Was bedeutet Reichsunmittelbarkeit?

2 Antworten

Wer "reichsunmittelbar" war, hatte seine Ländereien vom Reich bzw. vom Kaiser zu Lehen. Die meisten Reichsunmittelbaren waren Hochadlige - Herzöge, (Erz-)Bischöfe, Markgrafen, Grafen -, aber es gab auch einige niederadlige Ritter, die ihre Lehen vom Reich erhielten, sog. Freiherren.

Nachteile gab es durchaus. Reichsunmittelbare mussten den Kaiser auf seinen Reisen beherbergen, im Kriegsfalle persönlich und mit den eigenen Lehensleuten Kriegsdienste leisten. Im ausgehenden Mittelalter wurden diese Dienste in Geldleistungen umgewandelt, die in Steuerlisten, sog. Reichsmatrikeln, festgelegt wurden.

Aber es gab auch Vorteile: die Reichsunmittelbaren waren weitgehend frei, ihre Innen- und Außenpolitik zu gestalten; sie wurden als "Reichsstände" zu den Reichstagen gerufen, die wesentliche Reichsgesetze verabschiedeten und die Macht des Kaisers kontrollierten bzw. beschränkten; sieben der mächtigsten Reichsunmittelbaren wurden im 14. Jahrhundert zu "Kurfürsten" mit dem Recht, den Kaiser zu wählen und als sein höchstes Beratergremium, ja als eine Art Mitregierung zu amtieren; kleinere, weniger mächtige Reichsunmittelbare, u. a. die o. g. Freiherren, konnten ihre Selbständigkeit mit Hilfe von Kaiser und Reich, die sie gegen große und mächtige Reichsstände schützten, behaupten.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Man ist direkt dem Kaiser unterstellt anstelle von einem Lehnsmann