Warum sind Online-Tickets der Deutschen Bahn personengebunden?

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Warum sind Online-Tickets der Deutschen Bahn personengebunden? (...) Wozu braucht die Bahn eigentlich die Identität des Reisenden?

Ein Online-Ticket kann beliebig oft ausgedruckt werden, und man kann es auch vor Fahrtantritt wieder stornieren. Bei der Fahrkartenkontrolle im Zug sind jedoch weder eine Prüfung auf Mehrfachnutzung noch auf Stornierung möglich, diese können erst bei einem späteren Datenabgleich festgestellt werden. Um in solchen Fällen nachträglich Ansprüche gegen den Reisenden geltend machen zu können, muss man logischerweise seine Identität kennen. Gäbe es keine Personenbindung der Tickets, wären dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Wenn du Bedenken wegen des Datenschutzes hast, kaufst du deine Tickets besser im Reisezentrum oder am Automaten. Dort bekommst du in der Regel Tickets, die vor Fahrtantritt uneingeschränkt übertragbar sind.


Andreas Starke 
Fragesteller
 07.03.2014, 11:37

Das ist tatsächlich ein plausibler Grund. Weißt Du übrigens, ob tatsächlich alle bei der Fahrkartenkontrolle präsentierten Online-Tickets nach der Fahrt auf zwischenzeitliche Stornierung geprüft werden? Einfacher wäre es doch, wenn der Kontrolleur bereits alle Stornierungen über sein Lesegerät erkennen könnte.

Falls dieser Abgleich nicht stattfindet, wäre das ja eine fantastische Möglichkeit, unerkannt schwarz zu fahren.

Ich habe übrigens einmal ein Ticket sofort nach dem Kauf stornieren lassen (telefonisch), habe aber keine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten. Auf diese Weise habe ich die Fahrt zweimal bezahlt. Ich habe das aber erst ca. 1 1/2 Jahre später festgestellt und habe darauf verzichtet, die Sache zu verfolgen.

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Rolf42  07.03.2014, 12:01
@Andreas Starke

Die mobilen Terminals der Zugbegleiter sind nicht online und werden auch nicht täglich aktualisiert, deswegen ist eine sofortige Prüfung nicht möglich.

Bei jeder Prüfung eines Online-Tickets wird ein Prüfdatensatz erzeugt und gespeichert. In gewissen Abständen (überlicherweise wenn der Zugbegleiter seine Einnahmen abrechnet, das kann alle 1-2 Wochen sein) werden diese Datensätze ausgelesen und anschließend abgeglichen. Bei Auffälligkeiten bekommst du vermutlich zuerst einen netten Brief mit der Bitte um Klärung. Bei Fahrten mit stornierten Tickets kann es aber auch zu einer Anzeige wegen Betrugs führen.

Eine Erstattung muss übrigens nicht unbedingt ausgezahlt worden sein sondern wurde wahrscheinlich einfach mit der nächsten Buchung verrechnet.

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Rolf42  07.03.2014, 15:01
@Rolf42

... das sollte oben natürlich "üblicherweise" heißen.

Diese Auskunft habe ich übrigens einmal von einem Zugbegleiter als Antwort auf die Frage bekommen, warum es manchmal recht lange dauert, bis Zahlungen mit Kreditkarte beim Fahrkartenkauf im Zug abgebucht werden. Auch diese Daten werden erst gesammelt und dann bei der Abrechnung ausgelesen und weiterverarbeitet.

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Hallöchen, deine Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, aber ich finde sie sehr gut.

Gerade Frage 3: Der Bahn kann es ja eigentlich egal sein, wer auf dem Ticket steht, solange das Ticket bezahlt worden ist. Wenn ich am Schalter ein Ticket kaufe, steht ja auch nicht mein Name drauf und ich könnte dieses Ticket dann auch einer andere Person geben.

Solltest du diese Fragen direkt bei der Bahn stellen und auch Antworten erhalten, würde ich mich freuen, diese hier zu lesen.


Andreas Starke 
Fragesteller
 23.03.2014, 16:51

Bei dieser Fahrt, um die es hier geht, sass ich neben einem nicaraguischen Diplomaten, der eine Online-Fahrkarte vorzeigte und auf die Frage der Kontrolleurinnen seinen Pass vorzeigte. Der gute Mann sprach und verstand kein Deutsch, sondern nur Englisch (und natürlich Spanisch), und die Kontrolleurinnen hatten ihre liebe Not, ihm zu erklären, dass es nicht um seine Identität ging, sondern um die ID, mit der er die Fahrkarte gekauft hatte. (Ich vermute, dass er tatsächlich seine Passnummer eingegeben hat, und nun konnten die Kontrolleurinnen diese nicht lesen, weil sie den Pass nicht durch das Gerät ziehen konnten.)

Mit allen guten Informationen habe ich den Kontrolleurinnen zugesagt, dass ich dem Herrn den Sachverhalt erklären würde, worauf sie mir erleichtert zulächelten. Mein Englisch hat dazu gereicht. Es wurde noch eine sehr kurzweilige Fahrt, weil wir uns viel zu erzählen hatten.

Die Kontrolleurinnen haben übrigens auf die Verifizierung der Fahrkarte verzichtet.

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Die Dame bei der telefonischen Kundenbetreuung, die mir geraten hatte, das angeblich "falsche Online-Ticket" zu stornieren und die Reise neu zu buchen, hat mir "gnädigerweise" einen Gutschein über die Stornierungsgebühr von 15 Euro geschickt. Das können solche Damen anscheinend ohne große Schwierigkeiten tun, um den Eindruck der Kulanz zu hinterlassen.

