Was ist damit gemeint?

3 Antworten

Wenn Du der Aufforderung zur Mitwirkung nicht nachkommst, wird man deinen Antrag wie erklärt wohl ohne weitere Aufforderungen ablehnen.

Setze doch einfach ein kurzes Schreiben auf und erkläre der Wohngeldbehörde das Du den Antrag zurück ziehst, erspart der Behörde Arbeit und gut ist.

Natürlich kannst Du das. Dann bekommst Du aber kein Wohngeld.

Antrag papierschriftlich zurückziehen und fertig :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

anonym201208 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 12:24

hä wird er nicht einfach abgelehnt wenn nix kommt

TinaPauli  22.09.2024, 20:27
@anonym201208

Wenn du keine Unterlagen einreichst, wird der Antrag abgelehnt, aber du ersparst der Behörde Arbeit wenn du den Antrag schriftlich zurückziehst, geht auch per Email.