Warum dürfen Wachmänner, Polizisten etc. keine Zeugen Jehovas werden?

14 Antworten

Falsch. Vertreter (Repräsentanten) des Staates wie Polizei- und Zollbeamt*innen benötigen KEINEN Waffenschein, da sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. (Der Waffenschein berechtigt [legitimiert] „Privatpersonen“ [im Sinne von „Nicht-Beamt*innen“] zum „Führen“ der [Schuss-]Waffe in der Öffentlichkeit, also im öffentlichen Raum - außerhalb des EIGENEN „umfriedeten Besitztums“ [„Haus und Hof“]. Dort nämlich benötigt man lediglich eine WBK [Waffenbesitzkarte]; ein Transport der [Schuss-]Waffe zum Schießstand auf DIREKTEM Wege ist damit aber möglich. [Ich bin nämlich selbst Sachkundiger und habe meine Waffensachkundeprüfung im Jahre 2002 beim zuständigen Landratsamt abgelegt. In MEINEM Fall schließt sie die Berechtigung zum „Führen“ der [Schuss-] Waffe in der Öffentlichkeit ein, das ist aber nicht generell der Fall. Für Sportschützen sind die Paragraphen 28,29 WaffG (Waffengesetz) in der Regel ausreichend (Besitz von Waffe[n] und Munition). Aus der (meines Wissens unbefristet gültigen) Bescheinigung muss ersichtlich sein, welche Bereiche abgedeckt sind. In meinem Fall wurden auch waffenrechtliche Kenntnisse geprüft. Aber erst das berufliche oder private (letzteres in Deutschland sehr selten anerkannt/akzeptiert) BEDÜRFNIS entscheidet über die Ausstellung eines Waffenscheins.]) Abgesehen von einem 8-wöchigen Praktikum in München um die Jahreswende 2002/03 (währenddessen ich aber keine [Schuss-]Waffe führte) war ich nie beruflich in dieser Branche tätig. Ich war an einer solchen Tätigkeit aber durchaus interessiert. Und das wäre für die Ältestenschaft (in) meiner Versammlung erwartungsgemäß auch KEIN PROBLEM gewesen. Bezüglich der Dir/Ihnen bekannten traurigen und vor allem enttäuschenden Erfahrung: Höchstwahrscheinlich KEIN Einzelfall. Auch Älteste machen Fehler, und manche von ihnen erheben ihre eigene Meinung zum „biblischen“ Maßstab für Recht und Unrecht, was aber allein Jehova Gott zusteht, und begehen dadurch manchmal auch selbst Unrecht. Man sollte auch in Jehovas Organisation seine Rechte kennen (weil im irdischen Teil von Jehovas Organisation nun einmal unvollkommene Menschen die Leitung innehaben), und man sollte auch die Antwort auf die Leserfrage in „Der Wachtturm“ vom 01.11.2005, Seite 31, kennen. Gewissenssache, persönliche Entscheidung des Einzelnen, Punkt. Damit erübrigt sich jegliche weitere Diskussion. Was ist denn nun aus dem „Interessierten“ geworden? Hoffentlich hat er weitere Fortschritte in der „Wahrheit“ (Johannes 17:17) gemacht und sich davon nicht aus dem „Gleichgewicht“ bringen lassen ... Hoffentlich hat seine Liebe zu Jehova Gott die „Oberhand“ gewonnen. Bitte ab jetzt jegliche weitere Kommunikation über WhatsApp.

