Was ist der Unterschied zwischen Anzeige wurde fallen gelassen und ... wurde abgesehen?
3 Antworten
Wenn eine Anzeige fallen gelassen wird, wird die Ermittlung eingestellt. Das kann verschiedene Gründe haben, z.B. bei Fehlen eines Strafantrags bei Antragsdelikten, oder bei Fehlen von strafrechtlich relevanter Tatumstände.
Wird von einer Anzeige abgesehen, wurden Ermittlungen gar nicht erst aufgenommen, weil keine strafbare Handlung vorlag oder die Schuld gering ist.
Aber zurück ziehen kann man eine Anzeige, ist sie erst einmal gemacht, in keinem Fall..
fallen gelassen: anzeige wurde erstellt
abgesehen: anzeige wurde nicht erstellt
also, wissen tue ich es nicht ( würde sagen nein, da es zu keiner anzeige kam)
Anzeigen kann man nicht fallen lassen!
Unter bestimmten Umständen, z.B. wenn kein öffentliche Interesse besteht (Zivilklage) kann eine Anzeige zurück gezogen werden.
Wurde von einer Anzeige abgesehen, heißt dies nichts anderes, als das keine gestellt wurde.
Eine Anzeige kann auch nicht zurück gezogen werden...
Abgesehen davon meinst du wohl eine privatklage und keine Zivilklage. Zwei völlig verschiedene Dinge.
, z.B. wenn kein öffentliche Interesse besteht (Zivilklage) kann eine Anzeige zurück gezogen werden.
Das ist falsch. Ob eine Anzeige bei fehlendem öffentlichen Interesse verfolgt werden kann oder nicht, liegt einzig und allein daran, ob zusätzlich ein Strafantrag gestellt wurde, oder nicht, bzw. dieser zurück gezogen wurde.
Genau und wurde das irgendwie vermerkt trotz abgesehen?