Warum ist die Strafe so hoch ausgefallen?
ein Jugendlicher klaut der Freundin 500€. Er muss vor Gericht. Keine Vorstrafen.
Er sitzt zu Hause und kommt nicht vor Gericht, sodass zwei Polizeibeamte ihn unter Anwendung von unmittelbarem Zwang hineintragen müssen, er hat vor Gericht Zeuginnen sexistisch beleidigt, alles abgestritten obwohl die Beweislage klar war, sich im Schlusswort vor der Urteilsverkündung über den Richter lustig gemacht ..
Das Urteil : 1 Wochenendarrest, 50 Sozialstunden. + die jeweiligen Ordnungsgelder wegen der Beleidigungen vor Gericht.
Ich finde das für einen einfachen Diebstahl und einem Ersttäter es auch nur die Sozialstunden getan hätten ( und auch nicht unbedingt gleich 50 ) und es kein Arrest hätte sein müssen . Zudem sind es einige hundert Euro Ordnungsgeld noch dazu.
Wenn er das Geld nicht zahlen kann, muss er das in Form von Arrest auch absitzen, sitzt er nochmal 6 Tage länger.
Feste Freundin oder eine Freundin?
Spielt doch keine Rolle ..
12 Antworten
Weis nicht ob diese Frage überhaupt ernst ist, aber so wie du es beschreibst ist die Strafe noch wirklich milde, denke da wären wirklich zwei, drei Wochen Dauerarrest angebracht.
Erstmal muss man sehen das er die 500€ von einer Freundin geklaut hat, die erstens wahrseinlich auch nicht viel mehr Geld hatte als er selbst und für die 500€ wirklich viel Geld sind, viel mehr als für Erwachsene für die 500€ weniger als ein Wocheneinkommen sind.
Und dann nicht zum Gerichtstermin gehen, und dann nichtmal freiwillig mit den Polizisten mitgehen und auch beleidigen ist echt die Höhe, so krass drauf sind ja nichtmal Schwerkriminelle.
Bei mir als Richter wäre er nicht so glimpflich davongekommen. Als Ersttäter hätte er von mir eine neunmonatige Bewährungsstrafe und 200 Stunden Sozialarbeit erhalten!
ich finde, das ist viel zu wenig.
missachtung des gerichtes wird zweimal angemahnt, ab dem dritten mal kostet es. die beiwerke wurden vermutlich mitverhandelt und das nichterscheinen vor gericht spricht für sich. widerstand gegen die staatsgewalt, ungebührliches verhalten, beleidigung...
reue fehlt völlig. auch im nachhinein.
da halte ich es für gut, dass er sich schon mal an die gesiebte luft gewöhnen kann. sollte er auf die idee kommen, die stunden nicht abzuleisten, wirds lustig - nicht für ihn natürlich.
an den ersttäter glaube ich nicht. nur daran, dass es das erste mal war, dass konsequent angezeigt wurde.
in diesem sinne - gute besserung.
Nö, ist super als Lernfaktor. Anstand hatte die Person ja wohl schon mal keinen, wenn sie gemeint hat sie müsse sich noch über das Urteil lustig machen. Da muss klar gezeigt werden, dass sowas nicht ohne Folgen bleibt.
Einfacher Diebstahl? Nein, Belästigung und Beleidigung kamen auch dazu.
Mehr hätte ihm auch gut getan
Unter der Betrachtung des Diebstahles, könnte man das so sehen, aber da kommt noch einiges dazu. Missachtung des Gerichtes, Beleidigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, keine Einsicht und damit höchstwahrscheinlich eine erneute Tat möglich.
Wenn er sich besser Verhalten hätte, wäre das Urteil wesentlich milder ausgefallen. Richter haben einen Ermessensspielraum.