Thema Notwehr/Nothilfe: Paragraph 32 StGB gilt uneingeschränkt auch für Jehovas Zeugen! Entstandener „Personenschaden“ (im Sinne eines so genannten „tödlichen Ausgangs“) auf der Seite des rechtswidrigen Angreifers (auf der „Täterseite“) aufgrund einer durch diese gesetzliche Regelung sanktionierte („sanktioniert“ steht in diesem Kontext / Zusammenhang für: abgedeckt; gerechtfertigt) NOTWEHR bzw. NOTHILFE gilt NICHT als BLUTSCHULD! Sich selbst („Leib und Leben“) und sein Eigentum zu verteidigen ist absolut legitim - wer das im Falle der NOTWEHR als Zeug*in Jehovas nicht tun mag (Gewissensentscheidung), darf dies allerdings nicht als angeblich „biblischen“ Maßstab aufstellen, da die Bibel (unabhängig von der Übersetzung) keineswegs verbietet, sich selbst und sein persönliches Eigentum im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und der „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen bzw. eine(n) andere(n) - und/oder dessen/deren Eigentum - auf solche Weise rechtswidrig Angegriffene(n) zu verteidigen.
Wer im Rahmen seiner Möglichkeiten einem/einer rechtswidrig Angegriffenen nicht hilft, also KEINE NOTHILFE leistet, obwohl er/sie es könnte, macht sich (unter Umständen sogar) STRAFBAR und macht sich namentlich der „unterlassene[n] Hilfeleistung“ schuldig (Paragraph 323c StGB). NOTHILFE zu leisten ist also keine reine Gewissenssache mehr, sondern - zumindest in Deutschland - gesetzliche PFLICHT. Allerdings verlangt der Staat nicht, dass man seine Gesundheit oder gar sein eigenes Leben riskiert. Stirbt der (oder die) Betreffende an den Folgen der durch den rechtswidrig erfolgten Angriff entstandenen Verletzung(en), dann hat derjenige/diejenige, der/die sich auf sein/ihr Gewissen beruft, um zu erklären, warum er/sie nicht geholfen hat und nicht einmal einen Notruf abgesetzt hat, obwohl dies ihm/ihr möglich war, (möglicherweise) sogar „Blutschuld“ auf sich geladen (was er/sie doch eigentlich gerade vermeiden wollte), und zwar durch sein/ihr Nichtstun („Unterlassen“). Nächstenliebe zu zeigen ist in einem solchen Fall (im Rahmen der eigenen und der gesetzlichen Möglichkeiten und ohne seine Gesundheit oder gar sein eigenes Leben zu riskieren [auf’s Spiel zu setzen]) - zumindest in Deutschland - sogar Gesetz (Paragraph 323c StGB). Man sollte sich unbedingt VORHER mit einem solchen Szenario auseinandersetzen - und auch mit den möglichen Folgen (Konsequenzen) der einen oder anderen Handlungsweise - für andere Menschen und auch für einen selbst.

Woher ich das weiß:Recherche

Moronia 
Beitragsersteller
 16.08.2020, 12:58
Falsch. Vertreter (Repräsentanten) des Staates wie Polizei- und Zollbeamt*innen benötigen KEINEN Waffenschein, da sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.

Du vertritts ernsthaft die Meinung, dass man in Deutschland ohne vorherige Ausbildung und ohne Genehmigung einfach so eine Waffe tragen darf?

Gerade WEIL Repräsentanten der Staates wie bspw. Polizisten hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, tragen sie Waffen, weil sie sowohl sich selbst als auch die Mitbürger schützen müssen. Ein Einbrecher oder jemand der eine Geisel nimmt, wird sich ja kaum von unbewaffneten Polizisten beeindrucken lassen. Polizisten und Personen mit einer Waffenausbildung benötigen auch keinen gesonderten Waffenschein, weil sie eine entsprechende mehrjährige AUSBILDUNG absolviert haben, in der das Schießen geübt wurde.

NOTWEHR bzw. NOTHILFE gilt NICHT als BLUTSCHULD!

Eben! Deswegen verbietet die Bibel auch nicht, sein Leben mit Waffen zu verteidigen. Schon die Israeliten durften das! Blutschuld läd man nur dann auf sich auf, wenn man das Leben einer anderen Person vorsätzlich beendet, obwohl keine Notwehr bestand! Das Militär ist die Landesverteidigung in Kriegssituationen, die Polizei ist ein Organ der Exekutive in Fällen ohne Angriff aus anderen Ländern, sondern zur Sicherstellung der gesellschaftlichen Ordnung innerhalb des Landes.

