Was genau macht ein Jäger - was muß er beachten?

2 Antworten

Von Experte Waldmensch70 bestätigt

Hallo,

ich bin Förster. Um das werden zu können, musste ich unter andem auch die Befähigung zur Jagd, sprich den Jagdschein nachweisen. Viele meiner Kollegen haben als Aufgabe die Bewirtschaftung von Wäldern im Auftrag des Besitzers. Dazu kann auch die Ausübung der Jagd gehören. Auch bei mir war dies einige Jahre so.

Heute bewirtschaftet ich den Forstbetrieb einer Gemeinde, das heißt, ich plane und organisiere den Holzeinschlag und andere notwendige Arbeiten wie Pflanzungen, Pflege junger Bestände etc. Außerdem berate ich die vielen Kleinprivatwaldbesitzer, die natürich keinen eigenen Förster beschäftigen, arbeite mit Kollegen zusammen, die von großen Waldbesitzern beschäftigt werden. Auf der ganzen Fläche habe ich so etwas wie eine Aufsichtsfunktion und wirke mit bei der Abwicklung von finanzieller Förderung, die Waldbesitzer für bestimmte Maßnahmen erhalten, etc. Mit Jagd und Hege habe ich dienstlich im Gegensatz zu früher heute gar nichts mehr zu tun. Ich bin aber weiterhin, wenn auch nicht mehr so intensiv, Jäger.

Als "reiner Jäger", kein Förster, muss man zunächst einmal den Jagdschein erwerben, richtig. Das ist dann so ein bisschen vergleichbar mit dem Führerschein: wenn du den hast, dann darfst du auch nicht einfach in jedes Auto steigen, das dir gefällt und damit herumfahren. Du brauchst ein eigenes Auto, oder jemand muss dir die Erlaubnis geben, mit seinem zu fahren. Und bei der Fahrt gilt es auch, eine ganze Menge Regeln und Gesetze zu beachten. Für die Jagd bedeutet das, du musst eine genügend große zusammenhängende Fläche (in den meisten Bundesländern sind das 75 ha) selbst besitzen, dann hast du ein eigenes Jagdrevier und darfst dort (mit Jagdschein!) jagen. Oder du pachtest ein solches Eigenjagdrevier, das nicht selbst genutzt wird oder ein "Gemeinschaftsjagdrevier", das aus vielen kleineren Flächen gebildet wird, die für sich genommen kein eigenes Jagdrevier bilden. Dem "Revierinhaber", also dem selbst nutzenden Eigenjagdbesitzer oder dem Pächter eines Jagdrevieres gehört jeweils alles Wild, das dort erlegt wird. Der Revierinhaber hat die Pflicht zur Erhaltung eines gesunden und artenreichen Wildbestandes (=Hege.) Er kann auch anderen Jägern (teilweise gegen Bezahlung) erlauben, in ihrem Revier zu jagen. Immer sind dabei jede Menge Regeln zu beachten. So sind für viele Wildarten "Abschusspläne" zu erfüllen, das heißt, es ist festgelegt, wie viele Stück einer Wildart (gestaffelt nach Alter und Geschlecht) im jeweiligen Jagdrevier in einem Jahr erlegt werden dürfen und müssen. Für die meisten Wildarten gibt es eigene Jagdzeiten (oft wiederum gestaffelt nach Alter und Geschlecht,) in denen sie nur erlegt werden dürfen, der Rest des Jahres ist Schonzeit. Welche Waffen und Munition jeweils verwendet werden dürfen ist genau geregelt, etc.


