Was ist der Sinn einer GmbH & Co. KG?

2 Antworten

Bei der KG gibt es mindestens einen Komplementär (Vollhafter) und einen Kommanditisten (Teilhafter).

Der Komplementär haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen.

Bei der GmbH & Co. KG ist der Komplementär (also die unbeschränkt haftende Person - in diesem Fall eine juristische Person) der KG eine GmbH (also eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

Damit hat man die Haftung komplett beschränkt.

Man könnte sich allerdings die KG sparen und die Kommanditisten der KG einfach zu Gesellschaftern der GmbH machen.


kegus  07.08.2024, 20:57
Man könnte sich allerdings die KG sparen und die Kommanditisten der KG einfach zu Gesellschaftern der GmbH machen.

Ja, allerdings hat man in der GmbH keine Möglichkeit, sich z. B. Gelder einfach zu entnehmen. Im Rahmen der KG geht dies zumindest mit den entnahmefähigen Gewinnen unbeschränkt.

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Das sind Haftungsfragen.

Die GmbH haftet nur bis zur Höhe Ihrer Stammeinlage.

Aber: Soooo genau kriege ich das nun auch nicht mehr zusammen.

Die Prüfung liegt bei mir rund 50 Jahre zurück ...