Deine vorgebrachten Argumente belegen an dieser Stelle, dass du dich als ZJ sehr unzureichend mit Politik auskennst und anscheinend nicht weiß, wie Polizisten ausgebildet werden und was nötig ist, damit eine gesellschaftliche Ordnung sichergestellt ist.

Du lebst anscheinend in einer weltfremden religiösen Gemeinschaft, die in ihrem "geistigen Paradies" lebt.

Die Begründung dafür, daß Jehovas Zeugen argumentieren, Christen sollten keine Polizisten o.ä. z.B. Wachmänner werden, beruht auf einem falschen Verständnis und einer falschen Anwendung des Begriffs "Blutschuld" in der Bibel!

In der Regel meint "Blutschuld" jemanden, der bewusst und schuldhaft jemand tötet, als ermordet.

Natürlich hatte Gott im AT auch eine Regelung vorgesehen, daß auch in Fällen, wo jemand aus Versehen und nicht in mörderischer Absicht jemanden getötet hat, erst einmal von Blutschuld ausgegangen wurde. Der Betreffende sollte in eine Zufluchtstadt fliehen und es sollte dann geklärt werden, ob er wirklich jemanden ermordet hatte oder es ein bedauerlicher Unfall war.

Das war eine gute Regelung, damit nicht sorglos mit dem Leben anderer umgegangen wurde.

Aber, wenn die Ältesten, die den Fall dann gründlich untersuchen sollten, keinen Vorsatz und keine mörderische Absicht feststellen konnte und es ein beauerlicher Unfall war, dann hatte der Betreffende keine Blutschuld auf sich geladen!

Das kann man jedoch nur bedingt auf Polizisten, Soldaten oder auch Wachmänner, die zu Recht eine Waffe tragen, um Verbrechen zu verhindern oder gegen Verbrecher vorgehen anwenden! Wie Römer Kapitel deutlich sagt, trägt die "Obrigkeit" zu Recht das Schwert! Und demnach kann sie bzw. die Personen, die dort angestellt sind, nicht Blutschuld auf sich laden, wenn sie zu Recht von diesem "Schwert" Gebrauch machen!

Und die Orbrigkeit trägt dieses "Schwert" zu Recht um Verbrecher zu bekämpfen bzw. abzuwehren oder - wo es noch praktiziert wird - die Todesstrafe zu vollstrecken für Personen die auch gemäß den biblischen Grundsätzen den Tod verdient haben.

Grundsätzlich ist im konkreten Fall zu überlegen, "auf welchem Haupt" der Tod zu legen ist, wer also die Verantwortung für den Tod eines Menschen trägt. Das ist nicht unbedingt automatisch derjenige "Landsknecht", der jemand in Ausübung seines Amtes und Berufes jemand zu Tode bringt. Es sei denn, er hat seine Sorgfaltspflicht verletzt und hat eindeutig unverhältnismäßig gehandelt.

Wenn jemand der staatlichen Autorität Widerstand leistet und die Warnungen und Aufforderungen mißachtet, kann nicht den Staat und die Staatsdiener für Verletzungen oder gar den eigenen Tod verantwortlich machen! Die Verantwortung ist auf seinem Haupt!

  1. Kön 2,32, das Blut des Täters, das in der Todesstrafe vergossen wird, laste auf ihm selbst und seinen Nachkommen und nicht auf dem Vollstrecker. 
  2. Josua 2,19 Und wer dann zur Tür deines Hauses hinaus auf die Straße geht, dessen Blut sei auf seinem Haupt, wir aber unschuldig; wenn aber Hand gelegt wird an jemand von denen, die bei dir im Haus sind, so soll ihr Blut auf unserem Haupt sein.
  3. 2. Samuel 1,16 Da sprach David zu ihm: Dein Blut sei auf deinem Haupt! Denn dein Mund hat gegen dich selbst gezeugt und gesprochen: Ich habe den Gesalbten des Herrn getötet!

