Was gilt bei Zusatzzeichen über Tempolimt?

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§ 39 Abs. 3 Satz 3 StVO

Sie [Zusatzzeichen] sind unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.

Zusatzzeichen sind also unmittelbar an dem Verkehrszeichen angebracht, auf dass sie sich beziehen, egal ob darunter oder darüber. Lediglich "in der Regel" befinden sie sich darunter. Das Zusatzzeichen gilt also auch, wenn es unmittelbar über dem 30-Zeichen angebracht ist.

Somit gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für die auf dem Zusatzzeichen angegebenen Fahrzeuge.