Falsch. Vertreter (Repräsentanten) des Staates wie Polizei- und Zollbeamt*innen benötigen KEINEN Waffenschein, da sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen. (Der Waffenschein berechtigt [legitimiert] „Privatpersonen“ [im Sinne von „Nicht-Beamt*innen“] zum „Führen“ der [Schuss-]Waffe in der Öffentlichkeit, also im öffentlichen Raum - außerhalb des EIGENEN „umfriedeten Besitztums“ [„Haus und Hof“]. Dort nämlich benötigt man lediglich eine WBK [Waffenbesitzkarte]; ein Transport der [Schuss-]Waffe zum Schießstand auf DIREKTEM Wege ist damit aber möglich. [Ich bin nämlich selbst Sachkundiger und habe meine Waffensachkundeprüfung im Jahre 2002 beim zuständigen Landratsamt abgelegt. In MEINEM Fall schließt sie die Berechtigung zum „Führen“ der [Schuss-] Waffe in der Öffentlichkeit ein, das ist aber nicht generell der Fall. Für Sportschützen sind die Paragraphen 28,29 WaffG (Waffengesetz) in der Regel ausreichend (Besitz von Waffe[n] und Munition). Aus der (meines Wissens unbefristet gültigen) Bescheinigung muss ersichtlich sein, welche Bereiche abgedeckt sind. In meinem Fall wurden auch waffenrechtliche Kenntnisse geprüft. Aber erst das berufliche oder private (letzteres in Deutschland sehr selten anerkannt/akzeptiert) BEDÜRFNIS entscheidet über die Ausstellung eines Waffenscheins.]) Abgesehen von einem 8-wöchigen Praktikum in München um die Jahreswende 2002/03 (währenddessen ich aber keine [Schuss-]Waffe führte) war ich nie beruflich in dieser Branche tätig. Ich war an einer solchen Tätigkeit aber durchaus interessiert. Und das wäre für die Ältestenschaft (in) meiner Versammlung erwartungsgemäß auch KEIN PROBLEM gewesen. Bezüglich der Dir/Ihnen bekannten traurigen und vor allem enttäuschenden Erfahrung: Höchstwahrscheinlich KEIN Einzelfall. Auch Älteste machen Fehler, und manche von ihnen erheben ihre eigene Meinung zum „biblischen“ Maßstab für Recht und Unrecht, was aber allein Jehova Gott zusteht, und begehen dadurch manchmal auch selbst Unrecht. Man sollte auch in Jehovas Organisation seine Rechte kennen (weil im irdischen Teil von Jehovas Organisation nun einmal unvollkommene Menschen die Leitung innehaben), und man sollte auch die Antwort auf die Leserfrage in „Der Wachtturm“ vom 01.11.2005, Seite 31, kennen. Gewissenssache, persönliche Entscheidung des Einzelnen, Punkt. Damit erübrigt sich jegliche weitere Diskussion. Was ist denn nun aus dem „Interessierten“ geworden? Hoffentlich hat er weitere Fortschritte in der „Wahrheit“ (Johannes 17:17) gemacht und sich davon nicht aus dem „Gleichgewicht“ bringen lassen ... Hoffentlich hat seine Liebe zu Jehova Gott die „Oberhand“ gewonnen. Bitte ab jetzt jegliche weitere Kommunikation über WhatsApp.