Noch ein Beispiel:

Ein Staat schützt seine Grenzen oder wichtige Gebäude und hat zur Warnung ein Schild aufgestellt mit der Aufschrift "Betreten verboten, bei Zuwiderhandlung wird scharf geschossen". Dann trägt nicht der Staat die Schuld am Tod jemandes, der getöet wird, wenn er diese Warnung mißachtet, sondern derjenige, der mutwillig gegen diese Warnung verstösst!

Woher ich das weiß:Recherche

DanielAnonym  14.08.2020, 22:31

Zeugen Jehovas DÜRFEN Waffenträger sein, wenn das Gewissen des Einzelnen eine solche Tätigkeit „zulässt“, z. B. als (Polizei- oder Zoll-)Beamt*innen oder Wachleute. (Nur nicht in der Armee eines Staates.) Siehe die Leserfrage in „Der Wachtturm“, 01.11.2005, Seite 31. Anmerkung: Mein Großvater (mütterlicherseits) Helmut Martin (1926-2002) war der (chronologisch erste) Präsident der (1990 neu gegründeten) „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas“ (obwohl es uns in Deutschland offiziell bereits seit 1902/03 gibt) - zunächst in der noch existierenden DDR, dann im wiedervereinigten Deutschland (1990-2002). Jede Frage (auch die zur Ablehnung von Bluttransfusionen) bezüglich Lehre und Geschichte der Zeugen Jehovas kann ich erschöpfend und zufriedenstellend beantworten.

WhatsApp: +49 171 9615387

Bei der Frage ist ein Wort zuviel: "Warum", denn dieses Wort impliziert, dass Zeugen keine Polizisten und Wachmänner werden dürften. Diese Aussage ist aber falsch. Die Frage müsste also richtigerweise lauten: "Dürfen Wachmänner, Polizisten etc. keine Zeugen Jehovas werden?". Auch die zweite Frage dürfte nicht mit "Warum" beginnen.

Die Frage wird sehr eindeutig im Wachtturm vom 1.11.2005, Seite 31, unter der Leserfrage "Kann ein Christ guten Gewissens eine Arbeit annehmen, bei der er eine Waffe tragen muss?" beantwortet. Dabei wird man feststellen, dass die hier gewählte Fragestellung einfach nur FALSCH ist.


theRevenant  20.08.2018, 22:14

Glaub mal nicht, das der/die Fragesteller das akzeptiert.

Vergiss es......

Apfelwerfer  21.08.2018, 12:55
@theRevenant

Ist mir schon klar, dass der Fragesteller und einige andere hier keine Fragen einstellen, auf die sie eine Antwort suchen, sondern ganz andere Beweggründe haben.

Moronia 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 15:46
@Apfelwerfer

Der Dienst für den Staat ist in gewisser Weise ein Dienst für Gott. Lies mal 1.Tim. 2:1. Deine Religion aber dreht das um und sagt, es wäre unchristlich. Mehr braucht man dazu wohl nicht zu sagen.

Moronia 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 16:17

Die Fragestellung empfindest du als falsch, weil? Weil sie erkennen lässt, dass es faktisch eben doch verboten ist? Dann erkläre mir doch mal, was passiert, wenn ein Interessierter ein ZJ werden will. Muss er seinen Beruf aufgeben? Und wird auf der anderen Seite jemand, der getauft werden möchte zur Taufe zugelassen, wenn er Polizist werden möchte?

"Kann ein Christ guten Gewissens eine Arbeit annehmen, bei der er eine Waffe tragen muss?"

Jesu Jünger haben doch auch guten Gewissens Waffen bei sich getragen, sogar privat! Lies Mat. 26:51. Die Jünger trugen Schwerter mit sich.

Apfelwerfer  20.08.2018, 16:41
@Moronia

Lies die Leserfrage und du bekommst alle Erklärungen, die du benötigst.

