Also, so funktioniert das auch wieder nicht:
Rechtsradikale sind in erster Linie politisch Rechte (völlig akzeptabel und Teil der Demokratie), die sich in manchen Bereichen grundlegende Änderungen wünschen, was eigentlich ausdrücklich, im Gegensatz zu Extremismus, die FDGO nicht antastet oder infrage stellt. Rechtsradikale dürfen also existieren, weil ihre Einstellungen (bzw. die Verbreitung von diesen) von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.
Diskriminierung ist bereits illegal, sofern sie objektiv nachgewiesen werden kann. Diskriminierung, die nicht nachgewiesen werden kann, weil sie sich z.B. im Kopf abspielt und sich vielleicht nur im persönlichen Verhalten äussert, ist zwar nicht schön, aber kann rechtlich in einem Rechtsstaat nicht belangt werden, aus dem selben Grund wie unten am Beispiel "Rassismus" ausgeführt.
Einsperren kann man grundsätzlich nur Personen, die etwas Illegales getan haben und auch nur für diese Taten. Begeht also ein Rassist keine entsprechende Tat, kann er nicht als Rassist verurteilt und eingesperrt werden. Das ist eine Sicherheitsvorrichtung, um willkürliche Verurteilungen zu verhindern. Rassismus als "Meinung" oder "Ideologie" kann ohne entsprechende Taten nicht nachgewiesen werden. Könnte man also jemanden wegen rassistischem Gedankengut einsperren, könnte ich ja theoretisch jede Person, die mir z.B. unangenehm ist, wegen Rassismus anklagen, im Wissen, dass, da ein Beweis nicht möglich ist, ein solcher gar nicht nötig ist.