Thema Notwehr/Nothilfe: Paragraph 32 StGB gilt uneingeschränkt auch für Jehovas Zeugen! Entstandener „Personenschaden“ (im Sinne eines so genannten „tödlichen Ausgangs“) auf der Seite des rechtswidrigen Angreifers (auf der „Täterseite“) aufgrund einer durch diese gesetzliche Regelung sanktionierte („sanktioniert“ steht in diesem Kontext / Zusammenhang für: abgedeckt; gerechtfertigt) NOTWEHR bzw. NOTHILFE gilt NICHT als BLUTSCHULD! Sich selbst („Leib und Leben“) und sein Eigentum zu verteidigen ist absolut legitim - wer das im Falle der NOTWEHR als Zeug*in Jehovas nicht tun mag (Gewissensentscheidung), darf dies allerdings nicht als angeblich „biblischen“ Maßstab aufstellen, da die Bibel (unabhängig von der Übersetzung) keineswegs verbietet, sich selbst und sein persönliches Eigentum im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und der „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu verteidigen bzw. eine(n) andere(n) - und/oder dessen/deren Eigentum - auf solche Weise rechtswidrig Angegriffene(n) zu verteidigen.
Wer im Rahmen seiner Möglichkeiten einem/einer rechtswidrig Angegriffenen nicht hilft, also KEINE NOTHILFE leistet, obwohl er/sie es könnte, macht sich (unter Umständen sogar) STRAFBAR und macht sich namentlich der „unterlassene[n] Hilfeleistung“ schuldig (Paragraph 323c StGB). NOTHILFE zu leisten ist also keine reine Gewissenssache mehr, sondern - zumindest in Deutschland - gesetzliche PFLICHT. Allerdings verlangt der Staat nicht, dass man seine Gesundheit oder gar sein eigenes Leben riskiert. Stirbt der (oder die) Betreffende an den Folgen der durch den rechtswidrig erfolgten Angriff entstandenen Verletzung(en), dann hat derjenige/diejenige, der/die sich auf sein/ihr Gewissen beruft, um zu erklären, warum er/sie nicht geholfen hat und nicht einmal einen Notruf abgesetzt hat, obwohl dies ihm/ihr möglich war, (möglicherweise) sogar „Blutschuld“ auf sich geladen (was er/sie doch eigentlich gerade vermeiden wollte), und zwar durch sein/ihr Nichtstun („Unterlassen“). Nächstenliebe zu zeigen ist in einem solchen Fall (im Rahmen der eigenen und der gesetzlichen Möglichkeiten und ohne seine Gesundheit oder gar sein eigenes Leben zu riskieren [auf’s Spiel zu setzen]) - zumindest in Deutschland - sogar Gesetz (Paragraph 323c StGB). Man sollte sich unbedingt VORHER mit einem solchen Szenario auseinandersetzen - und auch mit den möglichen Folgen (Konsequenzen) der einen oder anderen Handlungsweise - für andere Menschen und auch für einen selbst.

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ZAHLE SOFORT das ganze Geld über PayPal „Geld an Freunde senden“ an ALLE Geschädigten zurück und bitte den / die Anzeigeerstatter / -in, die Anzeige (wegen Verstoßes gegen Paragraph 263 bzw. 263a StGB [Betrug bzw. Computerbetrug]) zurückzuziehen, und die anderen Geschädigten, entweder von einer Anzeige gegen Dich abzusehen oder ihre bereits erstattete Anzeige zurückzuziehen. Schreibe ruhig, dass Du spielsüchtig warst bzw. bist. (Melde Dich zu einer Therapie an; Du benötigst [wahrscheinlich] professionelle Hilfe ...) Betrug / Computerbetrug (Paragraph 263 bzw. 263a StGB) ist meines Erachtens ein so genanntes Offizialdelikt, was bedeutet, dass die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft „von Amts wegen“ ermitteln MUSS, und daher wird / werden sie wahrscheinlich die Sache weiterverfolgen. Aber Du hast viel größere Chancen, wenn Du VOR einer möglichen Klageerhebung den Geschädigten bereits ALLES zurückgezahlt und Dich bei JEDEM Geschädigten von ganzem Herzen für Deine Straftat entschuldigt hast. Wieso Gefängnis? Bist Du denn „auf Bewährung“? Aber trotz allem: Sieh das als „Schuß vor den Bug“! Du willst doch auch nicht betrogen werden (Matthäus 7:12, Bibel). Ich bin ein „Zeuge Jehovas“ und schätze mein gutes Gewissen (Gott und Mitmenschen gegenüber). (D)ein gutes Gewissen sollte die Motivation sein, Unrechttun in Zukunft zu unterlassen - und nicht die Angst vor Strafe ... Mein persönlicher Rat: Sei in vollem Umfang geständig, weise aber auch auf mildernde Umstände hin: Deine Spielsucht und die Rückzahlung des Geldes an die Geschädigten in vollem Umfang.

[Kontaktdaten durch Support entfernt]

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Suggestivfrage. Die Frage suggeriert, dass ein so genannter „Waffenträger“ kein Zeuge Jehovas sein bzw. werden kann. Es ist aber grundsätzlich möglich und allein eine persönliche Gewissensentscheidung.

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FALSCH!!! Dieses Buch ist NICHT aus dem Jahre 1530!!!! Es wird nur Bezug genommen auf die Augsburger Konfession im Jahre 1530! Merkt das denn keiner?

