Frontblitzer einbauen?

4 Antworten

Soweit ich weiß ist das nicht legal. Ausnahmen gibts immer aber da gibts dann ganz strenge Regeln.

Einfach mal reingooglen.

Gelbe Frontblitzer sind in Deutschland generell nicht zugelassen !

Auch nicht für Abschlepper oder Müllabfuhr oder Schwertransorte oder sonst was. In § 52 Abs. 4 StVZO werden nur gelbe Rundumlichter aufgeführt.

Gelbe Frontblitzer wurden bei der Revision der StVZO einfach vergessen, es wurden nur Regelungen für blaue Frontblitzer bedacht. §52 Abs 3 StVZO ("blaues Blinklicht mit Hauptabstrahrichtung nach vorne")

Gelbe Frontblitzer haben u.U. zwar eine ECE-Genehmigung, aber eben wie oben beschrieben gibt es dafür in Deutschland für deren Verwendung keine Zulassung. Wenn welche bei Fahrzuegen, die bereits gelbe Rundumkennleuchten führen dürfen, verbaut sind, wird es aufgrund fehlender gesetzlicher Regelung toleriert.

Ich behaupte sogar einfach aus Unkenntnis "übersehen", das wissen eh die meisten Polizisten und auch Prüfer nicht, weil man das unter §52(4) StVZO stehend vermutet und das an solche Fahrzeuge einfach dran passt.

Ich weiß, jetzt kommen Eure Aufschreie, mein Onkel hat aber an seinem Müllwagen oder mein Kumpel an seinem Abschlepper.... JA! stimmt, wird wie oben geschrieben ja auch toleriert. Nur eintragungsfähig ist das selbst bei diesen Fahrzeugen nicht, weil momentan die Rechtsgrundlage zur Genehmigung nicht vorhanden ist. (eben nur für blaue geregelt)

Ich musste das Thema erst vor ein paar Monaten erörtern, weil die Stadtverwaltung der Nachbarstadt einen neues Müllsammelfahrzeug bestellen will und diese Frontblitzer verbaut haben wollte. Da unsere Zulassungsstelle keine Rechtsgrundlage gefunden hat, hatte man sich an mich gewandt und auch auch ein Rücksprache mit Fa Hella, die diese Frontblitzer vertreibt, ergab, dass es wie oben geschrieben z.Zt in (D) nur eine Duldung gibt für Fahrzeuge, die dem § 52 Abs. 4 StVZO unterliegen.

Eine offzielle Eintragung und Genehmigung ist damit in (D) z.Zt. generell nicht möglich. Vielleicht wird das ja bei nächster Revision der StVZO berücksichtig.

Ich habe mir vorher auch keine Gedanken darüber gemacht, für mich zählten die unter §52(4) StVZO, bis im Amt einer das gemerkt hat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hi,

Darf man gelbe frontblitzer am Auto installieren?

Sofern man die Voraussetzungen nach § 52 Abs. 4 StVZO erfüllt und das ganze und in die Zulassungsbescheinigung eingetragen wird, ja.

Die Betroffenen wissen allerdings, ob das für sie infrage kommt, daher antworte ich mal für deinen konkreten Fall pauschal mit nein.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

LG

Das ist eine gute Frage, grundsätzlich stehe ich der Sache skeptisch gegenüber. Es wird durchaus möglich sein das du ,,Frontblitzer,, verbaust. Jetzt stellen sich mir die Fragen: Was verstehst du darunter? Und was möchtest du damit anfangen?