Moronia 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 20:03
@Apfelwerfer

Diese fiktive ,,Leserfrage" ist Augenwischerei:

Jeder muss selbst entscheiden, ob er eine Arbeit annehmen kann, bei der er eine Schusswaffe oder eine andere Waffe tragen muss. Entscheidet er sich dafür, setzt er sich allerdings der Gefahr aus, Blutschuld auf sich zu laden, wenn er die Waffe gebrauchen müsste.

Das entspricht definitiv nicht der Praxis der ZJ. ZJ, die das tun wie im Artikel beschrieben, werden definitiv vor die Wahl gestellt. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Und die Behauptung, man lädt im Verteidigungsfall Blutschuld auf sich ist eine unbiblische Behauptung. Wenn du bedroht oder überfallen wirst, bist du doch der erste, der die Polizei ruft. Du verteidigst dich dann lediglich ,,mittels dieser Instanz". Die Inanspruchnahme der Polizei ist dann deinerseits somit eine stillschweigende Gutheißung dieses Apparats.

So ganz von der Welt getrennt geht es dann doch nicht.

EXInkassoMA  20.08.2018, 21:23
@Moronia

Stimmt ! Das wird gerne verdrängt

Da muss man erst mal darauf kommen. Man schiebt den " schwarzen Peter" an jemand anderes und wäscht somit seine Hände qwasi in Unschuld falls was passieren sollte und ist trotzdem weiterhin der edle Mensch

theRevenant  20.08.2018, 22:20
@Moronia

Es gibt vielfältige andere Gründe, nicht zur Polizei zu gehen. DAS wird gern übersehen.

Und ich kenne mehrere ZJ, die für Sicherheitsdienste arbeiten. Sogar mit Waffen, nicht immer Schusswaffen.

Die FS und EXportokasse hingegen-........wissen eigentlich überhaupt nix.

Apfelwerfer  21.08.2018, 11:38
@EXInkassoMA

EX, deine Logik ist sowas von schräg. Ich frage mich ernsthaft, was mit dir passiert ist? Das wäre ja genauso, wenn man der Straßenverkehrsbehörde vorwerfen würde, dass sie an einem gefährlichen Straßenabschnitt ein Warnschild aufgestellt hätte und ihr dann unterstellt, dass sie die Verantwortung, keinen Unfall zu bauen, auf die Autofahrer abwälzen wollte. Merkst du eigentlich, wie schräg so ein Gedanke ist?

Überlassen die ZJ eine Entscheidung dem Gewissen des Einzelnen, dann wälzen sie Verantwortung auf andere ab. Würden sie ein Verbot aussprechen, ist es die Gängelung von Menschen. Hauptsache, man findet was. Klasse.

theRevenant  21.08.2018, 13:13
@Apfelwerfer

Den letzten Abschnitt Deiner Antwort kopiere ich mal!

vermutlich sind es eh nur ein, zwei Leute, mit deren accounts diese Dialoge laufen.

Antwort aus „Erwachet“ 2003, 22.2., S. 30:

>„Erwachet!“: In unserer Titelserie ging es einfach darum, einige Bereiche der wertvollen Polizeiarbeit vorzustellen, wie etwa für Ordnung zu sorgen oder andere wichtige Dienste zu leisten. Die meisten Zeugen Jehovas vermeiden es, einen Beruf auszuüben, bei dem sie eine Waffe tragen müssten, weil sie nicht dadurch Blutschuld auf sich laden wollen, dass sie jemanden töten (2. Mose 20:13; Matthäus 26:51, 52). Allerdings brauchen viele Angestellte von Sicherheitsunternehmen keine Waffe zu tragen und in einigen Ländern tragen auch die meisten Polizisten keine Schusswaffen.<


Moronia 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 16:11
In unserer Titelserie ging es einfach darum, einige Bereiche der wertvollen Polizeiarbeit vorzustellen, wie etwa für Ordnung zu sorgen oder andere wichtige Dienste zu leisten.

