Wartezeit Beförderung Bundesbeamte A7 auf A8?
Ist es richtig, dass wie in der BBG beschrieben, ein Jahr seit der letzten Beförderung vergangen sein muss?
1 Antwort
Wenn das im Gesetz steht, wieso fragst du dann hier, ob das stimmt? Es ist in den meisten Beamtengesetzen üblich, dass man erst nach einem Jahr seit der letzten Beförderung erneut befördert werden kann. In der Praxis spielt das aber meist keine Rolle, da das ohnehin länger dauert.
Die Frage ist immer noch wie die Regel beim Bund tatsächlich aussieht. Es steht wie gesagt da mindestens einen Monat. Regelungen weichen dabei aber manchmal ab. Gemäß sinn dieses Forums suche ich aus Erfahrungen jemanden, der mir sagen kann ob es bei dem Jahr bleibt oder ob es längere Regelungen gibt...
Naja wenn du Beamter auf Probe bist sind es dann mehr als 1 Jahr, da du während der Probezeit nicht befördert werden kannst. Die Ausnahmen stehen ja alle in §22 BBG.
Weil ich weiß, das z.B. in Bayern auch ein Wartezeit von 2 Jahren gibt. Das gesetzt sagt ja nur mindestens ein Jahr im Bund...