meist mit einer schriftliche und praktischen Zwischenprüfung zum Rettungshelfer abschließt, 160 Stunden Krankenhauspraktikum (Aufteilung: 80 Stunden Anästhesie und 80 Stunden Intensivstation oder Notaufnahme), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst und mindestens 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang mit Abschlussprüfung. 

Rettungssanitäter kommen als Fahrer und Assistent des Notfallsanitäters oder Rettungsassistenten auf Rettungswagen zum Einsatz, im qualifizierten Krankentransport als verantwortlicher Transportführer eines Krankentransportwagens. Der qualifizierte Krankentransport dient der Beförderung von Menschen, denen die Benutzung anderer Verkehrsmittel aus medizinischer Sicht nicht möglich ist oder die einer medizinischen Überwachung und Betreuung bedürfen und/oder die Ausstattung eines Krankentransportwagens benötigen. In sehr wenigen Bundesländern dürfen Rettungssanitäter auch noch als Fahrer auf Notarzteinsatzfahrzeugen zum Einsatz kommen. 

Der Rettungsassistent ist ein Ausbildungsberuf im Rettungsdienst: In Deutschland mit einer Ausbildungsdauer von 2 Jahren.
Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die eigenständige Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes möglich oder aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. 
Rettungssanitäter (RettSan, RS) sind für den Rettungsdienst ausgebildete Personen. Ein Lehrgang von 520 Std. ist erforderlich, kein anerkannter Ausbildungsberuf. 
Rettungssanitäter kommen in Deutschland im Rettungsdienst zum Einsatz, beim qualifizierten Krankentransport als Transportführer auf einem Krankentransportwagen und in der Notfallrettung als Teil der Besatzung eines Rettungswagens, Notarztwagens oder Notarzteinsatzfahrzeuges. Quelle: Wikipedia


DorktorNoth  23.01.2017, 16:49

Der Rettungsassistent wird nciht mehr ausgebildet.

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Osmo1603  23.01.2017, 22:17

Durch die Novellierung ist der Rettungsassistent als Beruf entfallen und durch den Notfallsanitäter ersetzt worden,RA können durch eine verkürzte Ausbildung und Prüfung den Status sowie Kompetenzen des Notfallsanitäters erlangen, da der RD Ländersache ist unterscheiden sich die Kompetenzen oft und werden jeweils durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst festgelegt ,die reguläre Ausbildung sowie Examen dauert drei Jahre!Ein Rettungssanitäter wird meist im Krankentransport oder als Fahrer des RTW eingesetzt auf dem NEF ist die Tendenz mehr zu höher qualifizierten Mitarbeitern z.B. werden hier ältere RA eingesetzt ,wie gesagt verfährt hier jedes Bundesland anders.

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