Was ist am besten?

4 Antworten

Wenn du selbst kündigst, ist sie fein raus und du hast keine gesetzliche Handhabe mehr. Dafür bist du gekniffen. Eine Eigenkündigung hat ein vierteljährliche Sperre des Arbeitslosengeldes zur Folge. Mach das ja nicht! Deine Chefin soll dir kündigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sie soll Dich kündigen, sonst bekommst Du nichts vom Amt. Auch keinen Auflösungsvertrag machen.


Coco123653 
Beitragsersteller
 13.01.2024, 00:03

@Akka2323 sie hat mich ja gekündigt

herzilein35  13.01.2024, 00:01

Bekommt sie sowieso nicht

Coco123653 
Beitragsersteller
 24.11.2023, 18:47

Ok

Das erscheint mir schräg. Sehr schräg!

Wenn sie Dich los werden will, kann sie die Kündigung aussprechen. Wenn sie das nicht will, bleib da!

Ich weiß ja leider nicht um was für eine Ausbildung es geht. Könnte es vielleicht sein, dass sie unangenehmen Fragen von Seiten einer Innung oder dergleichen aus dem Weg gehen will?

Die Probezeit wird normal vorzeitig beendet - weil ihr nicht gewerblich zusammen passt !

ALG 1 gibt es ohnehin noch nicht !

in der Arbeitslosenversicherung müssen  mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig gezahlt worden sein !