Warum heißt es, die Konvertierung zum Islam sei "one-way"?
Das hat doch nichts mit Fliegen oder Leihwagen zu tun.
Wie kommst du auf Fliegen oder Leihwagen?
nein, nicht die Fliege, die BrummBrumm macht
5 Antworten
Nun, weil es im Islam nicht vorgesehen ist das jemand vom Glauben abfällt oder Konvertiert!
Es ist eine schwere Sünde und wird in vielen Ländern mit dem Tode bestraft wenn zB jemand zum Christentum wechseln möchte!
So in Pakistan, Iran, Afghanistan, Saudi-Arabien und vielen vielen anderen muslimischen Staaten!
Aber auch in Deutschland wird ein Moslem der Konvertieren möchte in seiner Gemeinschaft angefeindet oder sogar offen mit dem Tode bedroht!
Deswegen die Bezeichnung One-Way!
Hoffe konnte helfen, viele Grüße
ach so, sie dürfen nicht mehr zurück in ihr altes Leben ...
Das hätte für mich, wenn ich denn Muslim wäre, keinerlei Bedeutung. Schon gar nicht außerhalb von islamischen Stammländern.
Aus dem Islam auszutreten ist genau genommen noch einfacher, als in diese zweifelhafte Religion einzutreten. Sobald man an den ganzen "Spaß" nicht mehr glaubt, ist man raus aus der Religion. Es ist nicht einamal notwendig (wie beim Eintritt) einen bestimmten Satz auf arabisch aufzusagen.
Die Gefahr, die das für Leib und Leben mit sich bringen soll, wird nach meiner Meinung weit überschätzt.
Jede Konversion ist der Absicht nach auf Endgültigkeit angelegt.
Man konvertiert nicht einfach so zum Spaß, sondern weil man sich das gründlich überlegt hat.
Bei meiner Konversion war mir von vornherein klar: In diesem Glauben möchte ich sterben.
Ist so ähnlich wie beim Kinderkriegen. Die schmeißt man dann ja auch nicht irgendwann wieder weg.
In der Hadithliteratur ist der Befehl zur Tötung desjenigen, der seine Religion wechselt, in mehreren Überlieferungen verzeichnet. Nach der allgemein gültigen islamischen Rechtsauffassung wird der Abfall vom Islam mit dem Tode bestraft. Die älteste Rechtsquelle, die die Todesstrafe bei Apostasie legitimiert, ist, wie oben dargestellt, nicht im Koran, sondern im Hadith und in dem damit verbundenen Konsens (Idschmāʿ) der Rechtsgelehrten nachweisbar. Der Prophetenspruch: „wer seine Religion wechselt, den müsst ihr töten“ (arabisch man baddala dīnahū fa-qtulūhu) erscheint in der kodifizierten Rechtsliteratur erstmals im Muwaṭṭaʾ des medinensischen Gelehrten Mālik ibn Anas mit einem zunächst unvollständigem Isnād als Rechtsdirektive Mohammeds.
Es ist eine Ein-Weg-Geschichte. Du kannst zwar konvertieren, aber nicht mehr raus.
Auch der Abfall vom Islam verlangt nach überwiegender Auffassung aller vier Rechtsschulen die Todesstrafe, obwohl der Koran demjenigen, der dem Islam den Rücken kehrt, konkret nur eine Strafe im Jenseits androht. Für das Diesseits fordert ausschließlich die Überlieferung eindeutig die Todesstrafe. Liberalere Positionen, wie sie aktuell etwa von Abdullahi Ahmed an-Na'im, Professor für Internationales Recht an der Emory University in den USA, vertreten werden, der von dem 1985 hingerichteten sudanesischen Theologen Mahmud Muhammad Taha beeinflusst wurde, verneinen allerdings die heutige Berechtigung der Todesstrafe. Wenn aber ein Konvertit zum christlichen Glauben von der Familie oder Mitgliedern der Gesellschaft umgebracht wird, obwohl er von einem Gericht freigesprochen wurde, zeigt das, wie tief das Rechtsempfinden von Scharianormen geprägt ist.
Quelle: Die Scharia von Prof. Dr. Christine Schirrmacher, S. 52-53
Das kann gefährlich werden, ja. Selbst in Deutschland predigen das Salafisten wie Pierre Vogel, auch wenn er darauf aufmerksam macht, dass der Islam keine Selbstjustiz kennt.
Und schon entsteht ein neuer Widerspruch. Verstehe.
ach so, aus dem Islam kann man nicht mehr raus.