Wie vorgehen bzgl Unterhalt nach wiederzusammenkunft?
Moin moin , wie muss man sich verhalten,wenn man nach Trennung und gezahltem Unterhalt mit der Ex wieder zusammen kommt.
Muss man sich bei der Familienkasse abmelden etc?
Nächster Punkt:
Wir werden nicht sofort wieder zusammen ziehen, ich bin vollzeit berufstätig, Sie bezieht Bürgergeld. Wie verhält es sich damit.
Wer wäre mein Ansprechpartner für solche Fragen.
Verzeihung wenn das dumme fragen sind mir fehlen einfach die dafür erforderlichen Wörter um es selbst zu recherchieren:D
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
so lange ihr nicht zusammenzieht, musst du weiter für das kind und eventuell für sie weiter unterhalt zahlen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Es ändert sich ja nichts, weil ihr nicht zusammen wohnt. Der Barunterhalt an das Kind, ggf. auch an sie bei Leistungsfähigkeit, bleibt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Kessie1/1714931780934_nmmslarge__0_0_512_512_d0d8c4156c0806032a429d80fed1cb83.jpg?v=1714931781000)
Das bleibt leider nicht aus, wenn man soziale Leistungen in Anspruch nimmt.
Ach das ist doch verflixt...Wohnen wir aber zusammen wird es ja wieder ne Bedarfsgemeinschaft ... und ich will nichts mit dem jobcenter zu tun haben und die Hosen runter lassen über meine Finanzen etc... Danke