Was besagt der Paragraf 110?
6 Antworten
Meinst du § 110 des Bürgerlichen Gesetzbuchs? Das ist der sogenannte Taschengeld-§.
Wahrscheinlich ist der § 110 BGB gemeint, der sog. "Taschengeldparagraph":
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.
Beispiel:
Deine Oma schenkt Dir mit dem Wissen Deiner Eltern zum Geburtstag 50 Euro, damit Du Dir eine schicke Jacke kaufen kannst.
Deine Eltern geben Dir jeden Monat 20 Euro Taschengeld (also "Geld zur freien Verfügung"). Davon kannst Du Dir dann bspw. ein Videospiel oder ein Buch kaufen.
Laut universitärer Lehre heißt "zur freien Verfügung" aber nicht, dass Du monatelang auf etwas sparen sollst. Taschengeld ist wohl laut BGH nicht zum sparen gedacht.
§ 110. (1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Also wenn Du das österreichische Strafgesetzbuch meinst. Eigentlich selbsterklärend.
Oder meinst Du:
1) Macht der Gesellschafter in den Gesellschaftsangelegenheiten Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, oder erleidet er unmittelbar durch seine Geschäftsführung oder aus Gefahren, die mit ihr untrennbar verbunden sind, Verluste, so ist ihm die Gesellschaft zum Ersatz verpflichtet.
(2) Aufgewendetes Geld hat die Gesellschaft von der Zeit der Aufwendung an zu verzinsen.
Das wäre dann der 110 des HGB.
Oder, oder oder. Musst schon sagen, welches Gesetz Du meinst.
Oha. Jetzt lese ich das auch. Vergesse meistens mir das durchzulesen. Mein Fehler. Aber danke!
Welches Gesetzbuch ist denn gemeint?
Welches Gesetz? Normalerweise steht drin,
was er besagt.
Lies seine Fragen... Er ist derart nicht willens, sich im die Schule zu kümmern, dass er nicht mal sinnvoll gestellte Fragen zuwege bringt.