Wie sorgen die Polizisten denn für Ordnung? Meist du, jemand würde die Polizei ernst nehmen, wenn sie unbewaffnet wäre? Du sihest also selbst die Notwendigkeit. Es gibt Fälle, die nunmal aus der Sache heraus eine Bewaffnung erfordern.

Wenn die gemeinschaft der ZJ diesen ,,wertvollen Dienst" wirklich zu schätzen wüsste, würde sie diese Personen im Falle einer Aufnahme in die Gemeinschaft nicht vor die Wahl stellen oder?

Es ist aber interessant, dass du Math. 26:51 anführst. Dort heißt es nämlich:

Doch Jesus befahl ihm: »Steck dein Schwert weg! Wer Gewalt anwendet, wird durch Gewalt umkommen.

Daraus folgt, dass Christen sehr wohl Waffen mit sich tragen durften! Wie soll man sich denn im Notfall verteidigen? Zumdem sagt die Bibel, dass auch schon die Israeliten Waffen verwendet haben und sogar Kriege führten.

Die meisten Zeugen Jehovas vermeiden es, einen Beruf auszuüben, bei dem sie eine Waffe tragen müssten, weil sie nicht dadurch Blutschuld auf sich laden wollen, dass sie jemanden töten

Die meisten? Soll heißen?

Allerdings brauchen viele Angestellte von Sicherheitsunternehmen keine Waffe zu tragen und in einigen Ländern tragen auch die meisten Polizisten keine Schusswaffen

Welche Länder sind es? Wie sollen Polizisten, die für den Notfall nicht bewaffnet sind, als Autorität erstgenommen werden?

Und wo steht in der Bibel dass man auch im Verteidigungsfall Blutschuld auf sich lädt?

telemann2000  20.08.2018, 19:12
@Moronia
Und wo steht in der Bibel dass man  auch im Verteidigungsfall Blutschuld auf sich lädt?

An der selben Stelle wo auch steht, dass man Blutschuld auf sich nimmt wenn man nicht predigen geht....😊

Moronia 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 19:51
@telemann2000
An der selben Stelle wo auch steht, dass man Blutschuld auf sich nimmt wenn man nicht predigen geht

Echt? Bring mir mal den Vers, wo das für den Verteidigungsfall drin steht! Dann haben ja die Israeliten massenhaft Blutschuld auf sich geladen als sie Kriege geführt haben!

Moronia 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 19:53
@OhNobody

Bisher leider keine einzige. Dafür allerdings viel Drumherumreden und unkonkrete Ausflüchte.

telemann2000  20.08.2018, 21:36
@Moronia
Bring mir mal den Vers, wo das für den Verteidigungsfall drin steht! 

Natürlich gibts den nicht....

Deshalb wird auch kein Zeuge einen Text finden in dem steht, dass man Blutschuld auf sich lädt, wenn man nicht predigt. Und dennoch sind die Schriften der WTG voll von diesen Phrasen....

theRevenant  20.08.2018, 22:23
@Moronia

DU hast keine Ahnung, Morönchen - ich kenne einige ZJ, die für Sicherheitsfirmen arbeiten und WAFFEN tragen, es gibt ja nicht nur Schusswaffen.

Letztlich bleibt es eine Gewissensfrage, und es gibt sehr viele andere Gründe dafür, nicht zu Polizei oder Sicherheitsdienst zu gehen.

Moronia 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 08:10
@theRevenant
DU hast keine Ahnung, Morönchen - ich kenne einige ZJ, die für Sicherheitsfirmen arbeiten und WAFFEN tragen, es gibt ja nicht nur Schusswaffen.

Interessant! Hast du dich schon mal gefragt, welchen Status diese "Brüder" innerhalb ihrer Versammlung aufgrund dieser Tätigkeit haben? Das sind dann bestenfalls inaktive oder Personen auf dem Weg dahin. Und wie schaut es aus mit Personen, die in die Gemeinschaft eintreten möchten? Du schreibst vermutlich nur von Personen aus Familien der ZJ, die diesen Beruf wählten als sie schon Zeugen waren.

