Was genau ist mit völkerrechtliche Anerkennung gemeint. Und wieso wollte die Ddr sie haben. Was kann man mit ihr erreichen?

1 Antwort

Man kann mit einer völkerrechtlichen Anerkennung die Akzeptanz der internationalen Gemeinschaft, also der übrigen Staaten, als gleichberechtigten Partner in allen internationalen Dingen erreichen, z. B. Mitspracherechte bei der Lösung internationaler Konflikte, Mitgliedschaft in internationalen Organisationen, Recht auf Eröffnung diplomatischer und Handelsmissionen in anderen Ländern, damit Erleichterung internationaler Kontakte und Teilnahme am politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, kulturellen Geschehen in der Welt. usw.

Wenn auch die Anerkennung zwischen zwei Staaten ein einseitiger Willensakt ist (ein Staat anerkennt den anderen oder aber nicht), so war die völkerrechtliche Anerkennung der DDR eben nicht primär an die Anerkennung durch nur einen Staat (hier v. a. der Bundesrepublik) gebunden, denn den Zustand als souveränen Staat kann nicht die anmaßende Angelegenheit eines einzigen Staates sein, wie das die Bundesrepublik faktisch bis zur sog. Wiedervereinigung gegenüber der DDR praktiziert hat, da sie der Meinung war, der alleinige Rechtsnachfolger des untergegangenen Deutschen Reiches gewesen zu sein (dessen Untergang ja bis heute von den hier geduldeten "Reichsbürgern" negiert wird).

Seit 1954 war die 1949 (nach der auf Spaltung orientierten Bundesrepublik) gegründete DDR auch formell und offiziell souverän - siehe die Erklärung der UdSSR-Regierung vom 25. März 1954.

Was allerdings die Bundesrepublik Deutschland nicht aus völkerrechtlichen, sondern aus rein ideologischen und grundsätzlichen Gründen sowie aufgrund ihrer Westbindung nie akzeptierte!

Trotz dieser rein ideologisch geprägten, völkerrechtswidrigen Politik der "Bunten Republik" wurde die DDR Ende der 60-er/ Anfang der 70-er Jahre von immer mehr Ländern diplomatisch anerkannt, was dann im Abschluss des Grundlagenvertrages zwischen beiden deutschen Staaten 1972 und in der Aufnahme beider Staaten in die UNO 1973 einen zwischenzeitlichen Abschluss fand.


Pikilu 
Beitragsersteller
 07.02.2021, 16:19

Danke für die ausführliche Erklärung c: Noch ne Frage aber.. Warum hat die Brd die ddr nie anerkannt, wenn es doch ziel war der neuen Ostpolitik war sich einander zu nähern? Mit einer völkerrechtlichen Anerkennung hätten sie sich ja diplomatisch austauschen können, oder nicht? ;-;

0
666Phoenix  07.02.2021, 16:41
@Pikilu

Die völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch die BRD war Bestandteil der sog. "Ostpolitik" der Regierung Brandt (ab 1969).

Ihr Ziel war auch nicht per se sich "einander zu nähern", sondern im Endeffekt das, was dann 1989/90 geschah.

Sie war, wie die Geschichte im weiteren zeigte, bedeutend besser geeignet für die Absichten der "bunten Republik" als die beständige Konfrontation, die diplomatische Sperrpolitik und die Alleinvertretungsansprüche bis dahin!

Diplomatisch anerkannt haben sie sich ja faktisch, nachdem sie nach ihrer Aufnahme in die UNO im jeweilig anderen Land Quasi-Botschaften in Form der "Ständigen Vertretungen" eröffneten.

0
buma1978  23.02.2021, 20:22
@Pikilu

Damit hätte die BRD ihren Alleinvertretungsanspruch verloren.

0
666Phoenix  23.02.2021, 21:13
@buma1978

Nee, den Anspruch hat sie nie aufgegeben. Was anderes war, dass sie das Recht auf Alleinvertretung nie hatte!

Und "ständige Vertretungen" waren ja jeine Botschaften! :-)

0
buma1978  23.02.2021, 21:25
@666Phoenix
Nee, den Anspruch hat sie nie aufgegeben.

Richtig und daher die DDR nie als souveränen Staat anerkannt.

Was anderes war, dass sie das Recht auf Alleinvertretung nie hatte!

Das hängt davon ab wen Du fragst. Ich habe hier die Sicht der BRD dargestellt.

0
666Phoenix  23.02.2021, 22:16
@buma1978

Auch mein Standpunkt ist keine Ansichtssache!

Mach dich sachkundig, dann können wir weiterreden! Gib Bescheid, wenn du Ahnung erlangt hast!

Bis dahin Ende Debatte!

0
buma1978  23.02.2021, 22:43
@666Phoenix

Wie immer willst Du nicht verstehen. Ich habe die Ansicht der BRD dargestellt und die Sachlage nicht de jure bewertet.

0
666Phoenix  23.02.2021, 23:43
@buma1978

Und ich habe dir gesagt, dass diese Ansicht irrelevant ist und völkerrechtsverletzend war (und ist).

0
buma1978  24.02.2021, 00:06
@666Phoenix

Das spielt keine Rolle da es sich hier nicht um meine Ansicht handelt und damit Deine Argumentation von vornherein fruchtlos ist.

Du kannst Deinen Standpunkt gern gegenüber der damaligen Bundesregierung vertreten. Ich kann die Wiedergabe einer Ansicht nicht ändern so lange sich die eigentliche Ansicht sich nicht ändert. Die Wiedergabe ist nur ein Spiegelbild und nicht eigenständig existent.

0
666Phoenix  24.02.2021, 06:56
@buma1978

Natürlich ändert sich daran nichts mehr!

Das muss mich aber doch nicht hindern, eine von dir kommentarlos kolportierte falsche Ansicht auch noch 30 Jahre nach der großen Einverleibung richtig zu stellen. Zumal diese falsche Ansicht auch heute noch in den hiesigen Geschichtsbüchern zu finden ist und die eh schon nicht durch echtes Wissen glänzende Jugend immer weiter verdummt wird.

0
buma1978  24.02.2021, 11:28
@666Phoenix

Ich verdumme damit niemand. Ich habe geschrieben:

Damit hätte die BRD ihren Alleinvertretungsanspruch verloren.

Damit ist eindeutig gekennzeichnet wessen Ansicht dies zu welcher Zeit war. Ganz im Gegenteil ist es durchaus kritisch gemeint. Schade das Dein Tunnelblick Dich das nicht erkennen lässt. Du führst ein sinnloses Schattengefecht auf der falschen Baustelle.

0
666Phoenix  24.02.2021, 11:48
@buma1978

Deine Blockade ist erschreckend!?? Ich möchte lieber nicht unsere "Tunnel" vergleichen wollen!

  • Damit ist eindeutig gekennzeichnet wessen Ansicht dies zu welcher Zeit war

Ich weiß sogar noch aus eigenem Erleben, wessen Ansicht das war! Ich habe nichts weiter getan als zu betonen, dass dies eben eine völkerrechtsverletzende war!

Wenn du auch dieser Meinung bist, dann ist es doch gut!

Und nun kümmere dich, dass du deinen Impftermin bekommst, die Spätfolgen bei dir sind schon arg evident!

0