Warum bekommt man keine Hilfe?
Warum bekommt man in anderen Ländern Prozesshilfe, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann und von der Staatsanwaltschaft angeklagt wird? Und in Deutschland erst ab dem Punkt, an dem einem ein Jahr Haft droht?
Was macht Deutschland so besonders?
3 Antworten
Du nennst in der Frage "Prozesskostenhilfe", und in deiner Rückantwort grenzt du die Pflichtverteidigung aus deiner Frage aus, die ggfls. ab einer bestrimmten Strafandrohung notwendig ist. So richtig? Dir geht es um die allgemeine Forderung nach einer Prozesskostenhilfe für diejenigen, die sich einen Anwalt nicht leisten können?
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- RICHTLINIE (EU) 2016/1919 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
- vom 26. Oktober 2016
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Verdächtigen und beschuldigten Personen, die nicht über ausreichende Mittel zur Bezahlung eines Rechtsbeistands verfügen, Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.
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Im Strafverfahrensrecht kann Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Diese erfasst jedoch nur die erste anwaltliche Beratung, keine weiteren Tätigkeiten wie Akteneinsicht oder Anträge und rechtliche Stellungnahmen. Beratungshilfe kann unter Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts beantragt werden.
Die Umsetzungsfrist dieser Richtlinie ist bereits im Mai 2019 abgelaufen. Inzwischen wurde ein Regierungsentwurf veröffentlicht, der auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) eingestellt ist.
Ich bin leider auch nicht auf dem neuesten Stand. Aber ich habe kurz recherchiert, es gab wohl einen Aufschrei der Länder aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten durch das Bundesgesetz - die Ausgaben wären ausschließlich auf die Länder abgewälzt worden. Daher gehe ich vom aktuellen Status Quo aus, hier ein Beispiel vom Okt. 23 einer RA-Seite:
https://www.anwalt-diedrich.de/home/strafrecht/pflichtverteidigung/
mir geht es hauptsächlich um verteidiger, wenn die staatsanwaltschaft klage erhebt im rahmen des strafprozesses.
und da wäre mir aus deutschland bisher nix bekannt. spricht nicht gerade dafür, dass wir eine rechtsstaat hätten, wenn man ausgeliefert ist.
Und in Deutschland erst ab dem Punkt, an dem einem ein Jahr Haft droht?
Blödsinn
Um in den Genuss einer Prozesskostenhilfe zu kommen, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.
- Der Antragsteller muss wirtschaftlich bedürftig im Sinne der ZPO sein.
- Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben.
- Die Rechtsverfolgung darf nicht mutwillig erscheinen.
Als Faustformel kann man sich merken: Wer nicht mehr als ca. 1000 € netto pro Monat zur Verfügung hat oder wer Bürgergeld bezieht, kann in der Regel davon ausgehen, dass Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Und in Deutschland erst ab dem Punkt, an dem einem ein Jahr Haft droht?
Blödsinn. Jeder, der bedürftig ist, bekommt die Hilfe, die notwendig ist, seine Rechte zu vertreten.
wiki01 warum diskutierst Sie noch rum mit diesem neun x gescheiten herum wenn er eh alles besser weiß ☝🏽 und dazu noch beleidigend wird
wenn es blödsinn ist, dann beweise es mir und nenn hier den paragraphen, der mir die hilfe ab dem ersten moment zusichert. und bezeichne es nicht einfach haltlos als blödsinn.
Ich bezeichne es nicht haltlos als Blödsinn. Warum soll ich eine bereits gegebene richtige Antwort widerholen. Du musst nur noch lesen.
Jeder Deutsche hat Anspruch darauf, dass seine Rechte adäquat vertreten werden.
es fällt gar nicht in die ZPO. du hast das thema verfehlt.
Im Strafverfahren gibt es im Gegensatz zum Zivil-, Verwaltungs-, Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren keine Prozesskostenhilfe.
Im Strafverfahren gibt es für den Beschuldigten grundsätzlich die Möglichkeit der Beiordnung einer Pflichtverteidigung. §140 StPO
Beleidigungen kannst du Hampelmann dir aber gerne sparen
und warum gibt es die nicht schon früher als in den in §140 stpo genannten fällen? ist das dann der "rechtsstaat"?
Wenn jemand mit der StPO in Berührung kommt hat er selber schuld wenn es zur Verhandlung kommt und hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun wenn du entstandene kosten tragen musst
nein das ist nicht korrekt, denn man kann auch aus versehen vor dem richter landen. z.b. verwechslung. es haben schon leute jahre lang unschuldig im gefängnis gesessen. es wurden sogar schon leute versehentlich hingerichtet.
du machst dir das zu einfach.
nicht im strafprozess, um den es hier geht. zeig mir bitte den §