Mehrheitswahl und Verhältniswahlrecht

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Mehrheitswahl und Verhältniswahl sind die zwei grundlegenden Wahlsysteme.

Bei der Mehrheitswahl, auch Persönlichkeitswahl genannt, werden Personen gewählt. Die Person mit den meisten Stimmen gewinnt die Wahl.

Bei der Verhältniswahl, auch Listenwahl genannt, werden Personenlisten gewählt. Die Listen bekommen soviele Sitze wie es ihrem Stimmenanteil entspricht. Bekommt eine Liste beispielsweise 15% der Stimmen, bekommt sie auch (annähernd) 15% der Sitze.

Weitere Infos zur Mehrheitswahl und zur Verhältniswahl findest Du bei Staatsrecht for you - http://staatsrecht.honikel.de

Was der technische Unterschied ist, wurde Dir hier ja schon sehr gut erklärt. Vielleicht ein paar Worte zu den jeweiligen Vorteilen, Nachteile ergeben sich automatisch:

Mehrheitswahlrecht:

  • Höhere Bindung des Kandidaten an seinen Wahlkreis, weil er nicht über die Liste abgesichert werden kann und sich so mehr um seine Wähler bemühen muß.

  • Normalerweise stabile Verhältnisse im Parlament: Oft reichen 35-40% der Stimmen, um die absolute Mehrheit der Sitze zu erreichen. Einschränkung: In den klassischen Ländern mit Mehrheitswahlrecht nach britischem Vorbild (Großbritannien, Kanada, Australien) hat derzeit keine Partei eine absolute Mehrheit, im Deutschen Kaiserreich war es ebenso. Rein statistisch aber, weltweit betrachtet, bringt ein Mehrheitswahlrecht aber normalerweise stabile Mehrheiten im Parlament.

  • Die Macht der Parteien wird eingeschränkt, weil ihnen das große Machtmittel, über die Liste gefügige Parteifreunde ins Parlament zu schicken, aus der Hand genommen wird.

Verhältniswahlrecht:

  • Das Verhältniswahlrecht ist "gerecht", weil es den Listen annähernd den Anteil an Sitzen gibt, der ihrem Anteil an den gültigen Stimmen entspricht.

  • Das VWR bietet den Parteien bessere Handhabe, bestimmten Gruppen (Frauen, Ausländer, Berufsgruppen, Jüngere....) halbwegs sichere Mandate zu verschaffen.

Persönliches Fazit: Das VWR ist sehr parteienfixiert, beim MWR steht der einzelne Wahlkreis im Mittelpunkt. Ich war früher strikt gegen das Mehrheitswahlrecht. Daran, daß mir 3 Punkte dafür und nur 2 für das Verhältniswahlrecht eingefallen sind, siehst Du, daß ich inzwischen eher unschlüssig bin.

Hei schampose, beim Mehrheitswahlrecht wird pro Wahlkreis ein Kandidat oder eine Kandidatin gewählt, und zwar der / die mit den (relativ) meisten Stimmen. Alle anderen Stimmen fallen unter den Tisch - futsch.

Beim Verhältniswahlrecht addiert man die Ergebnisse der jeweiligen Parteien landesweit und errechnet den Prozentsatz im ganzen Land. Z. B. SPD 31 Prozent, CDU 28,0 Prozent, FDP 5,1...

und die Parteien können dann entsprechend ihre Leute in Parlament entsenden. Bei 600 Abgeordneten hieße das in diesem Beispiel, dass die SPD 186 Mandate ( = Abgeordnete) bekäme.

o.k.? Grüße