Warum reicht hier immer nur ein Verdacht?
Sonst kommt die Polizei und sagt haben nur Verdacht oder richtige Beweise ansonsten machen sie sich wegen falscher verdächtigung strafbar ect
Hier sagt Die Polizei er ist betrunken zuhause zack darf die (zbw muss) Behörde den Führerschein einziehen
Gleiches gilt wenn jemand verdächtig das evtl Drogen handelt besitz ect
4 Antworten
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Es geht hier nicht um die einmalige Alkoholisierung sondern vielmehr darum, dass der Verdacht der Alkoholsucht gegeben ist.
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Der Artikel scheint mir jetzt nicht so detailliert, als dass das gesamte Verfahren aufgelistet worden wäre….ein Gutachte würde es - zumindest in D - in aller Regel geben, bevor der Führerschein entzogen wird. Der Fall spielt allerdings in der Schweiz
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Das ist extrem diskriminierend! Der hohe Promillewert weist ja eher auf keine Gewöhnung hin. Aber selbst wenn er süchtig wäre: der Mann ist nicht Auto gefahren. Ob er süchtig oder nicht süchtig ist, ist seine Privatsache solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt.
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Zum einen: wenn man nicht ans Trinken gewöhnt ist, dann zeigt man bei einem so hohen Promillewert deutliche Ausfallerscheinungen bzw ist auch nicht mehr in der Lage, überhaupt die Tür zu öffnen.
Eine Alkoholsucht führt grundsätzlich dazu, dass man als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen angesehen wird.
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Dann müssten sie ihm aber eine Alkoholsucht nachweisen und ihm nicht aufgrund einer Ruhestörung den Führerschein entziehen. Ich finde so etwas sehr diskriminierend. Auch Menschen mit einer Sucht können Verantwortungsgefühl besitzen. Ein Führerschein (der sehr teuer ist) bedeutet nicht unbedingt, dass die Leute selbst auch Auto fahren. Man muss den Leuten schon direktes Fehlverhalten nachweisen – sonst wird es ungerecht. Eine Sucht gilt als Krankheit – nicht als Fehlverhalten.
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Dass der dauerhafte Entzug nur nach einem entsprechenden Gutachten erfolgt, hatte ich ja unten schon erwähnt. Ansonsten deckt sich deine Einschätzung nicht mit der Rechtslage. Bei einer Alkoholsucht geht der Gesetzgeber davon aus, dass immer die Gefahr besteht, dass der Betroffene auch betrunken fährt und deshalb ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist
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der war ja nicht einfach nur betrunken, sondern hatte 2 ‰ intus. Daher haben sie auf Pegeltrinker geschlossen. Also in meiner Nachbarschaft wohnte ein Pegeltrinker und fuhr Jahrzehnte auch blau. Dem haben Polizisten, die zufällig mal in der Nähe waren, sogar sein abgesoffenes Auto angeschoben, ohne mitzukriegen, dass er blau war, also auch mind. 2 ‰ im Blut hatte :D Die können das gut verbergen, weil das Verhalten trotz hoher Alkoholisierung relativ unauffällig ist. Ich vermute solche Aktionen wie da in dem Zeitungsartikel abgelaufen sind, sind trotzdem ungewöhnlich, sonst könnten sie die Führerscheine vieler Feierwütiger einziehen, die den Wert auch locker mal toppen, ohne Pegeltrinker zu sein.
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Vermutlich haben die Schweizer in einer Volksabstimmung das so beschlossen.
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Offensichtlich wurde der Promillewert gemessen.
Es ist also kein Verdacht, sondern Gewissheit.
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Du kannst sagen wer heute Lust aufs saufen hat 2,00 Promille pustet ist Alkoholiker?
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Dann wäre angebracht Therapie echt anzuordnen um den Verdacht zu bestätigen oder zu wiederlegen