Was haltet ihr von Menschen die sagen man sollte die Papstwahl nicht als demokratischen Prozess missverstehen obwohl es doch eine Wahl ist?

4 Antworten

Sie haben zumindest teilweise Recht - die Kardinäle, die im Konklave wählen, sind selbst von niemandem gewählt, sondern durch die Vorgänger-Päpste eingesetzt worden…

Hi, bei einer Demokratie geht die Entscheidung vom Volke aus. Das ist beim Konklave (ja, richtig ist es tatsächlich zu sagen „das Konklave“ – wusste ich auch noch nicht) nicht der Fall, die Papstwahl ist nicht demokratisch, auch, wenn sie eine Wahl ist.

Das Konklave setzt sich aus den stimmberechtigten Kardinälen zusammen. Diese sind jedoch ausnahmslos vom amtierenden oder einem ehemaligen Papst in das Amt berufen worden. Eine Wahl durch alle Katholiken ist also nicht erfolgt. Daher ist das Konklave weder direkt noch indirekt demokratisch legitimiert.

Man muss aber trotzdem zugestehen, dass die Wahl doch fairer („fair“ ist in diesem Kontext relativ zu betrachten) abläuft als die Auswahl anderer religiöser Oberhäupter. Beispielsweise wird der Dalai Lama (Oberhaupt des tibetischen Buddhismus) in diesem Glauben wieder geboren und durch hohe Lamas (Angehörige des buddhistischen Klerus) „gefunden“, bzw. ermittelt. Dabei werden Kinder, die nach dem Tod des Dalai Lama geboren sind, in Betracht gezogen. Hier findet also eine Auswahl ohne jegliche Wahl wie beim Konklave statt.

Um wieder zum Papst zurückzukommen: Besonders kritisch zu betrachten ist, dass die fehlende demokratische Wahl sich auch auf einen Staat und die Weltpolitik erheblich auswirkt. Der Papst ist schließlich nicht nur religiöses Oberhaupt, sondern auch Staatsoberhaupt des Staates der Vatikanstadt und dazu auch noch ein eigenes Völkerrechtssubjekt mit Beobachterstatus in internationalen Gremien, beispielsweise bei den Vereinten Nationen in New York.

Naja, Demokratie ist ein weites Feld. Beim Bündnis von Frau Wagenknecht ist man bei der Bestimmung der Spitzenkandidaten ja ähnlich vorgegangen.^^

Die Papstwahl ist so demokratisch wie z.B. die Wahl zum Bundeskanzler

Papstwahl

  • Wahlberechtigt sind die Kardinäle

Kanzlerwahl

  • Wahlberechtigt sind die Abgeordneten des Bundestages

In beiden Fällen sind nicht alle direkt daran beteiligt.

  • Bei der Papstwahl nicht alle Christen
  • Bei der Kanzlerwahl nicht alle Bürger