Oh Mann, sowas hab ich ja lange icht gelesen. Ein öffentlicher Verkehrsraum ist eben gerade KEIN nicht umzäuntes Privatgelände. Privatgelände ist Privatgelände - ob mit Zaun oder ohne. Öffentlicher Verkehrsraum sind ausschließlich die nach Bundes- und Landes-Straßen- und Wegegesetzen deklarierten öffentlichen (!) Straßen und Wege sowie sonstige öffentliche Verkehrsflächen wie z.B. Parkplätze von Ämtern etc.

Gleiches gilt für Wald. Ist er privat kann und darf ein Waldbesitzer Dir das Fahren darin erlauben - jederzeit und ohne Einschränkung, solange er sicherstellt, daß keine Umweltverschmutzung und keine Lärmbeeinträchtigung nach dem BImSchG der Nachbarn eintritt.Punkt und aus.

Alles Andere ist gemutmaßter Quark mit Sauce...

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