Warum sagt sie das?

3 Antworten

 Darf die AfD das Grundgesetz verändern, wenn sie an die Macht kommen?

Ja das darf jede Regierung dafür braucht man eine 66% zustimmung im Bundestag und Bundesrat. Tatsächlich wird das recht häufig gemacht.

Aber im Grundgesetz steht doch, das jeder sie behalten darf oder irre ich mich?

Nein das steht dort nicht dort steht:

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

immer den kompletten Absatz lesen :)


SirAndiusNr2  14.01.2024, 21:54
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Kaen011  14.01.2024, 21:55
@SirAndiusNr2

LIEß DOCH EINFACH DEINEN ARTIKEL OMG WILLST DU MICH VERARSCHEN? NUR ARTIKEL 1 UND 20 SIND GESCHÜTZT DAS STEHT DA DOCH DICK UND FETT

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

DA STEHT UND (!!!!) NICHT BIS

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Bei doppelter Staatsbürgerschaft könnte man die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. Man könnte dem Betroffenen auch eine neue Staatsbürgerschaft vermitteln.


Kessie1  14.01.2024, 22:01
Man könnte dem Betroffenen auch eine neue Staatsbürgerschaft vermitteln.

Was meinst du damit konkret?

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zalto  14.01.2024, 22:06
@Kessie1

In Artikel 16 steht, dass der Betroffene nicht staatenlos werden darf. Könnte man ihm eine andere Staatsbürgerschaft anbieten, könnte er die deutsche abgeben.

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Kessie1  14.01.2024, 22:14
@zalto

OK, aber warum sollte Jemand das tun wollen? Und du kannst doch einem Menschen nicht einfach so z.B. die schwedische Staatsbürgerschaft anbieten. Schweden wird sich bedanken ;-).

Biete mir die Dänische an, ich nehme sie und gebe dafür die Deutsche her oder wie soll das gehen?

Das man Doppelstaatlern die Deutsche ggf. aberkennen kann, ist verfassungsrechtlich schon mal nicht ausgeschlossen. Aber staatenlos darf Derjenige damit eben nicht sein.

Der Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit vor einem willkürlichem Entzug steht zwar als Grundrecht in unserer Verfassung. Hintergrund ist gerade, dass in der Nazi-Diktatur massenhaft Ausbürgerungen aus rassistischen, politischen oder religiösen Motiven stattgefunden hatten.
Vollständig ausgeschlossen ist es verfassungsrechtlich aber nicht, dass man eine deutsche Staatsangehörigkeit auch wieder verlieren kann - zumindest wenn man dadurch nicht staatenlos wird. Heißt: Ein Gesetz, das unter bestimmten Umständen eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft für Menschen vorsieht, die noch eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, wäre nicht per se verfassungswidrig.
Es gibt auch Fälle, in denen das zur Anwendung gekommen ist: Die Große-Koalition hatte 2019 ein Gesetz verabschiedet, wonach Deutsche, die sich beispielsweise einer Terrormiliz im Ausland anschließen, die Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn sie noch eine zweiten Pass besitzen. 

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-programm-abschiebung-remigration-100.html

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Adtzec  14.01.2024, 22:00

Falsch. Das ist verfassungs- und rechtswidriger Unsinn.

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Eigentlich würde ich sagen, das man sie zwar rechts nennen kann, aber nicht rechtsextrem. Inzwischen zweifle ich daran. Evtl passt es doch.

Nein. Nennt sich Ewigkeitsklausel. Das kann man nicht einfach ändern. Schaue mal auf Wikipedia unter Ewigkeitsklausel.