Warum darf die Post meinen Ausweis kontrollieren?
Folgende Situation: Bin gerade umgezogen und die Postbotin will mir Pakete nicht aushändigen, weil 1. meine alte Adresse noch im Ausweis steht und ich mich 2. Ihr gegenüber aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht ausweisen will !
Ein besch*** Paketdienst hat meine Ausweisdaten nicht zu interessieren, egal ob interne Vorschrift oder nicht, die sind schließlich keine Amtsträger. Hermes, DPD und GLS interessiert es nicht im geringsten, nur DHL händigt mir meine Pakete nicht aus.
Die haben wohl laut Aussage viel mit Betrügereien zu tun und bestehen deshalb darauf, obwohl es keine rechtliche Grundlage dafür gibt und andere Paketdienste das selbe Problem haben dürften. Hier wird mal wieder der Datenschutz zu Gunsten des Umsatzes eines Konzerns geopfert.
Vielleicht arbeitet ja jemand bei DHL und kann etwas Licht ins Dunkel bringen.
12 Antworten
Die Post muss (!) dir die Pakete nicht (!) aushändigen, da sie im Auftrag des Versenders handelt. Spielst du nicht mit, geht das Paket zurück.
Wenn man sonst keine Probleme hat, dann ist die Welt ja in Ordnung...
Wenn Du Deinen Ausweis nicht vorzeigen möchtest, dann musst Du das auch nicht. Aber der Nachteil wird der sein, dass die Sendung an den Absender zurück geht....
Jedem so wie er es gerne hätte.
Ein besch*** Paketdienst hat meine Ausweisdaten nicht zu interessieren
Nun, der Paketbote hat allerdings sicherzustellen, daß die Sendung an den richtigen Empfänger zugestellt wird. Und dafür genügt es eben nicht, wenn 20 Leute vor einem Haus stehen und jeder ruft: "Ich bin Brian!"
Kauf Dir Deinen Plunder im Ladengeschäft und laß Dir keine Pakete schicken, so einfach geht Datenschutz.
Sicher richtig, in ländlichen Regionen ist man über den Versandhandel aber sehr dankbar.
Ich empfehle einfach mal den Blick ins Gesetz: § 6 Postdienstunternehmen-Datenschutzverordnung (PDSV). Hier ist genau geregelt, dass sich der Zusteller vollkommen korrekt verhalten hat. Genaugenommen verhalten sich alle anderen Zusteller falsch, die ein Paket ohne das Verlangen nach einem Ausweis aushändigen.
Solange ein Gesetz oder eine Verordnung nicht aufgehoben ist, gilt diese weiter. Nicht umsonst haben wir hier in D noch Gesetze aus dem Kaiserreich, bzw. aus der Weimarer Republik. Oder zumindest Gesetze, die auf diesen alten Vorschriften basieren. Die Nutzung der Daten ist rechtlich gesehen eh nur zum Nachweis der Zustellung erlaubt. jede darüber hinaus gehende Nutzung ist nicht zulässig. Ich meine das steht da sogar drin.
Danke, scheinbar gibt es doch eine rechtliche Grundlage im §6, was ich allerdings für fragwürdig halte. Das Gesetz ist von 1996 und im Zuge der digitalen Entwicklung und datenschutztechnischen Mängel im System sollte das mal dringend eingeschränkt werden.
Denn was kann man mit einer Ausweisnummer z.B. alles im Netz anstellen ... Man stelle sich da nur mal einen Postboten vor, der diese Nummern für sich sammelt und ...