MajaK547 
Beitragsersteller
 20.11.2022, 15:37

Super. Vielen Dank für die Antwort. Jetzt aber noch eine Frage:

Wenn im Waldstück z. B. 5 HIrsche geschossen werden sollen. Für das Revier sind 3 Jäger zugelassen. Wird dann gesagt wer wieviele schießen darf - oder muß jeder den Abschuß melden bis eben die Zahl erreicht ist (was wohl etwas unsicher wäre, oder)?
Angeblich kann man bei Hirschen am Geweih das Alter "ablesen". Somit würden wohl die ältesten zuerst geschossen. Mag sein, dass erfahrene Jäger das Alter von Tieren erkennen - ich tu mich bei Hund-Katz damit recht schwer. Oder sind die Tiere irgendwie gekennzeichnet - was eine blöde Frage ist, wie sollte dies gehen? Unter Hege verstehe ich aber auch, dass ein krankes Tier außer der Reihe geschossen wird - nicht nur zu seinem sondern u. U. auch für die anderen Tiere zum Schutz. Ist das noch so? Und bekommt in diesem Fall einer den Auftrag oder alle? Und wie ist es, wenn dies Tier normalerweise nicht bejagd wird oder es in der Schonzeit ist?

Was passiert eigentlich, wenn er ausversehen ein anderes Tier erschießt? Passiert wahrscheinlich selten, doch ist dies sicherlich schon vorgekommen. Und ich meine hier wirklich einen "Unfall"!

Sorry, sind doch einige Fragen geworden. Ist einfach ein interessantes Thema, über das Nicht-Jäger herzlich wenig wissen.

Pomophilus  20.11.2022, 17:47
@MajaK547

Ja, einige Fragen!

Der Revierinhaber ist dafür verantwortlich, dass der von der Jagdbehörde festgesetzte Abschussplan erfüllt und eingehalten wird. Wie er das macht, Mitjäger beteiligt, oder nicht, ist seine Sache. Oft ist es gerade bei Rotwild (=Hirsche) auch so, dass die alten, starken Trophäenträger, von denen insgesamt nur ganz wenige da sind und dementsprechend auch gejagdt werden können, für mehrere Reviere zusammen in Konkurrenz zugeteilt werden kann. Dann muss die Erlegung natürlich sofort mitgeteilt werden, damit nicht am nächsten Tag in einem anderen Revier noch ein weiteres Stück dieser Klasse erlegt wird. Das Alter kann man, mehr oder weniger genau und mit entsprechender Erfahrung, am lebenden Stück schon anhand des Geweihes und anderer Merkmale erkennen. Es ist aber beileibe nicht so, wie oft angenommen wird, dass jedes Jahr genau ein Geweihende dazukommt. Im richtig hohen Alter, bei einem Hirsch sind das mehr als zehn Jahre, nimmt die Zahl dann irgendwann sogar auch wieder ab. B ein, eine Kennzeichnung gibt es natürlich nicht. Auch wenn manche Jäger das Gegenteil behaupten: Niemand kennt alle Stücke eines bestimmten Revieres genau! Die Jagdzeitschriften sind voll von Erlebnisberichten über die Erlegung von besonderen, unverwechselbaren Stücken, die "niemals zuvor im Revier beobachtet wurden". Allein deshalb schon ist es schwierig, so wie du schreibst, immer "zuerst die ältesten geschossen werden". In der Praxis musst du schauen, ob das Stück das du zufällig vor dir hast, dem entspricht, was laut Abschussplan im Moment noch erlegt werden darf, oder ansonsten den Finger gerade lassen.

Falsches Stück erlegt: Wieder die Parallele zum Autofahren: Eigentlich dürften Autofahrer sich nur so verhalten, dass es keine Tempoverstöße, Falschparker,... gibt, trotzdem werden Verkehrszeichen übersehen, was auch immer, es kommt vor. Wie dort ist es auch auf der Jagd, es kommt auf den Verstoß an. Beispiel Rehwild: Jetzt sind bei uns zB Rehböcke geschont, weil sie ihr Geweih bereits abgeworfen haben können, und der neidische Nachbar ihn dann nicht nächstes Jahr mit Trophäe erlegen kann. (Etwas überspitzt😁) Frei sind jetzt Kitze und alles weibliche Wild. Im Sommer dagegen dürfen nur Böcke und einjährige weibliche Stücke (die noch keinen Nachwuchs haben, für dessen Aufzucht sie notwendig wären) erlegt werden. Wenn jetzt ein Bock, der kein Geweih mehr trägt nicht erkannt und deswegen erlegt wird, dann finde ich das weniger gravierend als wenn im Sommer eine führende Geis für ein einjähriges Schmalreh gehalten und geschossen wird, und ihr Kitz muss verhungern. Zum Glück wird das rechtlich inzwischen auch so gesehen, die Konsequenzen sind unterschiedlich scharf.

