Prüft der TÜV bei der HU auch Nebelscheinwerfer?

6 Antworten

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Der TÜV prüft alle lichttechnischen Einrichtungen auf ihre richtige Funktion.
Wenn Nebelscheinwerfer vorhanden sind, müssen diese selbstverständlich auch funktionieren und müssen ebenfalls der Schaltung als Nebelscheinwerfer entsprechen, irrelevant ob du durch deinen Eigenumbau jemand blendest oder nicht.

Änderungen an der lichttechnischen Anlage sind seit Jahren grundsätzlich mit EM zu bewerten, mögen sie auch noch so klein sein (blaue Standlichtleuchten etc.)

Das ist unzulässig. Alle Beleuchtungseinrichtungen für Fahrzeuge müssen bauartgenehmigt sein. Damit liegt der Verwendungsbereich fest. Auch wenn das mal ein TÜV-Prüfer übersieht wird kein neues Recht daraus, es bleibt unzulässig. Gruß HUM

Denke ich nicht, Nebelscheinwerfer sind ja nicht verpflichtend. Und so wie du es schilderst dürfte das Licht niemanden blenden oder stören


Backfloopjunkie 
Beitragsersteller
 19.03.2010, 21:58

Klingt logisch, und so habe ich auch gedacht. Ich hab' aber auch mal gehört, dass alle Leuchten, die am Auto sind, voll funktionstüchtig sein müssen. Stimmt das?

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Leon97531  19.03.2010, 22:09
@Backfloopjunkie

Klingt nicht logisch und auch die Umbaumaßnahme von dir ist nicht erlaubt.
Wenn etwas was die lichttechnische Einrichtung betrifft und vorhanden ist, muss dies auch richtig funktionieren. Und richtig funktionieren bedeutet wenn NSW da sind müssen diese auch als NSW funktionieren.

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Ja tut er. Bei uns wurde bemängelt, dass sie nicht richtig eingestellt waren. War aber nur ein kleiner Mangel und haben die Placket trotzdem bekommen.


Backfloopjunkie 
Beitragsersteller
 19.03.2010, 21:57

Ist dann das Argument von rafl1983 falsch, dass es erlaubt ist, wenn man niemanden blendet oder stört?

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