Wartung von Brandschutztüren?
In welchen Abständen sind Eigentümer einer Wohnung/Wohnhaus verpflichtet, Wartungen an Brandschutztüren durchzuführen? Ich finde im Internet lediglich Hinweise darauf, dass diese betrieblich mindestens einmal jährlich stattfinden müssen. Aber ich finde weder eine gesetzliche Vorschrift (außer das ASR für Betriebe), noch einen genauen Bezug. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen dazu verpflichten. Weiß jemand mehr?
Gleichzeitig würde mich auch interessieren, wie viel die Wartung einer Brandschutztür im Durchschnitt kostet.
Vielen Dank!
5 Antworten
Es gibt keine Wartungspflicht für Brandschutztüren in Deutschland. Ich lese:
Geprüft/gewartet werden müssen lediglich etwaige Feststelleinrichtungen. Einmal im Monat durch den Betreiber, und einmal im Jahr durch einen Sachkundigen, also den Einbauer.
Zitat:
Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen).
Die Kosten für die Wartung sind, von Betrieb zu Betrieb, unterscheidedlich.
Versuche zu erfahren, wer sie eingebaut hat, die sollten günstiger sein.
Das es einen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich gibt, habe ich noch nicht gehört. Ich denke, alle 12 Monate.
Edit: schau mal hier
Grundsätzlich ist der Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand der Türen verantwortlich. In welchen Umfang er das macht liegt in seiner Zuständigkeit. Schlau wäre es natürlich wenn er sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik (hier ASR A1.7) orientiert. Als Mindestmaß sind aber die Montage- und Wartungsanleitung Hersteller zu beachten.
Für den privaten Bereich weiß ich es leider nicht. Zum Thema Brandschutzvorschriften solltest du jedoch beachten, dass diese in jedem Bundesland anders sein können.
1x im Jahr und ca. 120,00 €/Tür an Wartungskosten. Reparaturen natürlich extra.