Was gilt bei Busse bei Übnerholverbot über 7.5t?
Gilt auf der Autobahn das Überholverbot über 7,5t auch für Busse?
5 Antworten
Ist jetzt mal egal ob einfach nur das Zeichen da steht das ab 3,5t zählt oder ein Zusatzschild auf dem 7,5 steht. Dieses Zeichen bezieht sich auf Lastkraftwagen, ein Bus ist kein Lastkraftwagen. Diesbezüglich besteht schon seit langer Zeit Handlungsbedarf, ein Bus auf der Überholspur stellt mittlerweile auch nicht wirklich was Anderes dar als ein LKW. Bis jetzt aber ist die Gesetzeslage veraltet und scheint auch nicht in nächster Zeit überarbeitet zu werden.
Ich meine aber dass Busse genausowenig wie LKW auf die zweite Überholspur (zB bei 3-Spurig auf die Linke) dürfen, daran hält sich aber auch kaum ein Busfahrer und wie es scheint wissen auch Überwachungsbehörden das nicht genau.
Würde mich freuen wenn dieser Handlungsbedarf nun endlich erfüllt wurde und die Busse tatsächlich bei LKW-Überholverbot nicht überholen dürften.
So richtig glaub ich das aber nicht weil auf der Autobahn sich kein Busfahrer um ein LKW-Überholverbot schert. Auch Kontrollbehörden interessiert es nicht wenn ein Bus im LKW-Überholverbot-Bereich überholt.
Ich hatte bislang noch einen kleinen Funken Hoffnung dass doch noch etwas Gerechtigkeit herrscht, aber anscheinend müssen sich Busse nichtmal daran halten wenigstens eine dritte Spur nicht zu blockieren wenn es Eine gibt.
Busse fahren ja in der Regel 100km/h. Das schaffen aber viele Wohnmobile, PKW mit Anhänger oder Träumer nicht einmal, deshalb müsste man auch die von der 3.Spur verbannen - oder gleich eine Mindestgeschwindigkeit einrichten.
Das Zeichen 276 ( 1 roter Pkw und 1 schwarzer Pkw) bedeutet: Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
Das Zeichen 277 ( 1 roter Lkw und 1 schwarzer Pkw) bedeutet: Überholverbot für Kratfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Kraftomnibusse.
Durch Zusatzzeichen kann das Gewicht auch auf 7,5 t erhöht werden. Das ändert aber nichts an der Fahrzeugart.
Das kommt darauf an, ob der bus über 7,5to zulässiges Gesamtgewicht hat.
Ja natürlich, für alle Fahrzeuge mit 7,5to zulässiges Gesamtgewicht oder mehr.
Für Omnibusse gilt das Überholverbotszeichen für Pkw.
Ein Überholverbot ausschließlich für PKW gibt es in der Praxis nicht, das gilt dann für alle Kraftfahrzeuge.
Ist er nicht, wenn der Bus aber 7,5to überschreitet dann gilt das Überholverbot auch.
Dürfen LKW nicht, Busse aber schon - siehe §7 Abs.3c StVO