Was für ein Aufnahme gerät bzw eine Wanze würde reichen um lärmbelästigung aufzunehmen?

5 Antworten

Ein Lärmprotokoll mit Nennung der Zeit (von bis mit genauer Nennung z.B.: 04:00 Uhr bis 04:15 Uhr) ist viel effektiver und reicht meistens auch vor Gericht aus, um eine einweilige Verfügung zu beantragen, die der Gegenseite untersagt lt. dem im Mietvertrag genannten Ruhezeiten sich außerhalb derselbigen Ruhe störend zu verhalten.

Da zu dieser Uhrzeit keiner so schnell wach ist, ist die Frage berechtigt, ob jemand so schnell ist, das Aufzeichnungsgerät so schnell einzuschalten.

Im übrigen ist für die Gegenseite das Lärmprotokoll von großem Nachteil, weil damit riskiert wird daß der Vermieter bei keiner Änderung des Verhaltens eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses vollziehen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Einfach die Polizei rufen

Ruhestörung aufnehmen ist kindisch

Zweite Möglichkeit wäre die Situation selbst zu klären

Dritte Möglichkeit wäre ein Umzug

Mehr Varianten hast Du nicht.

Das dümmste,was Du machen kannst,ist zu Filmen.

Du machst es nur noch schlimmer


Familie141 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 01:39

Filmen würden wir niemals tun für sowas hätten wir kein Speicher

Umzug Wir sind erst vor sechs Monaten umgezogen

Ich habe ja nichts gegen Ausländer rein garnichts

Leider ist es so das es eine 7 Köpfige Familie ist die null Deutsch kann

Irgendwann gibt man es auf

Wenn die Leute es nicht verstehen oder verstehen möchten

Dankeschön

Als erstes sollte man unter Nachbarn mal miteinander reden! Zudem solltet ihr durchaus auch - ruhig gemeinsam mit den Nachbarn - prüfen, ob die Schallisolierung wirklich baulich einwandfrei ist. Das ist nämlich oft das Hauptproblem, insbesondere mit baulicher Schlamperei rund um Leitungen und Rohre bei der Trittschalldämmung...


Familie141 
Beitragsersteller
 21.12.2024, 01:42

Die Nachbarn verstehen leider kein deutsch dieses Haus wurde komplett neu gemacht man hört nichts im Haus außer die über uns

Und das geht soweit das wir uns an den mieterschutzbund an die wohnungsgenossenschaft gewannt haben doch leider fehlen die Beweise

Da musst du nur ein Lärmprotokoll erstellen. Das muss aber über einen bestimmten Zeitraum gemacht werden, da gibt es Vorgaben. Dann brauchst du nur noch einen weiteren Zeugen und der Rest ist fürs Ordnungsamt und den Vermieter.

Aufnehmen solltest du das gar nicht, denn sollte nur ein gesprochenes Wort drauf sein, machst du dich strafbar.


Eromzak  21.12.2024, 01:13

Naja aufnahme des Geräuschpegels in seiner Wohnung ist nicht automatisch strafbar auch wenn er dann seine Nachbarn aufnimmt. Die Intention ist relevant, er hört ja nicht seine Nachbarn ab sondenr dokumentiert die Ruhestörung, wenn die Nachbarn dann so laut reden das man das eben auch hört - moralisch derren Pech - rechtlich vll eine Grauzone - mit sicherheit automatisch Strafbar aber auf keinen Fall. Klar Lärmprotokoll ist die bessere Lösung. Man könnte auch hinterher eben die Gespräche rausschneiden und nur den Lämr dokumentieren. Veröffentlichen wäre sicher verboten, aber warum sollte er das auch tun.

Hummingbird666  21.12.2024, 01:15
@Eromzak

Ja, ich weiß. Ich weiß nur, daß halt das das gesprochene Wort nicht aufgenommen werden darf. Lärm an sich ja.

Eromzak  21.12.2024, 01:21
@Hummingbird666

Die Frage ist halt wie laut das ist. Wenn der Nachbar von Balkon brüllt würde ich z.b. argumentieren dass das Wort damit öffentlich ist.