Warum hat der Adler auf dem Personalausweis 14 Federn und auf dem Reisepass nur 12?

3 Antworten

Die graphische Gestaltung des Bundeswappens und des Bundesadlers ist in der Bekanntmachung des Bundespräsidenten betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950 (dort im Bundesgesetzblatt S. 26) festgelegt.

Es gibt zwei Grundtypen des Bundesadlers:
den Adler im Wappen mit geschlossenem Gefieder und
den Adler ohne Umrahmung, der sich vom Adler im Bundeswappen durch das nach außen gerichtete Gefieder unterscheidet.
Die oben erwähnte Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 hat die künstlerische Ausgestaltung des Adlers für jeden besonderen Zweck ausdrücklich vorbehalten.

Damit sollte sichergestellt werden, dass im Einzelfall die künstlerische Freiheit der Ausgestaltung des Bundesadlers nicht eingeengt wird. Die Regelungen über die Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland aus den fünfziger Jahren knüpfen hierbei ganz bewusst an die Regelungen der ersten deutschen Republik aus den zwanziger Jahren an. So ist zwischen den Fällen, in denen der Bundesadler in Form von Stempel und Siegeln behördlichen Äußerungen oder Erklärungen urkundlichen Wert gibt, und den Fällen, in denen er mehr eine dekorative Aufgabe erfüllt, zu unterscheiden. Aus diesem Grunde ist der Adler dort, wo er mehr eine dekorative Aufgabe zu erfüllen hat, auch unterschiedlich gestaltet.
Der holographische Adler im Bild des Personalausweises findet seinen Ursprung in der Tat in der Weimarer Zeit und wurde als Muster für Zierschmuck mit sechs Schwingen (Gefieder) von Siegmund von Weech (1888-1982) aus München entworfen; er findet sich auch im kleinen Bundessiegel wieder. Dagegen stellt der Adler neben dem Bild des Personalausweises (wie auch auf den einzelnen Seiten des Reisepasses) den Bundesadler mit sieben Schwingen (Gefieder) dar. Dieser Adler ziert auch das große Bundessiegel. Der Entwurf stammt ebenfalls von Siegmund von Weech. 


Ich hoffe ich konnt dir etwas helfen

Mfg Benjamin


   "Da es ein staatliches Hoheitssymbol ist, dürfte es doch gar keine Unterschiede geben."

In der Wappenkunde ist es schon seit dem Mittelalter für ein Wappentier wie den Adler maßgeblich, in welche Richtung er blickt und welche Farbe er hat. Ob er schlank ist oder fett, geschwungene Federn oder gerade hat, altertümlich oder modern gestaltet ist, fünf, sechs, sieben oder dreizehn Federn aufweist, ist eine ästhetische Frage. Es kann also verschiedene graphische Varianten eines Wappens geben, trotzdem ist es immer das gleiche Wappen. Das ist auch bei Hoheitssymbolen von Staaten so. Je nach Verwendungszweck und Material des Untergrunds sind auch verschiedene Formen notwendig.

Deutschland hat mehrere offiziell festgelegte Gestaltungen:

- Die heute häufigste Form des Bundesadlers ist seit 1928 in Gebrauch, eine moderne Gestaltung, in der Form angepasst an die rechteckige Form des Wappenschilds.

- Der Bundesschild: Eine abweichende Wappengestaltung, die auf den Dienstflaggen von Bundesbehörden Verwendung findet.

- Das Kleine Bundessiegel: Für Verwaltungszwecke, angepasst an die runde Form eines Siegelstempels. Wegen der geringen Größe hat der Entwurf nur 6 Federn auf jeder Seite.

- Das Große Bundessiegel: Für dekorative Zwecke (wie auf dem Reisepass) und wichtigere Urkunden (Ratifikationen, Ernennungen, völkerrechtliche Verträge). Auf dem Siegel ist mehr Platz für eine feinere Ausgestaltung des Adlers mit Gefiederstruktur auf dem Körper und 7 Federn.

Sowohl auf dem Personalausweis als auch im Reispass sind beide Formen des Bundessiegels abgebildet. Im Perso z.B. ist das Große aufgedruckt und das Kleine Bundessiegel findet sich als Hologramm auf dem Passfoto.