Was heisst Nebelscheinwerfer Hell Dunkel Grenze / Lichtbild umzulässig?

3 Antworten

Hell Dunkel Grenze / Lichtbild umzulässig?

hat nichts mit falscher Einstellung zu tun, wie bereitsgeschrieben wurde, dann würde der Prüfer schreiben, daß der Scheinwerfer zu hoch, zu tief zu weit links oder zuweit rechts stehen würde.

Der Mangel besagt, daß das Lichtbild nicht stimmt.

Ein Abblendscheinweferfer hat z.B. einen Lichtkegel der eine waagerechte Linie mit einem nach rechts gerichteten Dreieick bildet (asyymetrisches Abblendlicht) sowie hier darfgestellt, das Lichtbild ist OK

http://i844.photobucket.com/albums/ab3/Der_schwarze_ABT/Scheinwerfereinstellungen.jpg

Bei einem Nebelscheinwerfer muß es eine gerade waagerechte Linie sein.

Hell Dunkel Grenze / Lichtbild unzulässig, heißt also, das diese Linienabgrenzung zwischne hell und dunkel nicht richtig ist, das kann sein, wenn Deine Nebellampe verdreht ist, dann wäre diese Grenze nicht in der Waage oder es ist nur ein heller Fleck ohne Grenzlinie zu sehen, dabei wäre dann die Glühlampe nicht richtig eingesetzt (da sind so kleine Nasen dran, die müssen eirnasten) wenn der Glühfaden des Leuchtmittels nicht im Brennpunkt des Reflektors sitzt dann wird der lichtkegel falsch nach aussen projeziert.

Bei abblendlicht ist das fast auch immer ein falsch eingesetzes Leuchtmittel ("Glühbirne") oder es matt gewordener Scheinwerfer, der das Lichtbild verzerrt.

Die Püfer schreiben bei einem Mangel oft die Wirkung des Problems auf, aber nicht die Ursache. Die Ursache zu finden ist Aufgabe der Werkstatt oder desjenigen der es repariert.

Als anderes Beispiel: Bremswirkung ungleicht (ist das Resultat des Mangels), die Ursache kann auch da vielfältig sein (Belag verschlissen oder Bremszylinder undicht, oder Druckbegrenzer / Bremskraftregler defekt) was den Mangel auslöst ist aber für das Ergebnis irrelevant, nach dem Motto kapuu ist kaputt.

In dem Fall Deines Lichtbildes würde ich mal schauen, ob das Leuchtmittel richtig eingerastet ist.

Das bedeutet,das Du bei der Prüforganisation auf dem Lichtprüfstand warst.Hierzu ist Streuung,Lichtstärke,Lichtfeld,Lichtbrechung und so weiter zu messen.Es kann sein das Du ein Neues Leuchtmittel benötigst.Wenn die Reflektoren verschmutzt oder oxydiert sind,einen Neuen Nebelscheinwerfwer.LG

Falsch eingestellt ! Bosch-Dienst richtet das ein.

Das hat der Prüfer aber gesagt !!!



TransalpTom  22.03.2015, 22:14

Hell Dunkel Grenze / Lichtbild unzulässig heit nicht falsch eingestellt.

Bei falsch eingestellt, wäre das Lichtbild in Ordnung, aber nicht aif die richtige Position gestellt. Das falsche Lichtbild ergibt sich i.d.R. durch falsch eingesetzte Leuchtmittel, deren Glühfaden dann nicht im Brennpunkt des Reflektrors sitzen, daher wird das Licht falsch reflektiert und das Lichtbild stimmt nicht. Schau bitte in meine Antwort.

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