Wartung von Brandschutztüren?

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Es gibt keine Wartungspflicht für Brandschutztüren in Deutschland. Ich lese:

Geprüft/gewartet werden müssen lediglich etwaige Feststelleinrichtungen. Einmal im Monat durch den Betreiber, und einmal im Jahr durch einen Sachkundigen, also den Einbauer.

Zitat:

Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Kosten für die Wartung sind, von Betrieb zu Betrieb, unterscheidedlich.

Versuche zu erfahren, wer sie eingebaut hat, die sollten günstiger sein.

Das es einen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich gibt, habe ich noch nicht gehört. Ich denke, alle 12 Monate.

Edit: schau mal hier

https://www.cws.com/de-DE/news/anderung-der-vorschrift-zu-brandschutzturen-und-tore-2019-05-07#:~:text=Alle%2012%20Monate%20stehen%20sicherheitstechnische,Richtlinien%20und%20Pr%C3%BCfzeugnis%20des%20Herstellers.

1x im Jahr und ca. 120,00 €/Tür an Wartungskosten. Reparaturen natürlich extra.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Grundsätzlich ist der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand der Türen verantwortlich. In welchen Umfang er das macht liegt in seiner Zuständigkeit. Schlau wäre es natürlich wenn er sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik (hier ASR A1.7) orientiert. Als Mindestmaß sind aber die Montage- und Wartungsanleitung Hersteller zu beachten.

Für den privaten Bereich weiß ich es leider nicht. Zum Thema Brandschutzvorschriften solltest du jedoch beachten, dass diese in jedem Bundesland anders sein können.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung