Warmwasser Druck in Mietwohnung?

1 Antwort

Nein, kein Gesetz oder Verordnung regelt das.

Es gibt Empfehlungen der Fachverbände, Armaturenhersteller, usw.

Mindestfließdruck für Entnahmestellen 

  • Auslaufventil mit Luftsprudler: 1,0 bar
  • Mischbatterie: 1,0 bar
  • Druckspüler: 0,4–1,2 bar
  • Spülkasten: 0,5 bar
  • Brausekopf: 1,0 bar
  • Waschmaschine: 1,0 bar

Das sind zum Beispiel geläufige Empfehlungen.

Warmwasser ist teilweise ein Sonderfall. Z.B. bei einem drucklosen Speichererwärmer in Küche oder Bad.

Diese o.g. Mindestfließdrücke sollte noch in der obersten bewohnten Etage erreicht werden.

Zu der geodätischen Höhe kommen noch Rohrreibungsverluste und Verluste durch Aggregate wie Filter usw.

Am, meist im Keller befindlichen, Übergabepunkt vom Wasserversorger muss der Druck dann entsprechend höher sein.