Was ist der Unterschied zwischen den beiden Staatsverträgen?

5 Antworten

Der am 12.09.1990 in Moskau abgeschlossene Zwei-plus-Vier-Vertrag zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (USA, UdSSR, F, GB) stellte die endgültige innere und äußere Souveränität des vereinten Deutschlands her.

https://www.bpb.de/nachschlagen/gesetze/zwei-plus-vier-vertrag/

Der Einigungsvertrag zwischen DDR und Bundesrepublik, war ein 900-Seiten-Konvolut, das am 31. August 1990 die Vereinigung der DDR mit der Bundesrepublik Deutschland regelte. Und nach den Worten von DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière "eines der bedeutendsten Gesetzeswerke der deutschen Nachkriegszeit".

https://www.mdr.de/zeitreise/einigungsvertrag-ddr-bundesrepublik100.html

Das eine ist der Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR, das andere ist der sogenannte 2+4- Vertrag zwischen der Bundesrepublik, der DDR, den USA, Großbritannien, Frankreich und der UdSSR.

Im Einigungsvertrag wurden die Modalitäten für den Beitritt der DDR zur Bundesrepubl geregelt, während der 2+4-Vertrag eine abschließende Regelung der deutschen Frage darstellt.


Mike6969  21.03.2020, 17:31

Das erste ist der Staatsvertrag zur Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion.

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Ersteres ist das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Währungs-,_Wirtschafts-_und_Sozialunion

Die Währungs-, Wirtschafts-, und Sozialunion zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland trat am 1. Juli 1990 in Kraft. Der Staatsvertrag dazu wurde am 18. Mai 1990 von den beiden deutschen Staaten unterzeichnet. Es wurde dadurch in der DDR die D-Mark eingeführt, sowie das Wirtschafts- und Sozialsystem der DDR dem der Bundesrepublik Deutschland angepasst.

Zweiteres ist das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag

Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland, auch Zwei-Plus-Vier-Vertrag genannt, wurde am 12. September 1990 von den beiden deutschen Staaten und von der USA, Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion unterzeichnet, also den vier Besatzungsmächten des zweiten Weltkrieges. Der Vertrag trat am 15. März 1991 mit der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde in Kraft. Durch den Vertrag stimmten die Besatzungsmächte der deutschen Wiedervereinigung zu. Alle Besatzungsbeschränkungen wurden dadurch aufgehoben und Deutschland die volle völkerrechtliche Souveränität wiedergegeben. Weiterhin wurde dort geregelt, die künftige Truppenstärke der Bundeswehr, der Abzug sowjetischer Streitkräfte aus Ostdeutschland, der endgültige Verzicht Deutschlands auf seine ehemaligen Gebiete östlich der Oder-Neiße-Grenze bzw. völkerrechtliche Anerkennung dieser Grenze als Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen (siehe auch deutsch-polnischer Grenzvertrag: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch-polnischer_Grenzvertrag) . Es wurde im Zwei-Plus-Vier-Vertrag auch geregelt, dass in Ostdeutschland keine NATO-Stützpunkte errichtet werden dürfen, sowie weitere Dinge.

Beide Verträge waren Voraussetzung für die deutsche Wiedervereinigung bzw. Auflösung der DDR und Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland. Dieses wurde dann zwischen den beiden deutschen Staaten im Einigungsvertrag geregelt (siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Einigungsvertrag), der am 31. August 1990 unterzeichnet wurde und am 3. Oktober 1990 in Kraft trat.

Beim Ersten geht es um innere Angelegenheiten von Deutschland, beim Zweiten um seine Äußere Stellung.

Nach 1945 war die DT aufgeteilt in 4 Besatzungszonen . Auch wenn es rechtlich BRD u. DDR 2 souveräne Staaten so waren diese in verschiedenen Verteidigungsbündnisse

NATO - Warschauer Vertrag . Es waren die 4 + 2 Gespräche denn ohne Vertrag wäre ein Beitritt der DDR zur BRD nicht möglich u die Ex UdSSR wollte auch eine Sicherheit dann war es auch GB die auch Zweifel hatten wieder so ein starkes Dt .

Mit der Wiedervereinigung wurde auch mehr Verständigung der europäischen Staaten erreicht .


steffenzange  21.03.2020, 20:25

Schaue mal jetzt ARD da kommen jetzt die Nachkriegsjahre . Dürfte sein unsere Mütter unsere Väter .

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