Antwort
Der Euro ist kein Kaufpreis, sondern ein Pfand. Mit dem einstecken und der Benutzung geht man einen gültigen Vertrag ein, nämlich den Einkaufswagen auf dem Betriebsgelände zum Zweck des Transport der zum Kauf gewählten Artikel, durch das Geschäft und später zum eigenen Transportmittel. Eine Entfernung der Pfandsache vom Betriebsgelände wäre Unterschlagung und ebenso strafbar wie schwerer Diebstahl