Ich habe also mit der Angelegenheit einen Gewinn von 15 Euro gemacht. Das ist der Preis, den die Bahn für die Falschberatung bezahlt hat. Strafe muss sein!

Ich hoffe, das hilft weiter:

  • Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsmittel und Identifizierungskarte?

Identifizierungskarte und Zahlungsmittel müssen nicht dieselben Karten sein! Sie können z.B. Ihren Personalausweis als Identifizierungskarte verwenden, und die Zahlung per ec-Karte (Maestro) tätigen.

Online-Tickets zum Selbstausdrucken gelten nur mit der bei der Buchung angegebenen Identifizierungskarte, die Sie auch im Zug mitführen. Die Identifizierungskarte dient zur Identifizierung bei der Kontrolle des Online-Tickets im Zug und damit Ihrem persönlichen Schutz vor Missbrauch. Ohne Identifizierungskarte ist Ihr Ticket ungültig. Bitte führen Sie die Identifizierungkarte auch mit sich, wenn diese zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte.

  • Wozu benötige ich eine Identifizierungskarte?

Für die Fälschungssicherheit des Online-Tickets muss eine Ausweisnummer bei der Anmeldung im System hinterlegt werden. Als Identifizierungskarten werden die BahnCard, die Kreditkarte, die ec-Karte/Maestro, die bahn.bonus Card oder der Personalausweis* akzeptiert. bahn.corporate Firmenkunden können zusätzlich die BonusCard Business oder BahnCard Business zur Identifizierung nutzen. Die bei der Buchung hinterlegte Karte muss bei der Zugfahrt mitgeführt werden, damit das Online-Ticket gültig ist und kontrolliert werden kann. Bitte führen Sie die Identizierungskarte mit sich, auch wenn diese zwischenzeitlich abgelaufen sein sollte.

Quelle: http://www.bahn.de/q?q=identifikation&s=faq.pk%2FDEU%2Fde&l=de&c=DEU&n=7&search-submit=#


Andreas Starke 
Fragesteller
 06.03.2014, 21:45

Nein, das hilft nicht weiter. Es erklärt nur die Vorschriften, das ist natürlich nützlich, wenn man diese nicht kennt, was bei mir der Fall war.

Aber meine eigentliche Frage beantwortet es nicht, nämlich die Frage, warum ein eindeutiges Merkmal des Reisenden gebraucht wird, aus dem man leicht auf seine Identität schließen kann, wenn man, wie die NSA und alle anderen tüchtigen Geheimdienste, Zugang zu allen Daten hat, die jemals online eingegeben worden sind. Warum werden nicht Daten aus dem Ticket benutzt, um einen Barcode zu erstellen, dessen Echtheit mit einem Lesegerät und einer entsprechenden Entschlüsselungssoftware fast ebenso zuverlässig prüfbar wäre, jedenfalls so zuverlässig, dass Ersteller von falschen Online-Tickets keine Chance hätten?

Ich meine, dass das schon ein Fall für den Datenschutzbeauftragten sein könnte.

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Andreas Starke 
Fragesteller
 06.03.2014, 21:26

Ich kann nicht erkennen, was der Spiegel-Artikel mit meiner Frage zu tun hat. In dem Artikel geht es darum, dass Online-Tickets mit gestohlenen Kreditkartendaten erstellt und verkauft werden.

Ich fange aber langsam an zu begreifen, dass im Barcode die Nummer der verwendeten ID-Karte verschlüsselt ist, so dass der Barcode als "Echtheitszertifikat" benutzt werden kann.

Da bleibt natürlich die Frage, wie man verhindern kann, dass derselbe Barcode mehrfach benutzt wird. Dazu muss man nicht Daten des Reisenden in die Barcode-Erstellung einbeziehen. Man könnte auch Daten der Reise verwenden, etwa alle Stationen mit Ankunft- und Abfahrzeiten bis zum einzelnen Sitzplatz (vorausgesetzt, dass die Bahn nur Personen befördert, die einen Sitzplatz reserviert haben). Dann kann der Betrüger, dem ein echtes "Echtheitszertifikat" für eine bestimmte Zuverbindung auf genau bestimmten Sitzplätzen bekannt ist, nur diese Reise mehrfach verkaufen. Dafür wird er keine Käufer finden. Für den Betrüger stellt sich das z.B. das Problem, für die Reise Hamburg - Hannover - Köln -Montabaur und zurück Montabaur - Essen - Hamburg an einem Hinreisetag und und zu bestimmten Uhrzeiten einen Käufer zu finden. Das klappt nie!

Mit anderen Worten: Die Verwendung von eindeutigen Nummern aus einer persönlichen Karte (BahnCard, Kreditkarte, Personalausweis) ist zwar technisch vergleichsweise einfach, ist aber zur Überprüfung der Echtheit eines Online-Tickets nicht erforderlich.

Besonders die Auskunft der telefonischen Kundenbetreuerin ist erkennbarer Unsinn. Die Echtheitsüberprüfung des zweiten Online-Tickets kann ja ohne weiteres festgestellt werden, wenn ich bei der Fahrkartenkontrolle dabei bin und meine BahnCard vorzeige. Und eine als echt erkannte Online-Fahrkarte kann natürlich von jedem benutzt werden.

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