Was haltet ihr von der XB-33? (xMotos, 250ccm, Vollcross)

2 Antworten

Ohhje, da arbeitet einer den nogo-Katalog ab.

Fahren im Wald¹: NEIN! Auf keinen Fall!

Vollcross²: gibt es nicht! Es gibt ja auch klein Halbcross. 

xMotos³: ist kein Hersteller von Cross-/Geländesportmaschinen sondern von Wegwerfspielzeug.  

Öffentlicher Verkehrsraum: es ist völig egal ob du auf der Autobahn , in der Stadt oder im Wald fährst. Im öffentlichen Verkehrsraum gelten überall die gleichen Regeln. 


(1) Im Wald gilt die StVO und zusätzlich das Landeswaldgesetz. Wenn du mit dem Mopped im Rathaus die Korridore rauf und runter heitzt oder durchs Einkaufszentrum ballerst droht dir weniger Ärger als wenn dich einer im Wald erwischt. Die Bußgelder für Umweltordnungswidrigkeiten nach dem Landeswaldgesetz gehen hoch bis zu 20.000€ + Schadenersatz. 

Wem der Wald gehört ist  dabei zunächst egal. Allerdings kann auf den auch ne dicke Strafe zukommen wenn er es erlaubt hat.

Und du trittst mit einem einzigen Schritt  ner ganzen Ǵalerie von Interessensgruppen auf die Füße. Die halbe Republik ist hinter dir her wenn du im Wald fährst, von der Forstverwaltung über die Jäger, die Baumkuschler (Ökos, Grüne) bis zu den richtigen Geländesportfahrern. Letztere sind übrigens mit die gemeinsten, weil die ihre Interessen heftig verteidigen (die du gefährdest wenn du die anderen Gruppen provozierst) und du vor denen ned Abhauen kannst. die sind schneller als Du ;o) 

(2) Vollcross ist ein Begriff den Leute geprägt haben die keine Ahnung haben. Es gibt nur die Motorsportart Motocross und die findet ausschließlich auf speziell präparierten Rundstrecken statt. Mit dem klassischen freien Geländefahren hat das nur am Rande zu tun. Das sportmäßige Geländefahren heißt Enduro und ist eine ganz andere Sportart als MX. Auch die Motorräder weisen eine große Anzahl an Unterschieden auf.  

(3) diese Chinakracher  sind nicht das Porto für ne eMail wert.  In einigen Ländern wie Kalifornien und Australien hat man als kostengünstige Alternative zum Motocross für Jugendliche das Pitbike geschaffen.  Durch die stark reglementierte Bauart, besonders beim Motor, können Kinder und Jugendliche so erste Rennerfahrung sammlen ohne so viel Geld ausgeben zu müssen. Allderdings kostet auch so ein Pitbike noch gut 2500$ (was immerhin nur halb so viel wie eine MX ist)  , verursacht aber erheblich geringere Wartungskosten als ne MX. 

Was aber bei uns hier für weit unter 1000€ angeboten wird ist nur überteuerter Schrott. Man kann kein Sportmotorrad für nen Preis anbieten für den man beim Motocross ned mal nen Satz Räder bekommt. Da kannste dein Geld auch gleich zu kleinen Bootchen falten und aufm Fluß schwimmen lassen.  

(4) Der öffentliche Verkehrsraum erstreckt sich über alles Gelände das frei zugänglich ist, also auch nicht eingezäunte Privatgelände, Felder, Wiesen und den gesamten Wald. 

Überall im öffentlichen Verkehrsraum herrscht Führerschein- und Versicherungspflicht.

§ 21Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat .....

2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, .......

Wenn du noch nicht volljährig bist und  deine Eltern erlauben ein solches Mopped zu kaufen, können die also auch ihre Führerscheine verlieren und bestraft werden. 

Pflichtversicherungsgesetz § 6

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

........

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Das ist der dickste Brocken.  Pitbikes sind nicht zulassungsfähig und damit auch nicht versicherbar. 

Fahren ohne Versicherung ist ne Straftat für die man ins Gefängniss kommen kann.  Und wenn du jetzt unversichert einen Unfall baust mußt du voll für den Schaden aufkommen.  Wird dabei ein Mensch verletzt kann der Schaden schnell in die Hunderttausende gehen. Auch ne Million ist da drinnen. 

Und diese Schulden wirst du niemals los.  Auch bei einer Privatinsolvenz sind Schulden die aus einer strafbaren Handlung entstanden sind von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Du riskierst die finanzielle Existenz deiner ganzen Familie und dein Lebenseinkommen mit so ner Aktion.

 


ShadownTD 
Beitragsersteller
 21.05.2015, 14:40

Ok, danke für die Info aberrr... Ich wollte Wissen ob sich das Lohnt das Teil für 650€ zu kaufen.

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Effigies  21.05.2015, 17:51
@ShadownTD

650€ für nen Haufen unbrauchbaren Schrott mit dem du nirgends fahren darfst.  Das is echt noch ne Frage ?

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Oh Mann, sowas hab ich ja lange icht gelesen. Ein öffentlicher Verkehrsraum ist eben gerade KEIN nicht umzäuntes Privatgelände. Privatgelände ist Privatgelände - ob mit Zaun oder ohne. Öffentlicher Verkehrsraum sind ausschließlich die nach Bundes- und Landes-Straßen- und Wegegesetzen deklarierten öffentlichen (!) Straßen und Wege sowie sonstige öffentliche Verkehrsflächen wie z.B. Parkplätze von Ämtern etc.

Gleiches gilt für Wald. Ist er privat kann und darf ein Waldbesitzer Dir das Fahren darin erlauben - jederzeit und ohne Einschränkung, solange er sicherstellt, daß keine Umweltverschmutzung und keine Lärmbeeinträchtigung nach dem BImSchG der Nachbarn eintritt.Punkt und aus.

Alles Andere ist gemutmaßter Quark mit Sauce...


Frosch2345  08.08.2017, 12:11

effiges Quak mit sosse ist das was du hier verzählst

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Effigies  04.07.2015, 16:02

Privatgelände ist Privatgelände - ob mit Zaun oder ohne. Öffentlicher Verkehrsraum sind ausschließlich die nach Bundes- und Landes-Straßen- und Wegegesetzen deklarierten.........

Öffentlicher Verkehrsraum sind alle Flächen, die der Allgemeinheit wegerechtlich (Widmung) oder tatsächlich (faktisch) zu Verkehrszwecken offen stehen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage 2009, Paragraph 1 StVO, Rdnr. 13).

Gleiches gilt für Wald. Ist er privat kann und darf ein Waldbesitzer Dir das Fahren darin erlauben -

Waldgesetz für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)

Vierter Abschnitt § 37

Betreten des Waldes 

(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig


1.das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,


Und so eine "besondere Befugniss" stellt die Forstbehörde ausschließlich zur Bewirtschaftung des Waldes aus, niemals zum spazieren fahren. 

Ähnlich Formulierungen finden sich auch in allen anderen Landeswaldgesetzen außer Bayern. Da gibt es ein eingeschränktes Recht für Waldbesitzer anderen eigenmächtig ein Wegerecht zu erteilen. Aber auch nur für die Benutzung von Forstwegen, nicht fürs querbeet fahren.



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ShadownTD 
Beitragsersteller
 09.06.2015, 16:36

Kommst ja etwas spät ;)

Ich weiß.. ich sche**s jetzt auf solche China bikes..

Ich warte doch bisschen, und mache dann mein A1 Führerschein.

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