Was ist das Mehrheitswahlrecht und das Verhältniswahlrecht?

3 Antworten

Hei, Angerfist2Real, also: Beim Mehrheitswahlrecht wird eine Person eines Wahlkreises gewählt - und zwar die, die in diesem Wahlkreis die meisten Stimmen erzielt; das ist (in Deutschland) die Erststimme. Diese Wahlart wird auch Persönlichkeits- oder Direktwahl genannt. Bei der Verhältniswahl werden landesweit die Stimmen der Parteien gezählt und prozentual errechnet, die sodann entsprechend = im Verhältnis so viele Mandate im Parlament erhalten. Also zum Beispiel: Partei X erhält 33 Prozent der Stimmen und bekommt bei einem 200köpfigen Parlament entsprechend 66 Sitze, Partei B kriegt 20 Prozent = 40 Mandate. Bei uns in Deutschland haben wir ein Mischsystem aus Direkt- und Verhältniswahl; das sind die Erst- und die Zweitstimmen. Und so. Grüße!


Angerfist2Real 
Beitragsersteller
 30.11.2015, 19:32

Danke für die schnelle Antwort :)

0

Ich könnte nachher perfekt darauf antworten / bin nur zurzeit am Lernen und müsste dann eben später meine alten Politiksachen heraus kramen. Aber ich hab genau über dieses Thema mal ne Klausur geschrieben :)


Angerfist2Real 
Beitragsersteller
 30.11.2015, 19:23

Das wäre nett. Ich schreibe morgen auch eine :/ :D

0
liquorcabinet  30.11.2015, 19:24

Oh, morgen schon? :/ weil ich brauche hier echt noch ne ganze Weile.. Ich lerne halt immer bis spät in die Nacht :D

0