Was "darf" Gartenarbeit in einem 6 Familienhaus kosten?
Hallo,
ich bin Eigentümer in einem 6 Familienhaus und übernehme Gartenarbeit.
Jede 2 Woche mähe ich den Rasen. Es sind ca. 200 QM, also nicht sehr großer Garten. Schneide die Rosen sehr häufig und 2 größere Bäume sowie auch die Hecke 1-2 Mal im Jahr.
Ich entferne auch sehr viel Unkraut und alles sieht ordentlich und gepflegt aus.
Kann ich dafür ein Mal im Jahr 500 Euro verlangen oder wäre das zu viel? Aus meiner Sicht ist das fair, ich berechne immer 15 Euro pro STD.
Ich arbeite eigentlich deutlich mehr, berechne jedoch weniger stunden, ich habe auch 10 KM immer anfahrt, was ich auch nicht berechnen tue.
Was meint Ihr? Was kostet das bei euch?
5 Antworten
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Wir machen es so, dass wir unsere Stunden genau aufschreiben und 15 € pro Stunde und Person verlangen. Auf Nachfrage legen wir die Liste vor.
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Habt ihr auch einen 6 familien haus? Wie viel fällt bei euch pro Eigentümer im Jahr an kosten an für die Gartenarbeit?
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Ein Mehrfamilienhaus, in dem die Mieter den Garten nutzen können und in dem sie auch Pflegearbeiten übernehmen und unter sich regeln, wer was macht. Es fallen aber auch noch Arbeiten an, die die Mieter nicht machen wollen oder können. Z. B. Reinigungsarbeiten mit dem Hochdruckreiniger oder Apfelbaum ausschneiden. Solche Arbeiten übernehmen wir dann selbst und rechnen sie mit 15 € je Stunde ab. Das sind dann vielleicht so 200 € pro Jahr.
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Weshalb sich selber mit Arbeit belasten für deren Kosten man sich noch rechtfertigen soll?
Gartenpflege wie auch die Hausreinigung in den Gemeinschaftsbereich überträgt man zur eigenen Entlastung Fachfirmen und verteilt die Kosten gemäß Rechnungen auf die Mieter.
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Haben wir damals gemacht, da war 1 Mal die Fachfirma da und hat uns locker 200 Euro berechnet (1 Mal arbeiten). Damit war niemand einverstanden. Das machen wir selber.
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Als Vermieter brauchen Sie kein Einverständnis von Mietern zur rechtmäßigen Umlage von Kosten.
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Ich hatte als Mieter den Hausmeister-Posten und habe am Jahresende eine Monatsmiete als Gegenleistung bekommen.
Jede der 6 Mietparteien, mich eingeschlossen, zahlte pro Monat 1/12 : 6 als Nebenkosten.
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Als Vermieter kannst Du Eigenleistungen, wie z. B. für die Gartenpflege, als Betriebskosten umlegen.
Zu einem Preis wie ihn eine Fachfirma verlangen würde nur ohne MwSt.
Du mußt die Leistungen aber auch nachweisen können. Zum Beispiel anhand von Stundenzetteln.
https://www.nebenkostenabrechnung.com/stundenlohn-eigenleistung-vermieter/
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Du darfst so viel Stundenlohn ansetzen wie eine dritte Person für die gleichwertig Arbeit ansetzen würde (ohne Umsatzsteuer). Mit 15€ pro Stunde wirst du da kein Problem bekommen, ein Hausmeister würde wohl mehr ansetzen. Mit einer Pauschale wäre ich da aber eher vorsichtig da das streitbar wäre, lieber aufschreiben wann du wie viel Stunden für was gebraucht hast damit du im Zweifelsfall etwas vorlegen kannst wie die Kosten entstanden sind.
Die Einnahmen werden ordnungsgemäß versteuert?