HerrVonRibbeck  21.08.2018, 09:50
@Moronia
Das sind dann bestenfalls inaktive oder Personen auf dem Weg dahin.

Oder Vollzeitprediger/Pioniere oder Sonderpioniere auf der Karriereleiter zum Ältesten, Aufseher usw.. Nachts im Sicherheitsdienst arbeiten, tagsüber als Litfaßsäule.

Die Sekte der Scientifiktiologen hat für die weltliche Nachtarbeit sogar eine spezielle Vokabel, sie nennen das 'moonlighten'.

Vielleicht heißt es ja bei den Zeugen dienstbezogen auf den Sicherheitsbereich 'Tazering' oder ähnlich, wer weiß, wer weiß.

theRevenant  21.08.2018, 11:37
@Moronia

Muss ich nicht nachdenken, sehe ich ja regelmäßig: Alles ok!

Eintreten? Kann man da nicht.

hinderungsgrund für die Wassertaufe: Nicht nach meiner kenntnis.

unerheblich, ob vor oder nach der Taufe.

alles blablabla, siehe 🥩 ribeye!

Moronia 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 13:36
@HerrVonRibbeck
Oder Vollzeitprediger/Pioniere oder Sonderpioniere auf der Karriereleiter zum Ältesten, Aufseher usw.

Glaube ich dir aufs Wort ;)

Moronia 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 13:40
@theRevenant
Eintreten? Kann man da nicht.

Kann und muss man sogar, wenn man ZJ sein will. Lies die Statuten.

hinderungsgrund für die Wassertaufe: Nicht nach meiner kenntnis.

Nach meiner schon.

unerheblich, ob vor oder nach der Taufe.

Demzufolge eben nicht.

alles blablabla,

Für Betroffene vermutlich alles andere als das!

theRevenant  21.08.2018, 14:15
@Moronia

Uiih, blablabla glaubst Du sofort!

gut das mal öffentlich ist hier.....

caramba!

EXInkassoMA  20.08.2018, 21:28

Na ja , aber auch Schlagstöcke oder Faust schläge können töten.

theRevenant  20.08.2018, 22:25
@EXInkassoMA

Das ist richtig, allerdings müssen andererseits Kugeln aus Schusswaffen nicht immer gleich töten. Und es bleibt eine Gewissensfrage, abgesehen von den vielen anderen Gründen, die gegen einen Job bei Polizei oder Sicherheitsdienst sprechen.

Moronia 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 08:13
@theRevenant
Das ist richtig, allerdings müssen andererseits Kugeln aus Schusswaffen nicht immer gleich töten.

Sehe ich auch so. Man kann auch ins Bein schießen. Nur suggerieren die ZJ in ihrer Lektüre immerhin das Gegenteil, siehe vermeintliche Blutschuld.

theRevenant  21.08.2018, 11:34
@Moronia

Nö, reales Risiko, keine Frage, muss man hier nicht zerreden.

Es ist nicht offiziell verboten aber man suggeriert es sei nicht gut einen Beruf auszuüben mit Waffe. Wer es doch macht dürfte zumindest keine sogenannten Vorrechte haben. Da er entgegen den Ratschlägen der wtg handelt. Auch wenn man Sicht bedeckt hält gehe ich eher davon aus das er rausgeworfen wird. Man macht das aber dann so, das man das umdreht. Man sagt Bruder x hat die Gemeinschaft verlassen... so kann man den Zeugen Jehovas nicht vorwerfen sie würden irgendwelche Gesetze missachten...

würde man schriftlich sagen das es nicht erlaubt ist hätte man ein Problem....

man sieht das ja hier an den Antworten der Zeugen Jehovas.

Man kann sich merken, immer wo es negativ rüber kommen könnte wird man nur schwammige antworten bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bei den ZJ aufgewachsen und dann Christ geworden