5 Antworten

Dafür hat jede Bahn ihre Weisung. Wenn ein Gegenstand oder ein Tier überfahren wird, bei der es zu einer spür- oder hörbaren Kollision gekommen ist, muss der Zug überprüft werden, ob nicht Schäden entstanden sind oder eine Achse entgleist wäre.

Das kann man nicht mit Auto oder Autobahn vergleichen, wo du bei einer Schnellbremsung eine Massenkarambolage riskierst. Natürlich soll man auch mit dem Auto in sicherer Umgebung dann bremsen und anhalten.

Der Zug hat wegen dem Hund gebremst. Wenn dir ein Tier vor das Auto läuft sollst du abbremsen, aber nicht ausweichen. Durch das ausweichen kann das Auto ins schleudern geraten.


olipoli  11.08.2022, 20:13

Wenn du wegen einer Katze oder sonstigem "Kleintier" dein Fahrzeug abbremst, dann bezahlt die Kaskoversicherung nicht, da dein Leben dadurch nicht gefährdet ist.

Bei einem Zug kann vielleicht bei Überfahren ein Wagen aus dem Gleis springen.

2

Egal was ich im Gleis befindet und da nicht hingehört, und wenn es nur ein kleiner Stein auf der Schiene ist, berechtigt es zur Ausführung einer Schnellbremsung. Der Triebfahrzeugführer hat also richtig gehandelt. Hätte er nicht gebremst und wäre es durch die Kollision mit dem Tier zu einem Schaden an seinen Zug gekommen (z.B. Bremsleitung beschädigt), dann wäre die Verspätung je nach Schadenlage noch größer ausgefallen bzw der Zug wäre an Ort und Stelle stehen geblieben und hätte nicht weiterfahren können.

Wenn ein Mensch, Tier oder Gegenstand auf den Gleisen ist, dann muss halt die Bremse gezogen werden.

steht der Zug nicht im Bahnhof ... klar dass der abbremsen muss