Was ich nicht verstehe warum kosten Einkaufswagen nur einen Euro?
Könnte man die nicht zum Schrotthändler bringen und Profit machen?
7 Antworten
Der Euro ist kein Kaufpreis sondern ein Schlüssel zum entsperren des Schlosses, denn man kann auch andere Dinge zum entsperren nutzen, zb Unterlegscheiben, Knöpfe oder was sonst noch die Ausmaße eines Euros hat.
Wenn du so einen Wagen mitnimmst, dann ist das Diebstahl und wenn er zerstört wird, musst du für ca 200-700€ je nach Modell für einen neuen zahlen.
Der Euro ist kein Kaufpreis, sondern ein Pfand. Mit dem einstecken und der Benutzung geht man einen gültigen Vertrag ein, nämlich den Einkaufswagen auf dem Betriebsgelände zum Zweck des Transport der zum Kauf gewählten Artikel, durch das Geschäft und später zum eigenen Transportmittel. Eine Entfernung der Pfandsache vom Betriebsgelände wäre Unterschlagung und ebenso strafbar wie schwerer Diebstahl
Das ist ja nur das Pfand.
Den meisten Leuten ist der (eigene) 1 Euro mehr wert, als den Wagen irgendwo stehenzulassen, wo er evtl. sogar Leute/Verkehr behindert/beschädigt.
Wo gibt es in der Nähe überhaupt einen Schrotthändler?
Und ob ein Schrotthändler so einen Einkaufswagen (mit Firmenlogo) überhaupt nimmt?
Der Stahl-Materialwert liegt bei weniger als einem Euro!
Für einen Euro lohnt es sich auch nicht, krimninell zu werden. Ja, das wäre Diebstahl!
Etwas das einem überlassen wird, kann man nicht stehlen, sondern nur unterschlagen..... Das Strafmaß für Unterschlagung ist aber ähnlich wie schwerer Diebstahl und das ist auch durchaus gerechtfertigt. Eine Sache die man unterschlägt wurde einem vorher in Treu und Glauben überlassen, daher ist Unterschlagung eine besondere Niedertracht und kein minderschweres Verbrechen.
Weil Du sie nicht kaufen kannst, sondern nur für den Einkauf nutzen darfst.
Ja, genau so wie ein Mietwagen der 70 € kostet. Den kannst du auch extrem gewinnbringend verkaufen.
Ich habe keine Ahnung, wie der Fragesteller plötzlich auf Pacht kommt, aber es gibt durchaus weitreichende, rechtliche Unterschiede zwischen Miete, Leihe, Pacht und Leasing ebenso wie zwischen kostenlos und umsonst oder Rücktritt, Widerruf, Kündigung und Storno. Jeder dieser 10 genannten Begriffe beschreibt eine eigene Rechtslage.
so einen einkaufswagen vermisst aber keiner. den kann ich einfach mitnehmen und dann irgendwo in den bach oder das gebüsch werfen.