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Vorab: Ich bin verheiratet mit einer Afrikanerin aus Uganda, meine erste Frau stammte aus den Philippinen. Beide Frauen habe ich in Ihren Heimatländern geheiratet. Ich respektiere Frauen. Du bist noch sehr jung und daher noch ziemlich unerfahren und offensichtlich kurz davor, den größten Fehler Deines Lebens zu machen! Fast jeder muslimische Mann ist vor der Ehe sanft - und fast jeder muslimische Mann unterdrückt seine Frau nach der Hochzeit, und sehr viele dieser Männer schlagen und misshandeln ihre "geliebten" Ehefrauen. Vorsicht bei einem späteren Urlaub im Kosovo mit eventuell bis dahin geborenen Kindern ... Vielleicht kommst Du dann ohne Mann und Kinder wieder. Belastbare Statistiken zeigen, dass Kosovo-Albaner im Durchschnitt weitaus gewalttätiger und brutaler sind als der Durchschnitt. Dein Freund ist natürlich in Deutschland aufgewachsen und nicht im primitiven Umfeld der Heimat seiner Eltern. Aber die "kulturelle" Prägung in einem muslimischen Umfeld ist niemals positiv. Du hast mit 18 Jahren fast keine Lebenserfahrung und offensichtlich keine gute Menschenkenntnis. Viele Frauen fühlen sich oft von bildungsfernen Machos angezogen und beklagen sich später, wenn sie geschlagen werden. Der schädliche Einfluss ist seine Religion (Islam), die es ihren Anhängern erlaubt, Sex mit Tieren (Esel, Schafe, Kamele) zu haben, die Frauen als Besitz betrachtet, den man schlagen, verstümmeln und töten darf? Ist diese Religion dann nicht primitiv und böse? Vielleicht hat Dein Freund einen besseren Charakter, ABER er hat eine sich auf ihn negativ auswirkende Religion ... Sei bitte vorsichtig!!

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Ulrikeleu, Warsteinerer und Mariefragen2012 haben FALSCH geantwortet.Also: Die BLAUE MAURITIUS 1847 Michel bzw. S.G. (Stanley Gibbons) Nr. 2 ("POST OFFICE") gibt es 12mal, die ROTE MAURITIUS 1847 Michel bzw. S.G. Nr. 1 ("POST OFFICE") gibt es 15mal. Dies ist die 1. Serie. Die 2. Serie von 1848 ist zu erkennen am "POST PAID" (Gebühr bezahlt) anstatt "POST OFFICE" (Postamt). MICHEL Nr. 3 I bzw. S.G. 3 für die Rote Mauritius 1848 Earliest Impression (Erstausgabe) und MICHEL Nr. 4 I bzw. S.G. 4 / 5 für die Blaue Mauritius 1848 Earliest Impression. MICHEL Katalogwert: Gelaufen: JEWEILS 22.000 EURO. Ich besitze von beiden je ein Exemplar. Katalogwert zumindest für S.G. 4 / 5 wesentlich mehr bei Stanley Gibbons.Ungelaufen: Michel Nr. 3 I (rot): 45.000 EURO.Ungelaufen: Michel Nr. 4 I (blau): 47.000 EURO (Eine ungelaufene S.G. 5 wurde Anfang Oktober 2008 in New York bei Spink Shreves Galleries für 85.000 US-Dollar versteigert!)4 I mit Fehler PENOE anstatt PENCE: 70.000 EUR ungelaufen und 32.000 EUR gelaufen. Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr.MICHEL und Stanley Gibbons sind eingetragene Markennamen, deren Nennung ausschließlich der näheren Erklärung und Erläuterung dient.

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Die erste Vollbibel Luthers erschien 1534 in Wittenberg bei Hans Luft, nicht 1543. 1522 entstanden von Luther nur Septembertestament und Dezembertestament. Die Antwort: Offensichtlich gar nichts wert, da der Fragesteller offensichtlich ungeniert etwas zu besitzen behauptet, das es nicht gibt. Es amüsiert mich, wie einige solchen Behauptungen ohne Hintergrundwissen und eine gesunde Skepsis Glauben schenken. Ich bin schon stolz darauf, von der 2. Auflage der 1534er Vollbibel (1535), die identisch mit der 1. Auflage ist, ein größeres Fragment zu besitzen ...

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