Was bedeutet staatsrechtlich und völkerrechtlich?

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Also gleich mal vorweg, ich bin auf dem Gebiet der DDR kein Experte, deswegen nimm das was ich schreibe mit gewisser Vorsicht entgegen. Normalerweise sind völkerrechtliche Beziehungen zwischen zwei Staaten dann möglich, wenn sich die Staaten als zwei souveräne Völkerrechtssubjekte anerkennen. Eine völkerrechtliche Anerkennung bedeutet also die Anerkennung von Staatsqualität.

Jetzt hast du richtig geschrieben, in der BRD gab es ein Wiedervereinigungsgebot. Aus Sicht des Grundgesetzes war klar, dass die DDR kein Staat ist. Das war sozusagen die Rechtslage in Deutschland, die auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte. Was aber war die DDR dann? Irgendwie ein Teil Deutschlands, der aber faktisch nicht durch die Bundesorgane verwaltet werden konnte. So sah man das zumindest in der BRD. Deswegen hat man denke ich von staatsrechtlichen Beziehungen gesprochen: Staatsrechtliche Beziehungen finden nämlich immer innerhalb eines Staates statt. (Z.B. die Beziehung vom Land Hessen zur Bundesrepublik ist staatsrechtlicher Natur oder das Verhältnis von Bundestag und Bundesrat).

Dieser Spiegel-Artikel von 1969 scheint das was ich geschrieben habe, zu bestätigen: https://www.spiegel.de/politik/anerkennung-gibt-es-gar-nicht-a-555627e4-0002-0001-0000-000045741405

Ich hoffe das hilft dir weiter.