Kranke Stücke: Ja, genau das ist Hege, solche Stücke müssen so rasch wie möglich von ihrem Leid erlöst werden. Das ist dann ein Gebot des Tierschutzes, und das muss auch in der Schonzeit und bei bereits erfülltem Abschussplan erfolgen. Natürlich braucht es hier etwas Augenmaß, es reicht wahrscheinlich nicht zu versichern, dass man genau gesehen habe, dass der besonders starke Hirsch sich an einem Ast gestoßen und daher bestimmt eine schmerzhafte Prellung gehabt habe.

Waldmensch70  20.11.2022, 18:35
@MajaK547

Da Du mich ja unter meiner Antwort gebeten hast auf diese Fragen auch noch einzugehen hier meine Antwort. – Auch wenn Pomophilus sie im Grund schon sehr ausführlich beantwortet hat.

 

Wenn im Waldstück z. B. 5 HIrsche geschossen werden sollen. Für das Revier sind 3 Jäger zugelassen. Wird dann gesagt wer wieviele schießen darf - oder muß jeder den Abschuß melden bis eben die Zahl erreicht ist?

Das ist unterschiedlich. Teilweise wird das dann dem einzelnen Jäger "zugeteilt" (nach dem Motto "dieses Jahr bist Du dran den alten Hirsch zu erlegen") oder es ist so, dass man jeden Abschuss sofort an den Revierinhaber meldet, damit der dann sofort allen Jägern im Revier sagt, wenn die Anzahl der zu erlegenden Tiere erreicht ist.

(was wohl etwas unsicher wäre, oder)

Wir leben ja auch nicht mehr "hinter dem Mond", auch wir benutzen dafür Whatsapp und Co. Das bedeutet, man hat oft eine Chatgruppe in der alle Jäger des Reviers drin sind und man schreibt sofort hinein was man erlegt hat. Dann wissen alle Anderen bescheid. Oder man schreibt hinein, wann und in welchen Teil des Reviers man jagen geht, damit man sich auch nicht gegenseitig "ins Gehege kommt".

Angeblich kann man bei Hirschen am Geweih das Alter "ablesen". Somit würden wohl die ältesten zuerst geschossen. 

Jein und Nein.

Zum zweiten Punkt zuerst: Es gibt gerade bei Rotwild aber auch bei Damwild und Rehwild auch immer Ansagen, was für Stücke (nicht abwertend, das sagt der Jäger so) erlegt werden sollen. Man erlegt also nicht immer nur alte Tiere. Man versucht, eine ausgeglichene Altersverteilung im Revier zu erhalten. Es kann also auch sein, das man gar keinen sehr alten Hirsch "frei hat" weil es in der ganzen Gegend nur wenige davon gibt. Dann darf man nur "jugendliche" Hirsche erlegen. - Nur mal als Beispiel.

Zum ersten Punkt: Das Geweih wird im Laufe der Jahre immer größer. Bis zu einem bestimmten Alter. Dann "setzt das Stück zurück" wie der Jäger sagt. Es wird wieder schwächer, wenn es den Höhepunkt seines Lebens überschritten hat. Das trifft auch auf das Geweih zu. Das wird dann irgendwann auch nicht mehr so groß.

Mag sein, dass erfahrene Jäger das Alter von Tieren erkennen 

Das ist mit viel Übung verbunden. Aber es gibt einige Merkmale an denen man das Alter von außen relativ gut einschätzen kann. Das ist nicht nur das Geweih bzw. Gehörn (bei Rehen) sondern auch der Körperbau, wie "massiv" der Körper ist, wie der Rücken verläuft, wo das meiste Gewicht des Tieres liegt (vor/über den Vorderläufen oder "gleichmäßig verteilt") und so weiter…

Unter Hege verstehe ich aber auch, dass ein krankes Tier außer der Reihe geschossen wird - nicht nur zu seinem sondern u. U. auch für die anderen Tiere zum Schutz. Ist das noch so?

