Warum wird man mit 18 manchmal noch nach Jugendstrafrecht verurteilt?

4 Antworten

Wenn eine heranwachsende Person bei Tatbegehung in ihrer sittlichen und geistlichen Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht oder es sich bei der Tat bzw. den Beweggründen für diese um eine typische Jugendverfehlung handelt, findet das Jugendstrafrecht entsprechend weiterhin Anwendung (§ 105 I JGG)

LG


Mondgirl12193  20.09.2024, 22:01

Man is ja auch jugendlich

ruhrgur  20.09.2024, 22:02
@Mondgirl12193

Mit vollendetem 18. Lebensjahr (= Volljährigkeit) bis du nicht mehr Jugendlicher, sondern Heranwachsender.

gutefrageoja 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 15:39

Warum bei 18 und nicht bei 24?

gutefrageoja 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 15:45
@ruhrgur

Also 18 jährige unreif nicht wegen Unterentwicklung sondern weil normal?

ruhrgur  20.09.2024, 15:50
@gutefrageoja

Tut mir leid, dein Kommentar ist für mich nicht ganz verständlich. Was genau möchtest du jetzt aussagen? Ein 18-jähriger wird, wie ich bereits sagte, nicht pauschal nach Jugendstrafrecht bestraft, sondern nur, wenn die Voraussetzungen des § 105 JGG entsprechend gegeben sind. Hinsichtlich der Beurteilung der geistigen und sittlichen Reife einer Person können z. B. die Marburger Richtlinien herangezogen werden.

ruhrgur  20.09.2024, 15:53
@gutefrageoja

Wie ich dir bereits gesagt habe: Weil du mit 24 erwachsen bist. Das Jugendstrafrecht findet in Ausnahmefällen auf Heranwachsende (19.–21. Lebensjahr) Anwendung, nicht aber auf Erwachsene.

ruhrgur  20.09.2024, 15:55
@gutefrageoja

Nein, mit 18 bist du volljährig. Erwachsen bist du mit Vollendung des 21. Lebensjahres.

Manchmal? Mir scheint dies, zumindest was man in der Presse liest, heutzutage eher die Regel zu sein.

Anscheindend bewerten die Richter den Reifezustand der Mehrzahl der jungen Erwachsenen noch bis 21 als eher den eines Jugendlichen, denn eines Erwachsenen, denn bis dahin können sie, sofern sie den Delinquenten eben noch nicht als erwachsen betrachten, nach dem Jugendstrafrecht aburteilen.

Witzig in dem Zusammenhang finde ich, daß gleichzeitig regelmäßig ein Wahlrecht ab 16 gefordert wird, weil die Jugendlichen heutzutage ja schon so reif seien...


gutefrageoja 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 15:52

Warum findest du es nicht gut dass 18-jährige nach Jugendstrafrecht aber 17-jährige wählen dürfen.

Likatier  20.09.2024, 16:10
@gutefrageoja

Weil ich an ein Prinzip glaube: Keine Rechte ohne Pflichten!

Es ist ein Widerspruch, anzunehmen, Jugendliche seinen pauschal reif genug, über das Schicksal ihres Landes/der EU zu entscheiden, andererseits im Erwachsenenalter (voll geschäftsfähig, etc.) regelmäßig nicht reif genug, das Unrecht und die Folgen einer strafbewehrten Handlung zu begreifen.

gutefrageoja 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 17:06
@Likatier

Ja aber im Prinzip gönnst du es ihnen ja dann halt einfach nicht.

Likatier  20.09.2024, 19:21
@gutefrageoja

So könnte man es auch ausdrücken. Allerdings nicht aus einem Gefühl heraus, wie etwa "wir hatten das damals auch nicht", oder "die sollen erst mal was leisten", sondern, wie ich finde, wohlbegründet: Ich lehne Rosinenpickerei ab. Wer die Privilegien eines Erwachsenen in Anspruch nimmt, muß auch die unangenehmen Seiten mit übernehmen: Strafrecht, Wehrpflicht, volle Haftung für Verträge, usw., usf. Wenn man dann hierbei sagt "Jaa, aber dafür sind die ja noch zu klein", dann passt das nicht zusammen. Oder liege ich da falsch?

gutefrageoja 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 19:28
@Likatier

Ja aber die haben ja auch nicht danach gefragt mit 18 volljährig zu werden haben ja die Politiker gemacht.

Likatier  20.09.2024, 19:39
@gutefrageoja

Das stimmt, und nun ist es halt so.
Im übrigen weise ich darauf hin, daß in D erst 1974 die Volljährigkeit von 21 auf 18 abgesenkt wurde. Wenngleich dies mittlerweile in den meisten Ländern weltweit genauso ist, gibt es auch noch zahlreiche, die bei 21 verblieben, u. a. die meisten Staaten der USA.

Du kannst glaube ich sogar noch bis 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Bzw. auch noch mit 95 Jahren, wenn deine Tat in diesen Zeitraum fällt. Das ist ein Übergangszeitraum, je nach deiner geistigen Reife.


gutefrageoja 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 15:48

Also 18 jährige unreif nicht wegen Unterentwicklung sondern weil normal?

und 24 wäre Unterentwicklung?

SirSilenius  20.09.2024, 15:50
@gutefrageoja

Von 18 bis Ende 20 kann das Jugendstrafrecht angewendet werden, wenn du die Tat innerhalb des Zeitraum begehst. Wenn du zum Zeitpunkt des Urteils schon 35 bist, gilt trotzdem bei geistiger Unreife in dem Lebensabschnitt 18-20 noch Jugendstrafrecht.

wenn man auf den Richter einen sehr unreifen Eindruck macht, dann wird man nach Jugendstrafrecht verurteilt.