Warum dürfen Frauen sich in der Öffentlichkeit entblößt zeigen aber Männer nicht?
4 Antworten
Ich glaube deine Frage war eher andersherum gemeint? Ich habe der wohl schon Männer oben ohne durch die Stadt laufen sehen. Frauen ist das ganze aber verboten. Denn laut Allgemeinheit ist eine weibliche Brust immer provokant und dient zur Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Paragraph 183a StGB, natürlich ist das alles geschlechtsneutral. Das gilt also für Männlein und Weiblein. Allerdings wird das zeigen einer männlichen Brust in der Öffentlichkeit niemals so geahndet werden, wie das zeigen einer weiblichen Brust. Sich öffentlich zu entblößen, wie du es in deiner Frage nennst, ist sicherlich niemandem gestattet. Geahndet wird es aber in der Realität definitiv anders.
Das liegt sicherlich auch daran, das sich Geschlechtsmerkmale bei Frauen anders verteilen. Aber um zu deiner Frage zurückzukommen, ist es eben nicht nur Männern verboten den Lümmel rauszuholen. Frauen dürfen ja, laut gesellschaftlicher Norm, nichtmal ihr Kind in der Öffentlichkeit stillen. Das reicht einigen ja als Erregung öffentlichen Ärgernisses schon aus....
Und genau das gilt nicht, weil es die Einschränkung "sexuell" beinhaltet - Nacktheit/Enblößen muss aber nichts sexuelles sein.
Ich bin btw nicht der FS.
Es gibt entgegen deiner Annahme diesbezüglich keine Verbote. Frauen und Männer können nackt in der Öffentlichkeit herumlaufen, es ist nicht verboten.
Wenn sich jemand daran stört und es zur Anzeige bringt, dann wird das als Ordnungswidrigkeit geahndet und mehr nicht.
Es gibt keinGesetz bei uns, welches Nacktheit in der Öffentlichkeit verbietet.
Solltest dein solches kennen, dann heraus mit der Sprache.
Dass die weibliche Brust provokant wirkt, das solltest du mal näher erklären.
Alles richtig. Aber Männer, die in der Öffentlichkeit nackt herumlaufen, werden mit dem Vorwand, öffentlich sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben, trotzdem wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt. Sogar werden Männer mittlerweile schon wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB rechtskräftig verurteilt, OHNE dass die schriftliche Urteilsausfertigung die Vornahme einer sexuellen Handlung überhaupt ausweist! Revisionen vor OLG´s gegen solche Fehlurteile bleiben erfolglos! Solche Urteile sind meines Erachtens zwar nicht gesetzeskonform, denn § 183a StGB fordert immerhin: "Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt ...". Aber es wird praktiziert! Deutsche Gerichte sind ein rechtsfreier Raum!
Beleg:
https://www.fachanwalt.de/magazin/strafrecht/erregung-oeffentlichen-aergernisses
Zitat aus dem Text, der als Leitfaden für die Justiz dient:
"Die Handlung muss letztlich auch erheblich sein. Erheblich wäre beispielsweise eine Entblößung, die noch nicht unter § 183 StGB fällt und somit noch nicht als Exhibitionismus gilt. Das wäre der Fall, wenn der Täter sich entblößt, aber keine sexuelle Erregung erzielen will. Dies würde nicht unter § 183 StGB fallen, sondern § 183a StGB wäre hier einschlägig."
Oben ist bei Männern kein Geschlechtsorgan. Nicht hilfreiche Antwort.
Das liegt evtl. daran, dass die Männerbrust kein sekundäres Geschlechtsmerkmal ist.
Es stimmt zwar, dass sich über Frauen, die das tun, seltener jemand beschwert, aber eine Ordnungswidrigkeit ist es für beide, sobald jemand sich belästigt fühlt.
Eine Frau, die sich nahe einem Spielplatz auszieht, wird sicherlich ebenso Ärger bekommen, wie ein Mann, der irgendwo vor einer Frau nackt aus dem Gebüsch springt.
Ich denke er will auf den Unterschied Ordnungswidrigkeit und Straftat beim Mann hinaus.
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
(3) Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch dann zur Bewährung aussetzen, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine exhibitionistischen Handlungen mehr vornehmen wird.
(4) Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung
1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder 2. nach § 174 Absatz 3 Nummer 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1 bestraft wird.
Gern geschehen
https://www.anwalt.org/exhibitionismus-stgb/
Staatsanwaltschaft.
Exhibitionismus im StGB: Welche Tathandlung sieht das Gesetz vor?Die Anforderungen an die Erfüllung des Tatbestandes der exhibitionistischen Handlungen sind hoch. Zunächst einmal ist die Besonderheit festzuhalten, dass sich nur ein Mann wegen Exhibitionismus nach dem StGB strafbar machen kann. Die Norm unterscheidet sich insoweit von sämtlichen anderen Delikten, in denen grundsätzlich keine geschlechterspezifische Differenzierung stattfindet.
Dürfen Männer auch, darf nur nichts sexuell motiviertes sein ... Das es da diesen rechtlichen Unterschied gibt - hängt wohl damit zusammen, dass mit exhibitionistischen Frauen ein Gesetzgeber nicht gerechnet hat/rechnet ;-).
Du meinst wegen der Straftat Exibitionismus, die es nur bei Männern gibt? Das liegt wahrscheinlich daran, dass man bei Frauen nicht sofort sehen kann, ob sie das sexuell erregt.
Darum geht es sowieso nicht.
Nach einem Urteil des BayObLG aus dem Jahr 1998 [15] ist der Tatbestand des Exhibitionismus nur dann erfüllt, wenn die Entblößung der sexuellen Befriedigung dient. Nacktheit und damit auch Nacktsport in der Öffentlichkeit allein ist daher in Deutschland (und der Schweiz) nicht strafbar. Nacktjoggen kann in Deutschland aber als Ordnungswidrigkeit nach § 118 OWiG verfolgt werden; [16] in der Schweiz ist Nacktwandern im Kanton Appenzell Innerrhoden seit 2009 ein Offizialdelikt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Exhibitionismus#Tatbestand
Sind Frauen etwa nicht in der Lage, sich zu befriedigen?
Staatsanwaltschaft.
Exhibitionismus im StGB: Welche Tathandlung sieht das Gesetz vor?Die Anforderungen an die Erfüllung des Tatbestandes der exhibitionistischen Handlungen sind hoch. Zunächst einmal ist die Besonderheit festzuhalten, dass sich nur ein Mann wegen Exhibitionismus nach dem StGB strafbar machen kann. Die Norm unterscheidet sich insoweit von sämtlichen anderen Delikten, in denen grundsätzlich keine geschlechterspezifische Differenzierung stattfindet.
Dafür hätte ich gerne mal die Rechtsgrundlage.