Das ist richtig. Das nenn man einen "Hegeabschuss". Der Jäger ist verpflichtet unnötiges Leid weder zu verursachen noch zuzulassen. Wenn ich also ein schwer krankes Tier sehe das deshalb leidet (bzw. eine Gefahr für andere Tiere darstellen kann) oder wenn ich ein verletztes und deshalb leidendes Tier sehe, dann erlege ich es.

Und wie ist es, wenn dies Tier normalerweise nicht bejagd wird oder es in der Schonzeit ist?

Das ist sogar in der Schonzeit gestattet, da man das Tier ja nicht "einfach weiterleiden lassen kann". Da geht das Erlösen des leidenden Tieres vor.

Wobei: Ich kenne selber einen Fall von einer Ricke (weibliches erwachsenes Reh), das wohl mal einen Unfall gehabt haben muss. Es humpelte auf dem einen Hinterlauf. Bei bestimmten Geschwindigkeiten konnte man es ihr deutlich ansehen. Aber sie war ansonsten gesund und munter, das Fell glänzte, sie war körperlich ansonsten topfit. Und sie schien keine Schmerzen zu haben. Die hatte ich mal einige Meter vor mir auf einer Wiese. Die hatte zu der Zeit auch ein kleines Kitz. Da gab es natürlich keinen Grund die zu erlegen, zumal sie ja ein Kitz hatte, das von ihr abhängig war. Das ist also auch immer eine Sache von Augenmass.

Aber Hege ist nicht (nur) das. Hege ist auch, den Lebensraum für die Tiere zu verbessern (was natürlich oft nur mit Einverständnis des Landeigentümers möglich ist), den Tieren ggf. Schutz anzubieten (z.B. bestimmten Vögeln wie Fasanen so genannte "Fasanenschütten" hinzustellen, kleine schräge Dächer im Gebüsch dicht über dem Boden wo sie z.B. vor Greifvögeln von oben geschützt sind) …

Und bekommt in diesem Fall einer den Auftrag oder alle? 

Das macht der Jäger direkt von sich aus, wenn er so ein Tier im Revier sieht. Falls er es nicht kann (weil das Tier z.B. ungünstig steht, so das er es nicht sauber und gefahrlos erlegen kann), dann wird er aber sicher seinen Mitjägern davon berichten, so das alle danach die Augen offen halten.

Was passiert eigentlich, wenn er ausversehen ein anderes Tier erschießt? Passiert wahrscheinlich selten, doch ist dies sicherlich schon vorgekommen. Und ich meine hier wirklich einen "Unfall"!

Dann ist das leider Pech. Rückgängig machen kann man es ja nicht mehr. Hängt vom konkreten Fall ab, was das für Folgen hat. Aber man muss dafür "geradestehen".

MajaK547 
Beitragsersteller
 21.11.2022, 10:17
@Waldmensch70

Vielen Dank, dass Du dir noch einmal die Zeit genommen hast. Deine wie auch Pomophilus Antworten bestätigen mir das Bild, welches ich vom Jäger hatte und habe.

MajaK547 
Beitragsersteller
 21.11.2022, 10:23
@Pomophilus

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Da du Förster bist noch eine Frage: Bei manchen Themen sagt man, dass man mit dem Förster sprechen muß (Mitnahme bestimmter Gegenstände aus dem Wald, totes Wild, etc.). Doch wie nehme ich Kontakt auf? Bei unseren Waldstücken habe ich keine Ahnung wer der Ansprechpartner wäre oder ob es überhaupt einen Förster gibt. Und ob die Polizei der richtige Erstkontakt wäre - eine Ahnung. Max. bei einem Wildschaden.

Pomophilus  21.11.2022, 11:28
@MajaK547

Totes Wild, da sind wir wieder beim Thema Jagd, und dass alles erlegte Wild dem Jagdausübungsberechtigten gehört. Genauer gesagt ist das die einzige Person, die sich Wild aneignen darf, das gilt auch für totes Wild oder Teile wie eine abgeworfene Geweihstange. Also ist das der Ansprechpartner in diesem Fall. Wenn es um andere Tiere geht, die nicht dem Jagdrecht unterliegen, aber unter Natur-Schutz stehen, dann wird es noch schwieriger, da gibt es dann Aneignungsverbote. Theoretisch wäre eine Ausnahmegenehmigung über die Untere Naturschutzbehörde möglich, die wird aber Privatleuten ohne besonderen Grund nicht erteilt.

Was meinst du mit "bestimmten Gegenständen"? Blumen pflücken im Rahmen der Handstraußregel? Pilze sammeln in geringen Mengen für den Eigenbedarf ? Das geht einfach so - Naturschutzrecht aber beachten! Brennholz? Das musst du mit dem Eigentümer ausmachen. Bei einem größeren Waldbesitzer kann der Ansprechpartner da der Förster sein, der diesem Wald für den Eigentümer betreut.

MajaK547 
Beitragsersteller
 23.11.2022, 14:50
@Pomophilus

Genau, in dem einen mir bekannten Fall ging es um Brennholz. Wie gesagt: wie kommt man an den korrekten Ansprechpartner?

Wenn man ein einsames kleines Tier sieht, soll man es ja nicht mitnehmen sondern ebenfalls den AP informieren. In diesem Fall würde ich den "schwarzen Peter" stumpf an die Polizei geben. Die haben sicherlich Adressen und bekommen raus, wer informiert werden muß.

Bei uns habe ich noch nie eine Information über den Besitzer/Verantwortlichen des Waldes gesehen. Gibt es vielleicht keine allgemeingültige Antwort? Wie würde ich an deine Kontaktdaten kommen, wenn ich in deinem Wald was hätte?

Pomophilus  23.11.2022, 19:58
@MajaK547

Das mit dem Waldbesitzer, das ist nicht ganz so einfach: Waldgrundstücke sind Immobilien wie alle anderen auch. Wen würdest du fragen, wenn dich interessieren würde, wem ein bestimmtes Grundstück gehört, ob das die Bewohner des Hauses darauf sind, oder ob sie vielleicht nur so tun, und dort zur Miete wohnen? Ich denke, da gibt es keine Stelle, da greift der Datenschutz!! So ist es mit dem Wald auch.

Du kannst es mal auf der Stadt,- oder Gemeindeverwaltung probieren, wenn es Kommunalwald ist, dann würden sie es dir sicher sagen. Oder schau einfach Mal im Telefonbuch nach "Forst" und erkundige dich dort.

Mich würdest du, hier in Bayern, über den "Försterfinder" auf dieser Seite finden:

https://www.stmelf.bayern.de/waldfuer-den-waldbesitzer

Aber ich könnte dir auch nicht. erlauben, im Wald eines privaten Besitzers Holz mitzunehmen. Wie gesagt, das entscheidet der jeweilige Besitzer!

Danke auch für🌟!

Der Förster ist ein Heger und Pfleger. Somit sind seine Aufgaben klar.

Das ist, so wie Du es (auch im „Vergleich“ zu Jägern) zu verstehen scheinst, falsch.

Ein Förster ist jemand, der sich um die Bäume und Pflanzen im Wald kümmert. Wenn er keinen Jagdschein hat, dann darf er genauso wenig mit dem Wild „machen“ wie jeder andere Bürger ohne Jagdschein auch.

Wenn man nun seinen Jagdschein hat - was genau darf man? Ist er auch eine Art Heger? 

Nur Jäger haben die Erlaubnis das Wild zu jagen. Und die Hege ist ein Bestandteil der Jagd. Sie ist untrennbar damit verbunden. Siehe §1 Bundesjagdgesetz.

Somit ist auch jeder Jäger gleichzeitig für die Hege und den Erhalt eines artenreichen Wildbestandes zuständig.

Und der Förster ist es nur, wenn er gleichzeitig auch Jäger ist.

Gibt es eine Regel wo, was, wieviel er schießen darf oder gar eine noch genauere Vorgabe?

Ja, es gibt Vorgaben. Für bestimmtes Wild gibt es Abschusspläne. Die legen fest wie viel in einem Revier erlegt werden muss. Das schreibt die Jagdbehörde vor.

Und anderes Wild ist z.B. ganzjährig geschont. Das muss der Jäger hegen, darf es aber nicht erlegen.

Und wieder anderes Wild darf er nach Ermessen erlegen um seiner Pflicht andere Wildarten zu erhalten nachzukommen.

Außerdem darf man als Jäger auch nicht einfach irgendwo jagen. Man muss in einem Jagdrevier die Erlaubnis zur Jagd haben. Die hat man entweder dann, wenn man das Revier selber gepachtet hat oder wenn einem der Revierpächter eine Jagderlaubnis erteilt hat.

Oder darf er in der jeweiligen Saison ohne Vorgaben losziehen? Wie läuft das alles ab?

Siehe oben.

Es gibt für das Wild auch jeweils Schonzeiten. Das dient dem „Elternschutz“, damit keine Tiere erlegt werden die gerade Jungtiere grossziehen oder die es in der betreffenden Jahreszeit „ohnehin schwer haben“, weil z.B. wenig Futter zur Verfügung steht.

Wenn Du noch Details wissen möchtest, dann sag‘ einfach bescheid. Es gibt da natürlich noch viele weitere Vorgaben und Regeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Jäger

MajaK547 
Beitragsersteller
 20.11.2022, 15:38

Auch Dir vielen Dank für deine tolle Antworten.

Ja ich habe da noch einige Fragen. Die habe ich Pomophilus gestellt. Magst du dir diese auch einmal durchlesen?

Du sprichst das Thema Futter an. Früher haben die Förster zugefüttert. Macht man das heute auch noch?

Waldmensch70  20.11.2022, 18:04
@MajaK547
Auch Dir vielen Dank für deine tolle Antworten.

Gerne!

Ja ich habe da noch einige Fragen. Die habe ich Pomophilus gestellt. Magst du dir diese auch einmal durchlesen?

Ja, die schaue ich mir gleich auch noch an.

Du sprichst das Thema Futter an. Früher haben die Förster zugefüttert. Macht man das heute auch noch?

OK, nochmal: Das waren nicht "die Förster". Das waren die Jäger.

Wenn Du schreibst "die Förster", dann ist das so als wenn Du schreibst "die Bäcker haben das Wild gefüttert" oder "die Dachdecker" oder "die Ärzte". Es liegt ja nicht daran, das er Förster, Dachdecker oder Arzt ist, das er das Wild gefüttert hat. Er hat es gemacht, weil er Jäger ist. Denn sonst dürfte er das gar nicht.

Aber zum Thema Fütterung:

Das wird immer dann gemacht, wenn offiziell "Notzeiten" für das Wild ausgerufen werden. Das wird vorgegeben, das entscheidet der Jäger nicht für sich alleine. Dann ist es dem Jäger erlaubt, dem Wild (z.B. in strengen Wintern) Fütterung in das Revier zu geben, damit die Tiere nicht verhungern. Das ist auch Teil der Hege, zu der man als Jäger verpflichtet ist.

Da die Winter in den letzten Jahren aber nicht mehr so extrem waren wird das derzeit normalerweise nicht gemacht, da das Wild auch so noch Nahrung findet und es nicht im Bestand (also von der Menge her) gefährdet ist.

Das hängt aber sicher auch von den jeweiligen Regionen ab, das Wetter ist ja nicht überall gleich. Und von den Tierarten, die da jeweils unterstützt werden. Wie selten sie sind und ob sie Unterstützung brauchen.

MajaK547 
Beitragsersteller
 21.11.2022, 10:13
@Waldmensch70

Erneut vielen Dank.

Und ja, ich habe noch immer das "alte" Bild vom Förster im Kopf. Also vor gut 100 Jahren. Da war der Förster, wie ich es kenne, eben automatisch auch Jäger. Sorry, für diese ungenaue, veraltete Sprache.